14 Gerichtsferien. An Sonntagen sowie am Weihnachtstage dürfen Tagsatzungen nicht abgehalten werden. Die Anberaumung einer Tagsatzung auf einen anderen Feiertag ist nur bei Gefahr im Verzuge zulässig (§ 221 Ziv.=Proz.=Ordn.). „ Als Feiertage haben zu gelten: Der 1. und 6. Jänner, Mariä Lichtmeß, Maria Verkündigung, Christi Himmelfahrt, der Oster= und Pfingstmontag, der Fronleichnamstag, der St. Peter= und Paulstag, Mariä Himmelfahrt, Mariä Geburt, Allerheiligen und Mariä Empfängnis nach dem römisch=katholischen Kalender, der 26. Dezember, der Tag des Landespatrons, der 1. Mai und der 12. November und außerdem für jedes Gericht diejenigen religiösen Festtage, an welchen im Gerichts¬ orte herkömmlicherweise der geschäftliche Verkehr stille zu stehen pflegt. Die letztere Gruppe von Feiertagen ist vom Oberlandesgerichtspräsidenten für die einzelnen Teile seines Sprengels festzustellen und bekanntzumachen (§ 44 der Just.=Min.=Verordn. vom 5. Mai 1897, Nr. 112 R.=G.=Bl.). Die Gerichtsferien dauern sechs Wochen; sie beginnen bei allen Gerichten am 15. Juli und dauern bis einschließlich 25. August. Während der Gerichtsferien werden nur in Ferialsachen Tagsatzungen ab¬ gehalten und Entscheidungen erlassen (§§ 222 und 223 Ziv.=Proz.=Ordn. und § 47 der Just.=Min.= Verordn. vom 5. Mai 1897, Nr. 112 R.=G.=Bl.). Zeit- und Festrechnungfür das Jahr 1925. Nach demGregorianischen Kalender. Nach dem Julianischen Kalender. Goldene Zahl Goldene Zahl Epakte * Epakte XVII 2 Sonnenzirkel Sonnenzirkel 8 Römerzinszahl Römerzinszahl D Sonntagsbuchstabe Sonntagsbuchstabe E 22 Jahrescharakter oderFestzahl Jahrescharakter oder 16 Festzahl Sonn= und gebotene 60 Feiertagezusammen BeweglicheFeste. Nachdem Gregorianischen Kalender. Septuagesimä Februar. Pfingstsonntag 8. 31. Mai. Aschermittwoch Februar. 25. Dreifaltigkeitssonntag 7. Juni. Ostersonntag Fronleichnamsfest 12. April. 11. Juni. Bitt=Tage 18.,19., 20. Mai. Herz Jesufest. 19. Juni. * Christi Himmelfahrt Mai. 1. 21. Adventsonntag 29. November. Von Weihnachten bis Tage Aschermittwoch sind 62 8 Wochen 6 Länge Tage. der Fastnacht 49 Tage = 7Wochen. Sonntage nach Epiphania sind 4, nach Pfingsten 25, nach Trinitatis 24. Fastnachtsonntage sind 7, Fastenanfang am 25. Februar Fastenende am 11. April, Fastendauer 46 Tage. Nachdem Julianischen Kalender. V Triodium Janner. 26. Christi Himmelfahrt 15. Mai. Massopust 9. Februar. Pfingstsonntag 25. Mai. Ostersonntag 6. April. 1 Die im tathol. Kalendarium mit? bezeichneten Feste, es sind: Mariä Lichtmeß, Mariä Verkündigung, Ostermontag, Pfingstmontag, Mariä Geburt, St. Stefan, gelten nicht mehr als kirchlich gebotene Feiertage. Quatember. Nach dem Gregorianischen Kalender. Nach dem Julianischen Kalender. 4. März, 3. Juni, 16. September u. 16. Dezember. 26. Februar, 28. Mai, 17. September u. 17. Dez. Das Judenjahr 5685, welches am Montag, den 29. September 1924 begonnen hat, ist ein überschüssiges Gemeinjahr mit 355 Tagen und endet am Freitag, den 18. September 1925, worauf am Samstag, den 19. September das Jahr 5686 beginnt, welches ebenfalls ein überschüssiges Gemein¬ jahr mit 355 Tagen ist. Das Mohammedaner-Jahr 1343, welches am Samstag, den 2. August 1924 begonnen hat, ist ein Gemeinjahr mit 354 Tagen und endet am Dienstag, den 21. Juli 1925, worauf am Mittwoch, den 22. Juli das Jahr 1344 beginnt, welches ein Schaltjahr mit 355 Tagen ist. Zeichen des Tierkreises. Frühling. Sommer. Herbst. Winter. 2.95 Sa G Widder 7 Krebs 5 Steinbock Wage 5Si Stier 8 1 # e Skorpion Löwe 7205 8248 Wassermann ∆ Ip # Zwillinge Jungfrau Schütze II K T 7 Fische
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