Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1917

373 ten Tage — welcher gewählt wird, be¬ sicht in dunkelgrüner Farbe; die Post¬ — wird es karten zu 10 Hellern das Bild der stimmt die Landesbehörde österreichischen Kaiserkrone in roter Far¬ gestattet sein, Schaffleisch zu essen Das Haus in Steyr, Johannesgasse 5 be; die Rohrpostkarten und Kartenbriefe das kleine Wappen Oesterreichs in roter des Alexander Busek kaufte Bäckermei¬ beziehungsweise blauer Farbe. Die ster Franz Bauernfreund. Die Mannschaft sucht gegen das Artilleriefeuer Deckung hinter einer Sandsackmauer. (Aus Karnisch=Julische Kriegszeitung, Feldpost 510.) Postwertzeichen der alten Emission be¬ Es starb an diesem Tage in Steyr halten ihre Gültigkeit noch bis zum im St. Annaspitale Johann Manseer, 31. Dezember 1916. Armenpfründner, Rosenegg, im Alter von 71 Jahren. 31. Eine Kundmachung der Stadtge¬ Die von der Kriegsgetreideverkehrsan¬ meindevorstehung in Steyr macht da¬ — stalt zugewiesenen Speisebohnen und rauf aufmerksam, daß die städtische Si¬ Erbsen dürfen nach einer Verordnung cherheitswache angewiesen ist, an den der Statthalterei bis auf weiteres von fleischlosen Tagen Revisionen in den Ge¬ den Verteilungsstellen der Bezirksbehör¬ schäftsbetrieben und Haushaltungen vor¬ den oder Gemeinden um keine höheren zunehmen und wahrgenommene Ueber¬ als die nachstehenden Preise verkauft tretungen der diesbezüglich bestehenden 1 werden: Kilo Speisebohnen 84H. Vorschriften unnachsichtlich zur Anzeige 1 Kilo ungeschälte Erbsen 84 H., 1Kilo zu bringen. geschälte Erbsen 1 Kr. 16 H. Im Klein¬ Die Regierung verlautbart, zur Scho¬ handel erhöhen sich die Preise für die nung der Viehvorräte einen dritten ersten beiden Sorten um 6 H., für die fleischlosen“ Tag in ganz Oesterreich 9 letztere Sorte um 8 H. für 1 Kilo. einzuführen und gleichzeitig für das ganze Reich die fleischlosen Tage ein¬ Die Kassegebahrung des Fürsorge¬ heitlich festzulegen: Montag, Mittwoch ausschusses für rückgebliebeneAn¬ und Freitag werden die drei Spartage gehörige eingerückterWaff en¬ sein. Während aber für zwei von ihnen fabriksarbeiter in Steyr weist seit die bisherigen Bestimmungen gelten, ist 22. August 1914 bis zum heutigen Tage für den dritten „fleischlosen“. Tag eine folgende Einnahmen und Ausgaben Erleichterung vorgesehen: an diesem drit¬ aus: Beiträge (Abzüge von den Arbei¬

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