30 Gerichtsferien. An Sonntagen sowie am Weihnachtstage dürfen Tagsatzungen nicht abgehalten werden. Die Anberaumung einer Tagsatzung auf einen anderen Feiertag ist nur bei Gefahr im Verzuge zulässig (§ 221Ziv.=Proz.=Ordn.). Als Feiertage haben zu gelten: Der 1. und 6. Jänner, Mariä Lichtmeß,Mariä Verkündigung, Christi Himmelfahrt, der Oster= und Pfingstmontag, der Fronleichnamstag, der St.=Peter=und¬ Pauls=Tag, Mariä Himmelfahrt, Mariä Geburt, Allerheiligen und Mariä Empfängnis nach dem römisch=katholischen Kalender, der 26. Dezember, der Tag des Landespatrons, der 1. Mai und der 12. November und außerdem für jedes Gericht diejenigen religiösen Festtage, an welchen im Gerichts¬ orte herkömmlicherweise der geschäftliche Verkehr stille zu stehen pflegt. Die letztere Gruppe von Feiertagen ist vom Oberlandesgerichtspräsidenten für die einzelnen Teile seines Sprengels festzustellen und bekanntzumachen (§ 44 der Just.=Min.=Verordn. vom 5. Mai 1897, Nr. 112 R.=G.=Bl.). Die Gerichtsferien dauern sechs Wochen; sie beginnen bei allen Gerichten am 15. Juli und dauern bis einschließlich 25. August. Während der Gerichtsferien werden nur in Ferialsachen Tagsatzungen ab¬ gehalten und Entscheidungen erlassen (§§ 222 und 223 Ziv.=Proz.=Ordn. und § 47 der Just=Min.= Verordn. vom 5. Mai 1897, Nr. 112 R.=G.=Bl.). Zeit- und Festrechnung für das Jahr 1927. Nach dem Gregorianischen Kalender. Goldene Zahl B Sonntagsbuchstabe Epakte XXVII 27 Jahrescharakter oder Festzahl Sonnenzirkel. 60 4 Sonn= und gebotene zusammen Feiertage Römerzinszahl 10 Bewegliche Feste. Nach dem Gregorianischen Kalender. Septuagesimä Pfingstsonntag Februar. Juni. 5. 13. Aschermittwoch 2. März. Dreifaltigkeitssonntag 12. Juni. Fronleichnamsfest 17. April. Ostersonntag. Juni. 16. Bitt=Tage Herz=Jesu=Fest 24. Juni. 23., 24., 25. Mai. 7 Christi Himmelfahrt 27. November. Adventsonntag 26. Mai. 1. Von Weihnachten bis Aschermittwoch der Fastnacht sind 67 Tage=9 Wochen 4 Tage. Länge 54 Tage = 7 Wochen 5 Tage. Sonntage nach Epiphania sind 5, nach Pfingsten Trinitatis 23. 24, nach Fastnachtsonntage sind Fastenende am 16. April, Fastendauer 46 Tage Fastenanfangam 2. März, 6, griechisch-orthodoxen Kalender. Nach dem 13. Februar. 2. Juni. Triodium Christi Himmelfahrt Februar. 27. 12. Juni. Massopust. Pfingstsonntag * 24. April. Ostersonntag * * mit bezeichneten Feste, es sind: Mariä Lichtmeß, Mariä Verkündigung, Die im kathol. Kalendarium Ostermontag, Pfingstmontag, Mariä Geburt, St. Stephan, gelten nicht mehr alskirchlich gebotene Feiertage. Quatember. (Für den Gregorianischen Kalender.) 9. März, 8. Juni, 21. September und 14. Dezember. (Für den griechisch-orthodoxen Kalender.) 16. März, 15. Juni, 21. September und 14. Dezember.) Das Judenjahr 5687, welches Donnerstag, den 9. September 1926, begonnen hat, ist ein mangelhaftes Schaltjahr mit 383 Tagen und endet am Montag, den 26. September 1927, worauf am Dienstag, den 27. September, das Jahr 56s8 beginnt, welches ein regelmäßiges Gemeinjahr mit 354 Tagen ist. Das Mohammedaner-Jahr 1345, welches am Montag, den 12. Juli 1926, begonnen hat, ist ein Gemeinjahr mit 354 Tagen und endet am Donnerstag, den 30. Juni 1927,worauf am Freitag, den 1. Juli, das Jahr 1346 beginnt, welches ein Schaltjahr mit 355 Tagen ist. Zeichen des Tierkreises. Winter. Herbst. Sommer. Frühling. 2e Gus Steinbock = 1 Krebs Wage Widder G 5 e # cce *05 Wassermann Skorpion Stier 8 1 Löwe 62 42 ∆ — np Schütze T 4 Jungfrau Zwillinge Fische 91— #at II K
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