85 Folgende wildwachsende Pflanzenarten dürfen weder ausgegraben, gepflückt oder in sonstiger Weise beschädigt noch feilgeboten werden: Aurikel, oder grüne Ni߬ Kohlröschen, rotes. Gamsveigerl, Peter¬ Schelmwurz gstamm schwarzes oder Grafenblume. Kohlröschen, wurz. Edelweiß. Ragwurz oder Insektenblume, Schildfarne, alle Arten. Schlüsselblume alle Arten oder Feuerlilie. Clusius 125 Seidelbast, immergrüner. Frauenschuh. Jägerblut. Heilglöckchenoder Mathiolus¬ Speik, roter, oder Baldrian. Schwertlilien. Steinröslein oder Alpen¬ Hirschzunge. Primel. Speik, weißer. Juden= oder Teufelskirsche. Türkenbund Schachblume. slavendel. Außer den aufgezählten dürfen noch folgende wildwachsende Pflanzenarten, gleich¬ gültig ob mit oder ohne Wur feilgeboten werden: el, nicht auf Märkten käuflich der hohen Alpenrosen, alle Arten. Orchideen, alle Arten. mit Ausnahme Bärlapp=Arten mit AusnahmeSonnentau, alle Arten. Schlüsselblume. der Sporenbehälter. Teichrose, gelbe. Sumpfsiegwurz. Enzian, alle Arten. Waldwindröschen. Seerose, weiße. Küchenschellen. Schlüsselblumen, alle Arten, Wasserschwertlilie, gelbe. Wo derVerkauf vonAlpenrosen während der Sommerszeit ortsüblichist, kanner durch die politische Bezirksbehörde über Antrag der Gemeindevorstehung auch fernerhin unter entsprechenden Bedingungen zugelassen werden. Folgende Arken von Bäumen und Sträuchern dürfen außer im Falle drohender Gefahr für Menschen oder Sachwerte weder gefällt noch sonstwie zerstört oder beschädigt werden: Buxbaum, Eibe, Efeu (in blühbarem Alter), Stechpalme oder Schradl (zu Zwecken des Gottesdienstes kann das sogenannte Schradllaub in der Woche vor Palmsonntag von der ein¬ heimischen Bevölkerung gepflückt werden), Zirbelkiefer oder Zirbe mit Ausnahme der inner¬ halb der Waldregion forstmäßig bewirtschafteten Bestände. Die vorstehenden Bestimmungen beziehen sich nur auf freilebende Tiere und Pflanzen, nicht auf die in Gebäuden oder in Gärten gehaltenen oder gezogenen. A sämtliche Gattungen Häute und Felle sowie auch Schafwolle zu den bestenTagespreisen. Inn Otto Zellinger vormals F. Hebsacker Steyr, Oberösterr. IIn Frauengasse Nr. 2, Ecke Sier¬ Hn ningerstraße 34 % Tel. 464/II 47
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