Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1918

Deklaration fürs Ausland in lateinischer Schrift zu schreiben. Mit einem Frachtbriefe können 3 Pakete zugleich an dieselbe Adresse aufgegeber werden. Gewichts= und Entfernungstaxe. a) Gewichtsgebühr: 1° In Österreich bis 1 kg 60 h, bis 5 kg 80 h, bis 10 kg 2 K, bis 15 kg 3 K, bis 20 kg 4 K (Höchstgewicht 20 kg). In Orten mitmehr als 30.000 Ein¬ wohnern im Ortsverkehre und im Verkehre zwischen einem solchen Orte und den in einem bestimmter Umkreise gelegenen Orten (nicht auch zwischen letzteren untereinander) für Pakete bis 5 kg 60 h. Zuschlag für unfrankierte Pakete 20 h (ohn Unterschied des Gewichtes) außer im Falle der Nach= oder Rücksendung. 20. Nach Ungarn und Bosnien=Herzegowina bis 5 kg 80 h, bis 10 kg 2 K, bis 15 kg 3 K, bis 20 kg 4 K (Pakete müssen frankiert aufgegeben werden). 3° Nach Deutschland bis 5 kg 80 h, bis 10 kg a) 2 K, b) 2 K 40 h, bis 15 kg a) 3 K, b) 4 K 20 h, bis 20 kg a) 4 K, b) 6 K. Die Gebühr unter a) gilt für Pakete nach den preußi¬ schen Provinzen Schlesien und Sachsen, dem Königreich Sachsen, den thüringischen Staaten, dem Herzogtum Anhalt, dem Großherzogtum Baden, den hohenzollerschen Landen, dem König¬ reich Bayern (mit Ausnahme der Rheinpfalz, und nach dem Königreich Württemberg; die Gebühr unter b) nach dem übrigen Deutschland (Pakete müssen frankiert aufgegeben werden.] b) Wertgebühr: in Österreich 5 h für je 300 K, wenigstens 10 h, nach Ungarn, Bosnien¬ Herzegowina und Deutschland 10 h für je 300 K. Für Sperrgutsendungen, d. s. solche, die 1. sich in irgend einer Richtung über 1½ m oder in einer über 1m, in einer anderen über ½m ausdehnen, dabei weniger als 10 kg wiegen 2. sich nicht bequem mit anderen Sendungen verladen lassen, zu großen Raum einnehmen 3. sorgsame Behandlung verlangen (z. B. Körbe mit Pflanzen, solche mit zu großen Henkeln, Möbel, Korbgeflechte usw.); 4. mit in keinem Ver hältnis zum Umfange stehendem Gewichte, oder 5. mit gebrechlichem oder flüssigem Inhalt (oder wenn sie mit dem Glaszeichen versehen sind wird die Gewichtstaxe um die Hälfte erhöht Expreßbestellung von Paketen, zulässig im Inland, nach Deutschland, dem Okkupationsgebiet der Schweiz, Luxemburg, im eigenen Bestellbezirk nicht. Wert oder Nachnahme bis 1000 K. Postpakete nach demAuslande (außer Deutschland). Colis postaux müssen frankiert werden, mit oder ohne Wertangabe bis 5 kg zulässig. Besondere Formulare als Begleitadressen, bei der Post à 12 h zu haben, und Zoll=Deklarationen erforderlich # 190 dnstindinD, #####omst „#olumras#2 (lsic of dun 0 ##tmästallt nello 130 ann 9/19761 Über die Zahl letzterer, die Sprache, in der ie abgefaßt sein müssen und andere, je nach dem Bestimmungsland eigentümliche Erforder¬ nisse erkundige man sich am besten genau beim Postamt. Sache des Aufgebers ist es auch, sich zu erkundigen, ob die betreffenden Gegenstände nach dem Bestimmungsland eingeführt und bis zu welchem Umfange sie aufgegeben werden dürfen. Nachnahmesendungen mit besonderen Begleitadressen=Formularen à 12 h. Im In¬ landsverkehre, inklusive Bosnien und Herze¬ gowina zulässig bei allen Postämtern bis 1000 K Nachnahme. Außer dem tarifmäßigen Fahrpost¬ porto ist noch eine Vorzeigegebühr von 13 h zu entrichten. VI. Postsparkassen. Einlagsbücher werden bei der ersten Einlage, die mindestens 1 K betragen muß kostenfrei geliefert und müssen im Postamte mit der Unterschrift des Einlegers, seinem Beruf Ort und Tag der Geburt und Wohnungsangabe ausgefüllt werden. Mit diesem Büchel kann der Einleger bei jeder Sammelstelle Rückzahlungen fordern oder Einlagen machen. Außerdem kann man ein geheimes Losungswort anführen, so daß die Rückzahlungen nur gegen dessen Angabe tattfinden. Auch kann der Einleger ohne weitere Förmlichkeiten eine dritte Person mit dem Losungswort zur Behebung der Rückzahlungen bevollmächtigen. Niemand darf mehr als ein Einlagebuch besitzen, um nicht kapital= und zinsen¬ verlustig zu werden. Unbrauchbar gewordene Einlagebüchel werden auf Ersuchen gegen 20 h umgetauscht. Bei Verlust eines Buches ist auf einerbei jedem Sammelstelle gratis zu erhaltenden Drucksorte eine Eingabe mit möglichst genauer Bezeichnung desselben an das k. k. Postsparkassa=Amt in Wien zu richten und unter Beischluß von einer 20 h=Briefmarke um ein Duplikat zu ersuchen Gerichtliche Verbotlegung, Erwerbung des Pfandrechtes oder exekutive Einantwortung eines Postsparkassa=Büchels ist nicht zulässig. Postsparkarten, die an allen Verschlei߬ tellen von Postwertzeichen für den Preis der eingeprägten 10 h=Marke zu haben sind, dienen dazu, kleine Beiträge durch Aufkleben von 10 h¬ Briefmarken, die jedoch weder gebraucht, noch verdorben fein dürfen, zusammenzusparen Wenn die Postsparkarte 100 h in Marker aufweist, wird dieselbe gegen ein Sparkassabuck umgetauscht, oder wenn der Besitzer der Karte schon ein Büchel genommen, in dieses als neue Einlage eingetragen. Einlagen können auch für eine andere Person gemacht werden und wird der Name dieser anderen Person als Einleger im Büchel verzeichnet; die einzahlende Person tm Of 008 11 08 GI 000

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