Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1922

172 Gerichtliche Kündigung der wohnungen und Räumung derselben. Die gerichtlichen Kündigungen für den Stadtbezirk Steyr sowie für die Gemeinden Garsten und Ternberg und für die in Sierning und St. Ulrich liegenden Ortschaften, als: Sierning, Sierninghofen, Neuzeug, Pichlern, Gründberg, Neuschönau, Jägerberg und Ramingsteg; ferners für die Ortschaften Stein und Neustift, Gemeinde Gleink, ist die Kündigung eine vierteljährige, u. zw. können die schriftlichen oder mündlichen Kündigungen beim hiesigen Bezirksgerichte in der Zeit vom 1. bis 14. Februar, vom 1. bis 14. Mai, vom 1. bis 14. August und vom 1. bis 14. November eingebracht werden. — Bei einer vierteljährigen Aufkündigung muß die gekündete Wohnung am 6. jedes Quartals zur Hälfte und am 12. ganz geräumt sein, ansonsten über Ersuchen des Haus¬ herrn die gerichtliche Delogierung erfolgt. — Auch kann zwischen Wohnungsgeber und Wohnungs¬ mieter eine monatliche Kündigung stattfinden, wenn dieselbe beim Einziehen ausgemacht wird. Die monatliche Kündigung kann von beiden Seiten jeden Tag erfolgen und ist eine Stempelgebühr von 24 h per Bogen und bei vierteljähriger Kündigung 1 K per Bogen zu entrichten. — Siehe Aufkündigungs= und Ausziehordnung für Oherösterreich nom 30. Oktober 1916. Alle Veränderungen sogleich dem Wohnungsamte anzeigen. Verzeichnis der in Steyr ankommenden und abgehenden Boten. In der Stadt Steyr verkehren an Wochen¬ Krebs“ Stadtplatz Nr. 44 und N. Stritzl¬ markttagen nur mehr nachstehende Boten mayr, Bote von Sulzbach (Kleinraming), u. zw.: Der Bote Fineder Josef, aus im Gasthause des Karl Mayer, Haratzmüller¬ Kremsmünster, im Gasthof „Zum roten straße 23.Dieser fährt auch an einen Samstag —— Um ein genaues Anschriftenverzeichnis der löbl. Behörden, Aemter, Schulen susw. und dem Häuserverzeichnisse veröffentlichen zu können, erfolgt alljährlich die Ueberprüfung und Richtigstellung bereitwilligst von den Amtsvorständen. Wir ersuchen daher, etwaige. Unrichtigkeiten zur Richtigstellung an das betreffende Amt oder an die Gemeinde zu leiten. S Hermann Scheiber 114 Garsten Nr. 3 und 4 empfiehlt sein reichhaltiges Lager in Spezerei=, Material=, Farb= und Eisenwaren. SIaiSiei-SISSSSSISSSESSSGEGSASSSESE

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