schon ein Büchel genommen in dieses als neue Folge geleistet wird, werden für den entsprechen¬ Einlage eingetragen. Einlagen können auch für en Betrag österreichische Staatspapiere an¬ eine andere Person gemacht werden und wird gekauft. der Name dieser anderen Person als Einleger Ankauf von Staatspapieren wirdjedem im Büchel verzeichnet; die einzahlende Person Inhaber eines Postsparkassa=Buches vom Post¬ muß als Erleger ihren Namen ins Buch ein¬ sparkassen=Amt gegen mäßige Provision besorgt. tragen und erhält so lange alle Rückzahlungen Die Staatspapiere werden dem Einleger auf und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete eine Kosten und Gefahr zugesendet oder von Person ihren Namen selbst im Postamt unter¬ Amts wegen unter Garantie aufbewahrt. Über zeichnet. Über die Einlagen dürfen an dritte aufbewahrte Staatspapiere wird dem Einleger Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte ge¬ ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden geben werden. regelmäßig eingelöst und als Einlage gut¬ Verzinst werden die Einlagen von 2 K gebracht oder auch in barem übersendet. Der angefangen bis 2000 K mit 3 %. Die Zinsen Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit ver¬ werden jährlich am 34. Dezember in das Buck langt werden eingetragen, von da ab gleichfalls verzinst und sind Der Anweisungs= (Scheck=) Verkehr. von jeder Einkommensteuer befreit. Die Verzinsung Wünscht jemand von dieser Einrichtung Gebrauch der Einlagen im Scheckverkehre beträgt 2 % zu machen, so hat er ein dementsprechendes Rückzahlungen kann jeder Einleger mittels Gesuch um Ausfolgung eines Scheckbüchels au der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten der bei jedem Postamte hiezu gratis erhältlichen Kündigungsformulare, die an das k. k. Post¬ Drucksorte rekommandiert an das k. k. Post¬ parkassa=Amt in Wien direkt oder an eine parkassen=Amt zu richten und den Betrag für Sammelstelle zu richten sind zu jeder Zeit ver¬ die Empfang= (Erlag=) Scheine nebst K 3 langen. Kündigungsfrist bei Beträgen von 20 K als Gebühr für das Scheckbüchel beizuschließen. bis 200 K 15 Tage, von 200 K bis 1000 K Die Stammeinlage per 100 K ist innerhalb ein Monat, von 1000 K bis 2000 K zwei Monate; eines Monates nach der Bewilligung mittels doch wird in der Regel die infolge der Kün¬ eines Empfang= (Erlag=) Scheines bei einer digung dem Einsender franko zugesandte, auf Sammelstelle zu erlegen. Der Anweisungs¬ wei Monate gültige Zahlungsanweisung auch Scheck=) Verkehr ermöglicht dem Einleger, von der früher, meist sofort, ausbezahlt. eingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jeder¬ Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger zeit zur Zahlung an beliebige Personen oder oder Erleger zu unterfertigen und bei dem in Firmen in der österreichisch=ungarischen Monarchie der Kündigung angegebenen Postamte zu beheben. anweisen zu können. Genaue deutliche Be¬ Der Einleger kann auch eine dritte Person, lehrungen sind in jeder k. k. Postsparkassen¬ welche sich an demselben oder einem anderen Sammelstelle gratis erhältlich. Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen Porto= und gebührenfrei sind alle oder teilweisen Rückzahlung ermächtigen; die Korrespondenzen und Eingaben in Postsparkassen¬ hiezu nötigen gesetzlichen Bestimmungen finden Angelegenheiten, mit Ausnahme der Zusendung ich in jedem Einlagebuche genau verzeichnet. der Staatspapiere. Die höchste zulässige Einlage beträgt 2000 K. Unentgeltlich werden alle zum Verkehr Übersteigt das Guthaben diesen Betrag, so wird mit dem k. k. Postsparkassen=Amte nötigen zur Verminderung desselben aufgefordert; wenn amtlichen Drucksorten an sich legitimierende Ein¬ binnen einem Monat dieser Aufforderung keine leger verabfolgt. Bestimmungen über Telegramme. Nach allen Orten Depeschen zulässig. Wo von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als keine Station, wird die Depesche durch Post oder besonderes Wort gezählt; d) je 5 Ziffern ein Expressen weiterbefördert Wort: e) einzelne Schriftzeichen, Buchstaben, je Mittels Briefmarken frankierte Telegramme ein Wort; f) zum Worttexte gehörige Inter¬ können per Post oder Bote in Briefform gefaltet punktionen werden nicht gerechnet; g) Sprach¬ und gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zur widrigeZusammenziehungen nicht gestattet; Abtelegraphierung übersendet werden. ) Unterstreichungszeichen, Klammern und An¬ Depeschen in allen Sprachen zulässig, ührungszeichen (je 1 Paar) ein Wort. welche in Lateinschrift geschrieben werden In Österreich=Ungarn, Bosnien, Herzego¬ Chiffreschrift, ausgenommen in Kriegszeiten, wina und Deutschland Gebühr per Wort 6 h, ebenfalls gestattet. Minimaltaxe 60 h. Ermittlung der Wortzahl einer Depesche: Zurücktelegraphieren einer empfangenen De¬ a) Alles, was der Aufgeber in das Original pesche, um die Überzeugung vom richtigen einer Depesche schreibt, wird mit ezählt; b) Maxi¬ Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr. mum der Länge eines Wortes 15 Buchstaben; Frankierte Antwort gewöhnlich ür Überschuß noch ein Wort; c) bei Verbindung 10 Worte durch „R. p. vor der Adresse be¬
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