207 Umrechnung 1 Fr. = 1.40 S. Bei Auslandspaketen sind die statistischen Anmeldescheine und Zollerklärungen, nötigenfalls die Ein= und Ausfuhrbewilligungen beizubringen. Rückschein, bei der Aufgabe verlangt, Gebühr 40 g, später 80 g. Will der Aufgeber die im Bestimmungs¬ lande entfallenden Gebühren oder nur die Zollgebühren selbst bezahlen, so hat er dies auf der Postbegleitadresse und der Sendung zu vermerken mit den Worten: „Franc de tous droits“ oder „Franc de droits de douane sentement“. Die hiefür zu bezahlende Gebühr (Frei¬ zettelgebühr) beträgt 35 g. Was im Falle der Unzustellbarkeit mit dem Paket zu geschehen hat, ist auf der Begleitadresse und der Sendung in einer im Bestimmungslande geläufigen oder in französischer Sprache anzugeben. J. Postanweisungen. Höchstbetrag im Inland 1000 S, Auslandverschieden. Höchst¬ betrag nach Deutschland 625 RM., Tschechoslowakei 3000 tsch. Kronen, Italien 1000 Lire, Ungarn 10 Mill. ung. Kronen, Schweiz 810 Fr. Betrag im Auslandverkehrein der Währung des Bestimmungslandes in Ziffern und lateinischen Buchstaben, Teile derWährungseinheit in Ziffern. — Eilgebühr für Inland und Deutschland bis 50 S 20 g, übe bis 200 S 40 g, 50 S uben 200 bis 400 S 60 g, über 400 bis 1000 S 80 g, über 1000 20 S 1 g; Ausland 80 g. — Telegraphische Postanweisung: Telegrammgebühren; imInlande auch Eilgebühren, wenn nicht postlagernd. — 1. Auszahlungsbestätigun Bei der Auf¬ g: gabe verlangt, auf der Postanweisung vermerkt „Auszahlungsbestätigung („Avis de paye¬ ment"), Gebühr: Inland 25 g, im Ausland 40 g; nach der Aufgabe: Inland 50g, Ausland 80 g. Inland Ausland S bis bis Schilling Schilling S # 7 — — 10 15 25 15 — — 50 20 20 30 — — 30 100 40 50 — 60 60 40 200 — — 80 80 50 400 600 100 60 1 1 800 20 für je weitere 20 S usw. 1000 40 1 mehr um 10 g K. Postnachnahmen. Zu einer eingeschriebenen Brief=, Wertbrief= oder Paketsendung bis zur Höhe des im Postanweisungsverkehre nach Oesterreich zulässigen Betrages. 1. Feste Gebühr: Inland 20 g, Ausland 40 g; 2. Gebühr vom Nachnahmebetrag: 5g für — je 10 S. Die Sendung ist auffällig mit „Nachnahme“ („Remboursement“) zu bezeichnen, der Betrag ist in Ziffern und der Schillingbetrag außerdem in Worten auszuweisen und die Adresse des Absenders anzugeben. Briefsendungen ist eine Postanweisung, Paketen eine Nach¬ nahme=Begleitadresse beizugeben. L. Postaufträge. a) Postauftragsbriefe im Inlandverkehre bis 1000 S, im Aus¬ landverkehre in verschiedener Höhe. Gebühr bei der Aufgabe wie für einen eingeschriebenen Brief; bei der Abgabe die von dem Betrage abzuziehende Einzugsgebühr Inland 15 g, Aus¬ land 42 g und vom Restbetrag die Postanweisungsgebühr. b) Postauftragskarten * im Inlandsverkehre bis 100 S. Gebühr bei der Aufgabe für die Karte 15 g, bei der Abgabe Einzugsgebühr 15g und vom Betrage nach Abzug der Einzugsgebühr die Postanweisungsgebühr. Für nicht eingelöste Postaufträge wird die Vorzeigegebühr, und zwar bei inlän¬ dischen Aufträgen 10 g, bei ausländischen 28 g nötigenfalls vom Auftraggeber eingebracht. Postauftragsblätter (Bordereaux), Briefumschläge und Karten sind bei den Postämtern erhältlich. M. Telegramme. Inland: für ein Wort 10 g, Mindestgebühr 1 S. Ausland: verschieden. Deutschland 23 g, Italien 29 g, Jugoslawien 25.92 g, Polen 37.44 g, Schweiz und Liechtenstein 23 g, Tschechoslowakei 23 g, Ungarn 15 g. (Mindestgebühr überall 1 S, nur Ungarn 1 S 50 g.) Als Adresse genügt auch der Name in Verbindung mit der Telephon= oder Postfachnummer. Für eine eingetragene Telegrammadresse ist eine Jahresgebühr von 20 S (Wien 40 S) zu ent¬ richten. Je 15 Buchstaben oder je 5 Ziffern zählen bei offener Sprache als ein Wort. — Für die Vergleichung eines Telegrammes (TC) ist die Hälfte der Telegrammgebühr zu zahlen. Für die telegraphische Empfangsanzeige (PC) entfällt die Gebühr eines gewöhnlichen Tele¬ grammes von 5 Wörtern, jedoch Mindestgebühr, für die briefliche Empfangsanzeige (nur nach dem Ausland) 40 g. Zustellung nach Orten außerhalb des Telegraphennetzes im Inland durch Eilboten (XP) Gebühr 1 S 50 g bei der Aufgabe, eingeschrieben (PR) 45 g. Ein Auf¬ gabeschein kostet 20 g. Blitztelegramme 9fache Gebühr. Dringende Tele¬ gramme 3fache Gebühr. Für telegraphische Antwort kann vorausbezahlt werden (Rp).
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