84 Folgende wildwachsende Pflanzenarten dürfen weder ausgegraben, gepflückt oder in sonstiger Weise beschädigt noch feilgeboten werden: Aurikel, Gamsveigerl, Peter¬ rotes. Kohlröschen, Schelmwurz oder grüne Ni߬ gstamm oder Grafenblume. Kohlröschen, schwarzes. wurz Edelweiß. Ragwurz oder Insektenblume, Schildfarne, alle Arten. Feuerlilie. alle Arten. Schlüsselblume Clusius oder Frauenschuh. Seidelbast, immergrüner. Jägerblut. Heilglöckchen oder Mathiolus¬ Speik, roter, oder Baldrian. Schwertlilien. Hirschzunge. [Primel. Speik, weißer. Steinröslein oder Alpen¬ Juden= oder Teufelskirsche. Schachblume. Türkenbund. [lavendel. Außer den aufgezählten dürfen noch folgende wildwachsende Pflanzenarten, gleich¬ gültig ob mit oder ohne Wurzel, nicht auf Märkten käuflich feilgeboten werden: Alpenrosen, alle Arten. Orchideen, alle Arten. mit Ausnahme der hohen Bärlapp=Arten mit Ausnahme Sonnentau, alle Arten. Schlüsselblume. der Sporenbehälter. Sumpfsiegwurz. Teichrose, rote. Enzian, alle Arten. Seerose, weiße. Waldwindröschen. Küchenschellen. Schlüsselblumen, alle Arten, Wasserschwertlilie gelbe. Wo der Verkauf von Alpenrosen während der Sommerszeit ortsüblich er ist, kann durch die politische Bezirksbehörde über Antrag der Gemeindevorstehung auch fernerhin unter entsprechenden Bedingungenzugelassen werden. Folgende Arken von Bäumen und Sträuchern dürfen außer im Falle drohender Gefahr für Menschen oder Sachwerte weder gefällt noch sonstwie zerstört oder beschädigt werden: Buxbaum, Eibe, Efeu (in blühbarem Alter), Stechpalme oder Schradl (zu Zwecken des Gottesdienstes kann das sogenannte Schradllaub in der Woche vor Palmsonntag von der ein¬ heimischen Bevölkerung gepflückt werden), Zirbelkiefer oder Zirbe mit Ausnahme der inner¬ halbder Waldregion forstmäßig bewirtschafteten Bestände. Die vorstehenden Bestimmungen beziehen sich nur auf freilebende Tiere und Pflanzen, nicht auf die in Gebäuden oder in Gärten gehaltenen oder gezogenen. alle Gattungen Häute und Felle sowie Schafwolle zu den besten Tagespreisen. PMHEDSIeHEH Frauengasser STEPAA EcRe Sierningerstr. u. Telephon Nr. 464/II. 77
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