223 Schwieger=, Wahl= und Zieheltern und =kindern, zwischen Verwandten in der Seiten¬ linie bis einschließlich zum vierten Grad, im letzteren Falle jedoch nur, wenn sie im gemeinsamen Haushalte lebten und eine Weiterveräußerung der Liegenschaft durch den Erwerber an fremde Personen nicht beabsichtigt ist, sind die Bemessungsgrund¬ lagen nach den für jeden Gerichtsbezirk aufgestellten Jocheinheitswerten zu ermitteln, auch dann, wenn unter den Parteien vertragsmäßig oder im eidesstättigen Ver¬ mögensbekenntnisse oder durch gerichtliche Schätzung ein höherer Wert festgesetzt wurde oder ein höherer Vorwert besteht. Die Jocheinheitswerte sind in den zum Verbreitungsgebiete derSteyrer Zeitung“ gehörigen Gerichtsbezirken Oberösterreichs, in Schilling ausgedrückt, folgende: Aecker Wiesen und Gärten Weiden Enns 400—800 500—800 100—200 St. Florian 500—800 600—800 200 100 Grünburg 150—650 200—750 50— 200 Kirchdorf 200—650 300—750 50— 200 Kremsmünster 300—800 400—800 100—200 Linz 400—800 700—800 100— 200 Neuhofen 400—800 400—800 100—200 Steyr 300—700 300—800 50—200 Weyer 150—400 150—450 50—150 Windischgarsten 100—450 22 150—600 50—150 In den vorstehenden Jocheinheitspreisen ist der Wert des Zugehörs und die dem normalen Wirtschaftsbetriebe entsprechenden Gebäude mitenthalten. Das lebende Zugehör bildet ebenfalls keinen weiteren Wertgegenstand, hat aber als Wertregler innerhalb der Wertspannung zu gelten. Bei landwirtschaftlichem Kleinbesitz ist der Wert des Kleinhauses mit 1000 bis 2000 S, der Wert der Grundstücke mit zwei Drittel der obigen Jocheinheitspreise anzusetzen. (Siehe „Steyrer Zeitung“, Nr. 141 vom 12. Dezember 1926, wo die Jocheinheits¬ preise sämtlicher Gerichtsbezirke ausgewiesen sind.) XI. Auskunft und Rechtshilfe in allen Steuersachen. Der Preßverein in Steyr hat die satzungsmäßige Berechtigung zur Auskunft und Rechtshilfe in Steuersachen für alle ständigen Bezieher der „Steyrer Zeitung“ Auskunft und Rechtshilfe wird unentgeltlich erteilt. — Kanzlei im Hause des Vereinsdruckerei in Steyr, Stadtpbatz 2, 1. Stock. — Sprechtage für Steyr=Land an jedem Donnerstag oder Wochenmarktstag, für Stadt Steyr an jedem Freitag, jedesmal von 9 bis 12 Uhr. In besonderen Fällen wird über vorherige Ansage auch an anderen Tagen Sprechgelegenheit gegeben. Die Auskunfts= und Rechtshilfestelle leitet Herr Regierungsrat Hubert Kosch, Steuerdirektor i. R. Ein tausendfaches Echo findet seit Jahrzehnten das in unserer heurigen Ausgabe auf Seite 217 enthaltene Urteil über die weltbekannten „Civine“=Fabrikate. So stehen die „Cirine“=Malbindemittel für Innen= und Außen=Dekorationen an der Spitze der modernen Maltechnik. Sie können von keinem fortschrittlichen Fach¬ mann und von keinem Freunde einer behaglichen Wohnung unbeachtet bleiben. „Cirine“, flüssige Parkett= und Linoleum=Politur ist seit 1901 das Ideal jeder wirtschaftlichen Hausfrau. — „Gutra“=Seehund=Gummi¬ tran=Lederschmiere sowie „Lora“=Fettölund=Schuhcreme bürgen für dauerhafte Konservierung des Leders und geben dem Schuhwerk stets ein ge¬ fälliges Aussehen. — Ueber „Cirine“=Skiwachs besteht in der Wintersportwelt längst das einmütige Loblied: „Nur „Cirine“=Steig= und Gleitwachs!“ Solcherart haben die „Cirine“=Fabrikate nicht umsonst Weltruf erlangt.
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