Postgebühren. Italien, Inland, Inland, Uebtiges Polen, Uebriges Deutschland, Ungarn Deutschland Ungarn Rumänien, Ausland Ausland Danzig Cecho=Slov. Danzig Gattung E „ 1 2 2 55 ≅ 2 5 S S S S 1 ∆ 5 225 S 9 9 9 S S 9 9 9 — — 10 2 c. nur 2 ür Größe A. Briefe, Höchstgewicht Inland kg 45 75X 45cm, cm Rolle 10 6 50 50 8 50 Drucksachen 12 100 100 30 16 — 10 100 20 20 20 40 30 15 20 Höchstgewicht 250 2 kg 18 30 15 24 150 48 40 150 40 64 54 250 40 Größe 45X45 30 — 24 200 500 66 200 60 500 78 32 50 60 60 88 10 Rolle 70X für je weiter für je weitere für je weitere 45 1 1000 1000 Karte 18X12 für je weitere20 Gramm 50 Gramm 50 Gramm 20 Gramm 2000 um 24 g mehr 75 2 2000 um 6g mehr um 18g mehr um 8 gmehr cm 2 1 10 — 30 1 250 40 250 bis 250 15 B. 10 Posttarten, cm lang, 7 bis Geschäfts¬ 10•5 cmnbreit 500 300 300 30 48 papiere 45 1000 — —— 10 18 18 für je weitere 24 für je weiter Höchstgewicht 50 Gramm 50 Gramm 75 2000 und Größe um 6g mehr um 8 g mehr F. Für Briefe, Postkarten, Inland, wie oben Uebriges Drucksachen, Geschäfts¬ Deutschl. papiere, Warenproben — — 16 150 250 15 100 12 Ausland 100 u. Danzig und Misch=Gendungen 30150 — 18 500 24 Warenprob. 150 Einschreibgebühr — 60 30 * * Höchstgewicht für je weitere für je weitere 500 Gramm — — 20 Eilbestellgebühr .. 50 Gramm 50 Gramm 80 Größe 45x20x10 um 8 g mehr um 6g mehr — Rolle 45x15 cm — Rückscheingebühr.. 25 — 40 Einzuschreibende Briefsendungen sind auf der Aufschriftseite oben mit der Ueberschrift „Einschreiben zu versehen. Die Briefmarken sind in die rechte obere Ecke der Anschriftseite zu kleben. — Nach dem Auslande sind Einzelndruckbände als Drucksache bis 3 Kg. zugelassen. Nach Deutschland und Danzig gelten für sie, wenn über 2 Kg., die vollen Gebühren, das sind 8 g für je 50 Gramm. Für vom Verleger nach dem Ausland aufgegebene Zeitungen beträgt die Drucksachengebühr 4 g für je 50 Gramm. Die Sendungen sind, mit dem Namen des Ab¬ — senders versehen, am Postschalter aufzugeben. Für Mischsendungen, das sind Sen¬ dungen von Warenproben, Drucksachen und Geschäftspapieren in einer Packung, gilt: a) nach dem Inland der Tarif für Geschäftspapiere; b) nach dem Ausland, wenn sie Geschäftspapiere enthalten, der Tarif für Geschäftspapiere, und wenn sie aus Drucksachen und Warenproben bestehen, der Tarif für Warenproben. — Die Sendungen von Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben müssen als solche auffällig bezeichnet sein und durfen nur so verschlossen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. Schriftliche Mitteilungen in solchen Sen¬ — dungen sind verboten und werden nach dem Gefällsstrafgesetz geahndet. Als Drucksachen sind nicht anzusehen die mit der Schreibmaschine hergestellten Schriftstücke oder die darauf erzielten Durchschläge. — Drucksachen in Kartenform werden, wenn nicht ausdrücklich als „Drucksache“ bezeichnet, wie Postkarten oder Briefe behandelt. G. Wertbriefe, Höchstgewicht 2 Kg., Größe 45X45 cm. 1. Briefgebühr wie ein einge¬ schriebener Brief (siehe oben Tarif A. und F.). 2. Wertgebühr 7 g für je 42 S, nach dem Ausland Mindestgebühr 14 g. Für offen aufgegebene Wertbriefe (zulässig nur nach dem Inland mit mindestens 500 S in inländischen Noten) ist die dreifache Wertgebühr zu zahlen. Eil¬ — Zur Versiegelung hat der Aufgeber seine Petschaft zum Postamt mitzunehmen. gebühren: a) nach dem Inland, Deutschland und Danzig bis 50 S 20 g, über 50 bis 200 S 40 g, über 200 bis 400 S 60 g, über 400 bis 1000 S 80 g, über 1000 S 1.20 S; b) nach — dem Ausland 80g. Wertbriefumschläge sind von der Post aufgelegt, es können aber auch andere Umschläge aus haltbarem, unbedrucktem und nicht rastriertem Papier, gut geklebt, verwendet werden. Bei den von der Post aufgelegten Umschlägen sind an den vorgeschriebenen Stellen zwei, bei anderen Umschlägen so viele Siegel anzubringen, daß dadurch alle Umschlag¬ 205
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