Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1917

361 auf. Im Gegensatze zu den in Berlin referate in Steyr zum Vorsitzendenstell¬ erlassenen Verfügungen sind hier die vertreter der Einkommensteuerschätzungs¬ Bereifungen der Fahrräder von der Ab¬ kommission Steyr=Stadt und =Umgebung lieferungspflicht ausgenommen. und der Erwerbsteuerkommission Steyr¬ 11. Oberleutnant Felix Reschen¬ Stadt und =Land 3. und 4. Klasse er¬ eder ist nach mehr als 20monatiger, nannt. qualvoller Kriegsgefangenschaft in Ru߬ In Großraming starb Peter Dichl¬ land, von seiner schweren Verwundung berger, ein Sohn des pens. Bahn¬ glücklich ausgeheilt, als Austauschinva¬ arbeiters Joh. Dichlberger. lide in seine Heimatstadt Steyr, in das Leopold Großauer;, Reitbauerssohn in Neustiftgraben, Bahnangestellter in Heim seiner Mutter, Marie Rescheneder¬ Schneewall als erste Deckung. (Aus Karnisch=Julische Kriegszeitung, Feldpost 510.) Sprachlehrerin, zurückgekehrt, freudig Steyr, vermählte sich mit Marie Wart¬ und innig begrüßt von dieser, sowie von ecker, der jüngsten Tochter des früheren allen herzlich teilnehmenden Freunden Kittingbauers in Oberpleissa. und Bekannten. An diesem Tage rückten die bei der Se. Majestät der Kaiser hat die Be¬ neuerlichen Musterung geeignet befun¬ willigung zur Annahme und zum Tragen denen Landsturmpflichtigen des Geburts¬ des vom Deutschen Kaiser an Leutnant jahrganges 1897 zum Kriegsdienste ein. i. R. Josef Stratil, IR. 59, ver¬ Den verschiedenen Verordnungen über liehenen Eisernen Kreuzes 2. Kl. erteilt. Sperre und Beschlagnahme von Gum¬ Derselbe ist aus Losenstein gebürtig und mireifen folgte die Verordnung des Lan¬ besitzt bereits mehrere Auszeichnungen desverteidigungsministers, die verfügt, Es ist zur Kenntnis der Statthalterei daß die Gummibereifungen aller in Linz gelangt, daß vielfach, besonders Art und aller Dimensionen für Kraft¬ von den landwirtschaftlichen Dienstbo¬ fahrzeuge und Fuhrwerke mit animali¬ ten, die abgeschafften Feiertage (sogen. schem Zuge für Kriegszwecke in An¬ „Bauernfeiertage“) noch immer spruch genommen werden und abzuliefern an solchen eingehalten werden, d. h. sind. Abgesehen von gewissen, in der Tagen die gewöhnliche Arbeit vernach¬ Verordnung statuierten Ausnahmen hört lässigt und wohl auch dem Wirtshaus¬ mit diesem Tage der Verkehr von Wa¬ besuche, Spiel und Alkoholgenusse über¬ gen und Automobilen mit Gummirädern

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2