Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1920

Für mit Nachnahme belastete eingeschrie¬ bene Briefsendungen ist bei der Aufgabe die Vorzeigegebühr von 10 h zu entrichten. Eilzustellgebühr (vom Absender zu bezahlen 60 h; bei Vorauszahlung des Außenzuschlages (für Zustellung im erweiterten Eilzustellbezirke) 2 K. Sendungen mit Eilzustellung müssen bei der Aufgabe vollständig frankiert werden. Rohrpost=Zuschlag 60 h zur gewöhn¬ lichen Gebühr. Eingeschriebene Sendungen sind bei der Aufgabe vollständig zu frankieren. Bei der Abgabe einzuhebeide Ge¬ bühren: Unfrankierte Briefe und Postkarten wie ungenügend frankierte Briefsendungen aller Art sind mit dem doppelten des fehlenden Be¬ trages, allenfalls unter Aufrundung auf die nächsthöhere, durch 5 teilbare Zahl, zu belasten Für portopflichtige Gerichtsbriefe ist die nach dem Gewichte entfallende Gebühr in ein¬ Für Eilzu¬ — achem Betrage einzuheben. tellung im weiter als 1 Kilometer von der Grenze des Ortszustellbezirkes gelegenen Außen¬ bezirke des Abgabe=Postamtes: Außenzuschlag — nur in ohne Unterschied der Entfernung DO — 2 Kronen, soweit nicht durch den Ab¬ sender schon vorausbezahlt; im Ortszustellbezirke des Abgabe=Postamtes und dem unmittelbar angrenzenden Gürtel des Außenbezirkes von Kilometer Breite, wenn die Eilzustellung 1 vom Empfänger verlangt wird, Ortszuschlag Von den eingezogenen Nach¬ — 60 Heller. nahme= und Auftragsbeträgen ist die Anwei¬ sungsgebühr, bei Aufträgen in D0 und mit D auch die Vorzeigegebühr von 10 h abzuziehen. 1) Postanweisungen: Betrag bis einschl. 50 K in DO 25 h in D 25 h 100 „ „ „ 30 „ „ „ 50 „ „ 150 „ „ „ 35 „ „ „ 75 „ „ „ 200 „ „ „ 40 „ „ „100 „ „ „ 55 „ „ 250 „ „ „ 45 „ „ „ 125 „ „ 300 „ „ „ 50 „ „ „150 „ „ „ 7 350 „ „ „ 55 „ „ „175 „ „ „ 400 200 „ 60 „ „ „ usw. für je 50 K 5, beziehungsweise 25 h mehr Höchstbetrag für D0 1000 K, mit D derzeit — 500 Mark. — Auszahlungsbestätigung 25 h. Eilzustellgebühr 60 h, ist vom Absender zu entrichten; bei Vorauszahlung des Außenzu¬ schlages (für Zustellung im erweiterten Eil¬ zustellbezirke) 2 K. Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a) Anweisungsgebühr, b) Tele¬ grammgebühr, c) Eilzustellgebühr, ausgenommen Bei der Abgabe ein¬ — für postlagernde. Zu¬ zuhebende Gebühren: Für gewöhnliche bis stellung des Betrages einer Postanweisung für 10 K 5 h, über 10 K bis 1000 K 20 h, je weitere 1000 K um 20 h mehr. k) Wertbriefe: Gewichts= und Einschreibgebühr: Gebühr Gewicht 45 h 20 Bis einschließlich E50 40 „ „ „ 55 60 „ „ 60 80 „ „ „ „ 65 100 „ „ „ 70 120 „ * „ „ 75 140 „ „ „ 80 160 „ „ „ 85 180 „ „ „ 10 90 200 „ „ „ „ 95 220 „ „ „ „ 100 240 „ „ „ 260 105 „ „ 110 280 „ „ „ 300 115 * * * * * * * * * 9 20 g 5 h mehr. usw. weitere für je Wertgebühr: In D0 Nach U un D S offen geschlossen Betrag Heller 300 10 10 K Bis einschließlich 20 — 20 600 „ „ — 30 30 900 „ „ „ 60 40 40 1200 „ „ 1500 75 50 50 „ „ 60 60 90 1800 „ „ 70 70 105 2100 „ „ 80 80 2400 120 „ 90 90 2700 135 „ „ 100 150 3000 100 10 15 10 für je K 300 * „ usw. als Zuschlag. Wertbriefe müssen frankiert aufgegeben werden. Gesamtgebühr mindestens 60 h. Rück¬ cheingebühr 25 h. Für die Versendung von Geldbriefen empfiehlt sich die Benützung der postamtlichen Geldbrief=Kuverts à 2 h, die nur zwei Siegel erfordern, zu anderen Kuverts aus festem Papier sind fünf Siegel nötig. Auf Geld¬ briefe nach dem Ausland die Bemerkung: „Lettre de valeur“ zu setzen. 1) Erlagscheine. Für briefliche Mit¬ Für behördliche Empfangs¬ teilungen 10 h. bestätigung mit Karte 10 h, mit Brief 20 h. m) Pakelet Gewichtsgebühr: übriges D näheres D Gewichtbis in Döu.U gew. erhöhte*) gew. erhöhte*) einschl. gew. erhöhte*) Kronen 25 1.00 1.40 1.00 1.40 5 kg 1.00 1.40 2.60 3.80 2.20 3.20 2.20 3.20 10 812 4.40 6.50 3.20 4.70 3.204.70 15 „ 4.20 6.20 6.20 9.20 6.20 „ 4.20 20 *) Für sperrige Pakete.

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