Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1922

Von Weihnachten bis Aschermittwoch sind Finsternis am 21. September 1922 um 3 Uhr 65 Tage = 9 Wochen, 2 Tage. 59•9 Minuten vormittags. Ende der zentralen 7 Wochen, Finsternis am 21. September 1922 um 7 Uhr Länge der Fastnacht 54 Tage 20•6 Minuten vormittags. Ende der Finsternis Sonntage nach Epiphania sind 5, nach — 5 Tage. Fastnacht¬ überhaupt am 21. September 1922 um 8 Uhr Psingsten 25, nach Trinitatis 24. 16•2 Minuten vormittags. Fastenanfang am 1. März — sonntage sind 8. Die Finsternis ist zu sehen im östlichen Fastenende am 15. April. — Fastendauer 46 Tage. Afrika, in Arabien, Vorder= und Hinter=Indien, Australien, Polynesien und im Indischen Ozean Qnatember=Fasttage. Die Zone der totalen Finsternis be¬ ginnt in den Somalistaaten und verläuft süd¬ Für Katholiken: lich von Sumatra und mitten durch Australien. 8. März, 7. Juni, 20. September und Aufang der vier Jahreszeiten. 20. Dezember. (Mitteleuropäische Zeit.) Für Griechen und Russen: Frühlingsanfang am 21. Märzum 10 Uhr 23. Februar, 25. Mai, 21. Septembei und Minuten vormittags. 49 14. Dezember. Sommeranfang am 22. Juni um 6 Uhr Minuten vormittags. 27 Herbstanfang am 23. September um 9 Uhr Gesetzliche Normatage.“) 10 Minuten nachmittags. Winteranfang am 22. Dezember um Nach der Verordnung vom 1. Juli 1868 3 Uhr 57 Minuten nachmittags. dürfen an den drei letzten Tagen der Karwoche, am Fronleichnamstag und am 24. Dezember Zeit= und Festrechnung für das Jahr 1922. keine Theatervorstellungen stattfinden, am Öster¬ Julian. Kalender Gregor. Kalender sonntag, Pfingstsonntag und am 25. Dezember 4 4 nur Vorstellungen zu wohltätigen Zwecken. In Goldene Zahl XIV 11 März 1912 wurde diese Verordnung teilweis# Epakte 27 27 aufgehoben; strenge gilt sie noch für den Grün¬ Sonnenzirkel 5 5 donnerstag, Karfreitag und 24. Dezember; am Römerzinszahl B A Karsamstag dürfen Vorstellungen stattfinden, Sonntagsbuchstabe wenn der an diesem Tage übliche Gottesdienst Jahrescharakter oder 13 26 Festzahl bereits vorüber ist. 61. Sonn= und Feiertage zusammen 5682, welches Montag Das Judenjahr ist ein hat, 1921 begonnen den 3. Oktober Gerichtsferien in Österreich.“) Tagen und 355 überschüssiges Gemeinjahr mit 1922, worau An Sonntagen sowie am Weihnachtsfeier¬ endet am Freitag, den 22. September tagedürfen Tagsatzungen nicht abgehalten werden. am Samstag, den 23. September das Jahr 5683 Gemeinjahr Die Anberaumung einer Tagsatzung auf einen beginnt, welches ein mangelhaftes anderen Feiertag ist nur bei Gefahr im Verzuge ist. mit 353 Tagen Als Feiertage haben zu gelten: Der — zulässig. 1. und 6. Jänner, Maria Lichtmeß, Maria Ver¬ Bewegliche Feste. kündigung, Christi Himmelfahrt, der Oster= und Griechen Katholiken Pfingstmontag, der Fronleichnamstag, der Sankt 2. Jänner Namen Jesufest Peter= und Paulstag, Maria Himmelfahrt, Maria Jänner 23. Triodium Geburt, Allerheiligen und Maria Empfängnis Februar 12. Septuagesimä nach dem römisch=katholischen Kalender, der Februar 6. Massopust 26. Dezember, der Tag des Landespatrons, der 1. März Aschermittwoch 1. Mai und der 12. November und außerdem — April 7. Schmerzen Mariä für jedes Gericht diejenigen religiösen Festtage 9. Palmsonntag „ an welchen im Gerichtsort herkömmlicherweise April 3. 16. Ostersonntag der geschäftliche Verkehr stille zu stehen pflegt. Mai 24. Bittage 22., 23. uni Die letztere Gruppe von Feiertagen ist vom Ober¬ 12. Mai Christi Himmelfahrt 25. * landesgerichtspräsidenten für die einzelnen Teile 22. 4. Pfingstsonntag „ eines Sprengels festzustellen und bekanntzu¬ Juni 11. Dreifaltigkeitssonnt. machen. Die Gerichtsferien dauern sechs Wochen; — 15. Fronleichnamsfest „ sie beginnen bei allen Gerichten am 15. Juli 23. Herz Jesufest und dauern bis einschließlich 25. August. Während — September 12. Maria Namensfest der Gerichtsferien werden nur in Ferialsachen — 2. Oktober Schutzengelfest Tagsatzungen abgehalten und Entscheidungen er¬ 7. Rosenkranzfest lassen. 3. Dezember 1. Adventsonntag die Normatage und Gerichtsferien in den neuentstandenen Staaten *) Im früheren Österreich=Ungarn. Wie gehalten werden, wird erst festgesetzt werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2