Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1917

80 Feuer -Meldestellen mit Telephone. 9 Berggasse Nr. 47. Nr. Bürgerschule. Nr. 1 Blumauergasse Nr. 15. 10 Industriehalle. 2 „ „ Versuchsanstalt. 11 straße. 3 Kasino, Garsten Ort, Schlüsselhofgasse Nr. 39. Sanitätsabteilung vom 12 Zeughaus der „ „ 4 Gleinkergasse Nr. 2. 13 Innerbergerstadel). Roten Kreu „ Sierningerstraße Nr. 114. 14 Eisenstraße. Steiger=Depot, 5 „ „ Dampfspritzendepot, Wehrgrabenstr.45. 15 6 Nr. 17. Bahnhofstraße „ „ Reithoffers Söhne, Garstenstraße. 16 Haratzmüllerstraße Nr. 26. 7 „ „ 17 Fabriksstraße 71, Schleifergasse. Zwischenbrücken. „ „ 8 4 Alarmleitungen mit zusammen 150 Klingelwerken. Die Alarmierung der Feuerwehrmänner findet nur mittelst Aufläuten durchdie — Die Zeichen bestehen: Kurze Zeichen bei Versuchen bei Wieder¬ statt. elektrischen Klingeln zur Ein halblanges Glockenzeichen wird jeden Tag mittags herstellungsarbeiten. Ein Zwei halblange Glockenzeichen rufen zu Uebungen. Prüfung gegeben. Ein — langes Glockenzeichen bedeutet Landfeuer, wird im Ganzen dreimal gegeben. langes und kurzes Zeichen meldet Stadtfeuer und wird dreimal wiederholt. Gebühren der Sanitäts=Abteilung „Vom roten Kreuz“ in Steyr für Inanspruchnahme der Rettungs¬ mannschaft und des Rettungswagens der Freiwilligen städt. Feuerwehr Steyr. A. Entschädigung der Mannschaft. Innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Steyr hat die Mannschaft der Sanitäts¬ 1. Abteilung unentgeltlich einzugreifen. Außerhalb des Stadtgebietes gebührt dem in Tätigkeit tretenden Mitgliede der 2. Rettungs=Abteilung pro Stunde eine Entschädigung für Zeitversäumnis von 60 h, wobei jede begonnene Stunde als voll berechnet wird. Diese Entschädigung an 3 K die Mannschaft hat bei halbtägiger Verwendung derselben im Höchstausmaße nebst 1 K für Zehrung, also zusammen 4 K, bei ganztägiger Dienstleistung 6 K nebst 2 K für Zehrung, also zusammen 8 K, für den Mann zu betragen. Bei Ausrückung zu Bränden entfällt aber jeder Entschädigungsanspruch. B. Kosten für Ueberführung mit dem Rettungswagen. Die Ueberführungskosten mit dem Rettungswagen werden bis auf Weiteres fallweise berechnet. Anbei sei bemerkt, daß die Alarmierung für das Stadtgebiet durch die städtische entweder direkt vom Rathause aus oder Polizei geschieht, daher die Sanitätsabteilung durch die telephonischen Feuermelder gerufen werden möge. Krankenkassen. von Kanzleistunden jeden Wochentag Allgemeine Arbeiter-Kranken¬ 12 Uhr vorm. und 2—6 Uhr nachm. 8— und Unterstützungskasse. von Sprechstunden an Sonntagen nur 8—10 Uhr vormittags. Dantlgraber Gottlieb, Obmann. — Mösl Leop., leit. Beamter u. Leiter d. Erholungs¬ Bezirkskrankenkasse. heimes. — Tribrunner Franz, Buchhalter. Haberfellner Franz, Kassier. — Blo¬ — Löschenkohl H ofer Friedrich, Obmann. derer Jakob, Evidenzhaltungsbeamter. Marie, Stern Wilhelm, Sekretär. Pfingstmann Josef, Witzany Johann, Komptoiristin. — Burgholzer Haninger Joh., Beamte. Amtsstunden für den Parteienverkehr in der Franz, Krankenkontrollor. Zentrale, Bismarkstr. 8., Sonntag von 8 bis Kassastunden; Jeden Wochentag. v. 8—12 U. ½10 Uhr vormittags; an den Wochentagen vorm., an Nachmittagen nur am Montag und von 8 bis 12 Uhr vorm. und von 2 bis 4 Uhr Mittwoch von 3—7 Uhr und am Samstag nachm. An Festtagen bleibt die Anstalt geschl. von 3—6 Uhr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2