59 Wertpakete: a) Wertgebühr von 7 g für je 42 S, mindestens 14 g, b) Abfertigungs¬ gebühr von 42 g bis 350 S und 70 g über 350 S. Eilgebühr 1 S 12 g, Sperrgüter um 50% mehr. Dringende Pakete dreifache Gebühr. Eine Abschrift der Adresse in das Paket, auf dem Paket links oben die Adresse des Absenders. Bei Wertpaketen und Paketen mit aus¬ nahmsweise zugelassenen Sachen (z. B. Flüssigkeiten) muß der Inhalt angegeben werden. Jedes Auslandpaket muß mit Siegellack oder Bleisiegeln verschlossen sein. Die Wertangabe ist auf der Begleitadresse und dem Pakete in Ziffern und in lateinischen Buchstaben anzugeben. Umrechnung 1 Fr. = 1.40 S. Bei Auslandspaketen sind die statistischen Anmeldescheine und Zollerklärungen, nötigenfalls die Ein= und Ausfuhrbewilligungen beizubringen. Rückschein, bei der Aufgabe verlangt, Gebühr 50 g, später 1 S. Will der Aufgeber die im Bestimmungs¬ lande entfallenden Gebühren oder nur die Zollgebühren selbst bezahlen, so hat er dies auf der Postbegleitadresse und der Sendung zu vermerken mit den Worten: „Franc de tous droits“ (Frei¬ oder „Franc de droits de douane seulement“. Die hiefür zu bezahlende Gebühr zettelgebühr) beträgt 35 g. Was im Falle der Unzustellbarkeit mit dem Paket zu geschehen hat, ist auf der Begleitadresse und der Sendung in einer im Bestimmungslande geläufigen oder in französischer Sprache anzugeben. Postanweisungen. Höchstbetrag im Inland 1000 S, Ausland verschieden. Höchst¬ J. Italien 1000 Lire, betrag nach Deutschland 625 RM., Tschechoslowakei 3000 tsch. Kronen, Ungarn 800 Pengö, Schweiz 810 Franken. Betrag im Auslandverkehr in der Währung 1 des Bestimmungslandes in Ziffern und lateinischen Buchstaben, Teile der Währungseinheit in Eilgebühr für Inland und Deutschland bis 50 S 30 g, über 50 bis 200 S 40 g, Ziffern. — S 20 g; Ausland über 200 bis 400 S 60 c über 400 bis 1000 S 80 g, über 1000 S 1 im Inlande auch Telegraphische Postanweisung: Telegrammgebühren; — 80 g. g: 1. Bei der Auf¬ Auszahlungsbestätigun postlagernd. — Eilgebühren, wenn nicht („Avis de paye¬ Postanweisung vermerkt „Auszahlungsbestätigung gabe verlangt, auf der 60 g, Ausland 1 S. 30 g, im Ausland 50 g; nach der Aufgabe: Inland ment*), Gebühr: Inland Ausland Inland S bis Schilling S 9 bis Schilling 9 — — — 20 25 — 20 20 30 — 50 — 30 40 — 50 100 40 — 60 — 60 200 — 50 80 — 80 400 — 60 100 1 600 20 800 für je weitere 20 S usw. 40 1 1000 mehr um 10 g K. Postnachnahmen. Zu einer eingeschriebenen Brief=, Wertbrief= oder Paketsendung bis zur Höhe des im Postanweisungsverkehre nach Oesterreich zulässigen Betrages. 1. Feste g für Gebühr: Inland 20 g, Ausland 40 g; 2. Gebühr vom Nachnahmebetrag: 5 je 10 S. — Die Sendung ist auffällig mit „Nachnahme“ („Remboursement“) zu bezeichnen, der Betrag ist in Ziffern und der Schillingbetrag außerdem in Worten auszuweisen und die Adresse des Absenders anzugeben. Briefsendungen ist eine Postanweisung, Paketen eine Nach¬ nahme=Begleitadresse beizugeben. L. Postaufträge. a) Postauftragsbriefe im Inlandverkehre bis 1000 S, im Aus¬ landverkehre in verschiedener Höhe. Gebühr bei der Aufgabe wie für einen eingeschriebenen Brief; bei der Abgabe die von dem Betrage abzuziehende Einzugsgebühr Inland 15 g, Aus¬ land 42 g und vom Restbetrag die Postanweisungsgebühr. b) Postauftragskarten im Inlandsverkehre bis 100 S. Gebühr bei der Aufgabe für die Karte 15 g, bei der Abgabe Einzugsgebühr 15g und vom Betrage nach Abzug der Einzugsgebühr die Postanweisungsgebühr. Für nicht eingelöste Postaufträge wird die Vorzeigegebühr, und zwar bei inlän¬ dischen Aufträgen 10 g, bei ausländischen 28 g nötigenfalls vom Auftraggeber eingebracht. Postauftragsblätter (Bordereaux), Briefumschläge und Karten sind bei den Postämtern erhältlich M. Telegramme. Inland: für ein Wort 15g, Mindestgebühr 1.50 S. Ausland: verschieden. Deutschland 23 g, Italien 29 g, Jugoslawien 25.92 g, Polen 37.44 g, Schweiz und Liechtenstein Als S.) (Mindestgebühr überall 1.50 235 g, Tschechoslowakei 23 g, Ungarn 15 g. Adresse genügt auch der Name in Verbindung mit der Telephon= oder Postfachnummer. Für eine eingetragene Telegrammadresse ist eine Jahresgebühr von 25 S (Wien 50 S) zu ent¬ Für richten. Je 15 Buchstaben oder je 5 Ziffern zählen bei offener Sprache als ein Wort. 3ss01 42
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