Gebühr Gewicht 600 g ........ 36 L Bis einschließlic 650 „ 39 „ „ „ 700 „ 42 „ „ „ 45 750 „ „ „ „ 48 800 „ „ „„ „ 1 „ 850 „ 5 # „ 900 „ 54 „ „ 57 950 „ #1 „ 1000 „ * * * * „ 60 „ für je 50 g 3 h. Höchstgewicht 2000g usw 2 h Zuschlag für eilige Beförderung (Eilmarke) ohne Unterschied des Gewichtes. Eilige Drucksachen müssen bei der Aufgabe voll¬ ständig frankiert werden. Warenmuster und Proben unter Kreuz¬ band oder Schleife, oder in Säckchen, nur zum Gewichte von 500 g, müssen fran¬ bis aufgegeben und so verpackt werden, daß tier Post den Inhalt untersuchen kann. Adresse die starkem Papier anhängen oder auftleben. auf Schriftliches, außer Firma des Absenders, Adresse des Empfängers, Bezeichnung der Ware mit Preis und verfügbarer Menge nicht zulässig Auf der Adresse auch „Proben“, „Muster“ zu bemerken. Warenproben. Gebühr Gewicht 10 h 100 Bis einschließlich ∆. 15 150 „ „ „ „ 20 200 9 „ „ „ 25 250 „ „ „ „ 300 30 „„ „ 350 35 „ „ 40 400 „ „ 450 45 „ # 50 500 „„„ Geschäftspapiere. Gebühn Gewicht 25 h Bis einschließlich250 g 300 „ 30, 350 „ 35 „ 40 400 „ # 45 45050 500 „ „ 55 550 „ „ 60 600 „ „ 65 650 „ * # „ 70 „ 700 75 750 80 800 # 85 850 „ 7 90 900 „ 95„ 950 „ „ 1000 „ 100, g 5 h. Höchstgewicht 2000 g usw. für je 50 Mischsendungen aus Drucksachen, Warenproben oder Geschäfts¬ papieren zusammengepackt. Für je 50 g 5 h Mindestgebühr bei Einschluß von Warenprober h, von Geschäftspapieren 25 h. Übriges Ausland. (Weltpostverein.) Briefe bis 20 g 25 h, für je weitere 20g 15 h, Korrespondenzkarten 10 h, Drucksachen für je 50 g 5 h, Rekomm.=Gebühr 25 h. Bei ungenügend frankierten, sowie bei unfrankierten Sendungen wird der an der vollständigen Frankierung fehlende Betrag doppelt gerechnet, unter Aufrundung auf 5 h. II. Postanweilungen. Gebühr für Betrag D. u., BH., Oe., 25 20 50 K Bis einschl „ 50 25 100 „ „„ „.„ „ „ „ 75 30 „ 150 „ „ 100 35 200 „ 1 „ 125 40 250 „ „ 150 45 300 „ „ 50 175 350 „ „ —— 200 55 400 „ „ 225 60 450 „ „ 250 65 500 „ „ „ 0— 2 75 70 550 „ „ „ 300 75 600 „ „ 80 325 650 „ „ 9 350 85 700 „ „ 375 90 750 „ „ „ 95 400 800 „ 1 100 425 850 „ „ 3 105 450 900 „ „ „ 475 110 950 „ „ „ 500 125 1000 „ „ Höchstbetrag 1000 K. — Auszahlungsbestätigung 25 h. Telegraphische Anweisungen, bei der Post aufzugeben und in telegraphische An¬ weisungs=Formulare einzutragen. Nach allen Postämtern im Inlande, Bosnien und Herze¬ gowina K 1000. Außer den Postanweisungs¬ Gebühren ist noch die nach der Worttaxe ent¬ fallende Telegraphengebühr (siehe unter Tele¬ graphen=Tarif) und die Eilgebühr von 30 h im Orte (60 h in Ungarn) und von 1 K 50 h außer dem Orte zu bezahlen. III. Postaufträge. Bis K 1000 zulässig. — Formulare, bei allen Postämtern zu 3 h, sind vom Aufgeber ent¬ sprechend auszufüllen, dann mit quittierter Rech¬ nung oder Wechsel u. dgl. zusammen in ein Kuvert zu geben, das geschlossen an das Postamt des Wohnortes desjenigen, von dem man einen Betrag einziehen will, zu adressieren ist. Auf die Adreßseite des Kuverts gehört auch oben die Bemerkung: „Postauftrag“. Sonstig schriftliche Mitteilungen dürfen diese Briefe nicht enthalten. Postaufträge müssen frankiert und ein¬ geschrieben werden. Gebühr dieselbe wie für eingeschriebene Briefe und in Marken aufzu — Beträge bis K 20 können mittels kleben.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2