14 Gerichtsferien. An Sonntagen sowie am Weihnachtstage dürfen Tagsatzungen nicht abgehalten werden. Die Anberaumung einer Tagsatzung auf einen anderen Feiertag ist nur bei Gefahr im Verzuge zulässig Ziv.=Proz.=Ordn.). (S 221 Als Feiertage haben zu gelten: Der 1. und 6. Jänner Mariä Lichtmeß, Mariä Verkündigung, Christi Himmelfahrt, der Oster= und Pfingstmontag, der Fronleichnamstag, der St. Peter= und Paulstag, Mariä Himmelfahrt, Mariä Geburt, Allerheiligen und Mariä Empfängnis nach dem römisch=katholischen Kalender, der 26. Dezember, der Tag des Landespatrons, der 1. Mai und der 12. November und außerdem für jedes Gericht diejenigen religiösen Festtage, an welchen im Gerichts¬ orte herkömmlicherweise der geschäftliche Verkehr stille zu stehen pflegt. Die letztere Gruppe von Feiertagen ist vom Oberlandesgerichtspräsidenten für die einzelnen Teile seines Sprengels festzustellen und bekanntzumachen (§ 44 der Just.=Min.=Verordn. vom 5. Mai 1897, Nr. 112 R.=G.=Bl.). Die Gerichtsferien dauern sechs Wochen; sie beginnenbei allen Gerichten am 15. Juli und dauern bis einschließlich 25. August. Während der Gerichtsferien werden nur in Ferialsachen Tagsatzungen ab¬ gehalten und Entscheidungen erlassen (§§ 222 und 223 Ziv.=Proz.=Ordn. und § 47 der Just.=Min.= Verordn. vom 5. Mai 1897, Nr. 112 R.=G.=Bl.). Zeit- und Festrechnungfür das Jahr 1926. Nach dem Gregorianilchen Kalender. Goldene Zahl Sonntagsbuchstabe Epakte XVI 14 Jahrescharakter oder 03 Festzahl Sonnenzirkel 3 zusammen Sonn= und gebotene Feiertage 60 9 Römerzinszahl * BeweglicheFeste. nach dem Gregorianischen Kalender. Septuagesimä Jänner Pfingstsonntag 31. 23. Mai. Aschermittwoch 17. Februar. Dreifaltigkeitssonntag 30.Mai. 4. April. Fronleichnamsfest Ostersonntag Juni. 3. Herz=Jesu=Fest Bitt=Tage 10., 11., 12.Mai. * 11. Juni. Christi Himmelfahrt 1. Adventsonntag 13. Mai. 28. November. Von Weihnachten bis 5 Aschermittwoch sind 54 Tage=7 Wochen Länge der Fastnacht Tage. 41 Tage = 5 Wochen 6 Tage. Sonntagenach Epiphania sind 3, nach Pfingsten 26, nach Trinitatis 25. Fastnachtsonntage sind 6, Fastenanfangam 17. Februar, Fastenende am 3. April, Fastendauer 46 Tage Nach dem griechisch-orthodoxen Kalender. Jänner. 24. Triodium Christi Himmelfahrt 13. Mai. 275 Massopust 7. Februar. Pfingstsonntag 23. Juni. ## „„ 4. April. Ostersonntag Die im kathol. Kalendarium mit“ bezeichneten Feste, es sind: Mariä Lichtmeß, Mariä Verkündigung, Ostermontag, Pfingstmontag, Mariä Geburt, St. Stephan, gelten nicht mehr als kirchlich gebotene Feiertage. Quatember. (Für den Gregorianischen und griechsch-orthodoxen Kalender gemeinsam.) 24. Februar, 26. Mai, 15. September und 15. Dezember. Das Judenjahr 5686, welches Samstag, den 19. September 1925 begonnen hat, ist ein überschüssiges Gemeinjahr mit 355 Tagen und endet am Mittwoch, den 8. September 1926, worauf am Donnerstag, den 9. September das Jahr 5687 beginnt, welches ein mangelhaftes Schaltjahr mit 383 Tagen ist. Das Mohammedaner-Jahr 1344, welches am Mittwoch, den 22. Juli 1925 begonnen hat, ist ein Schaltjahr mit 355 Tagen und endet am Sonntag, den 11. Juli 1926, worauf am Montag, den 12. Juli das Jahr 134s beginnt, welches ein Gemeinjahr mit 354 Tagen ist. Zeichen des Tierkreises. Frühling. Sommer. Herbst. Winter. Widder S Krebs 6 Steinbock Wage 523 8 Stier i Se Löwe Skorpion 1 62 12 Wassermann ∆ — 11p) * Zwillinge & Jungfrau 7 II R Schütze Fische 4—
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