Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1917

354 Fleckerlspeise mit Bei¬ mit Beilagen, Grammelknödel mit Beilagen, lagen, Fische. Würste, Käse, Verordnung des Mini¬ Eine neue steriums ordnet weitere Sparsam¬ keit in Fleisch=und Fett an. Zu¬ nächst verschärft sie die Bestimmungen über die beiden fleischlosen Tage der Woche. Sowohl in Gasthäusern wie in Privathaushaltungen ist für die zwei leischlosen Tage jeder Fleischgenuß bei Strafe untersagt. Das Verbot bezieht sich nun auf jedes Fleisch (also auch auf Pferde, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Ge¬ flügel, Wild) und auf alle ihre genie߬ baren Teile (also auch auf die „Inner¬ #7 eien ). Auch Fleischkonserven, Selchwaren und Würste (mit Ausnahme der ge¬ meinen Sorten, die von den Landesbe¬ hörden bestimmt werden) fallen unter das Verbot. Dagegen bezieht sich das Verbot nicht auf Fett, roh und ge¬ schmolzen, auf fleischfreien Speck, Blut Knochenmark, Fleischbrühe und auf die von der politischen Landesbehörde be¬ sonders zu bezeichnenden Gattungen von Würsten, die nur unter Verwendung von Blut oder der inneren Teile geschlach¬ teter Tiere bereitet werden. Man dars in Privathaushaltungen an Diestagen künftig wohl Rindsuppe, aber kein Fleisch genießen. Aber auch außer den fleisch¬ losen Tagen wurde für die Gasthäuser Es weitere Verschärfungen bestimmt. wurde für Gasthäuser weiter verordnet: In Gast=, Schank= und Speisewirtschaf¬ ten sowie in Anstalten jeder Art, in denen Personen außerhalb ihres eigenen Haushaltes Speisen verabreicht werden, dürfen zur Verköstigung, und zwar auch der Angestellten, Speisen nur mit nach¬ tehenden Beschränkungen zubereitet, in der Speisenkarte zur Auswahl gestellt und verabreicht werden: 1. Zu einer Mahlzeit dürfen Fleischgerichte nur aus zwei Fleischgattungen (Fleisch von Rin¬ dern, Kälbern, Schweinen, Schafen, Zie¬ gen, Pferden, Kaninchen, Wild und Ge¬ flügel) zubereitet und zum Genusse an¬ geboten werden. Hiebei gelten Wurst¬ waren, Schinken sowie jede einzelne Art von Wild oder Geflügel als besondere Fleischgattungen. 2. Werden bei einer Mahlzeit Fischspeisen zum Genusse an¬ geboten, bei deren Zubereitung Fett, Butter oder Oel verwendet wird, dür¬ fen Fleischspeisen nur aus einer Fleisch¬ gattung hergestellt und angeboten wer¬ Die Verabreichung aller in ge¬ — den. welcher Art schmolzenem Fett irgend oder in Oel gebackenen Speisen ist ver¬ boten; ebenso die Verabreichung aller unter Verwendung von Oel bereiteter Tunken. Die Verabreichung mit Fett oder Butter zubereiteter Kartoffeln ist verboten. Die Verabreichung von roher und zerlassener Butter ist verboten. Bei einer Mahlzeit darf nur eine Gattung von Mehlspeisen angeboten und verab¬ reicht werden. An Samstagen ist die Verwendung von Fett zur Zubereitung von Fischen, Fleischspeisen aller Art und frischen Mehlspeisen in Großwirtschaften nicht gestattet. Das Aufstellen von Be¬ hältern mit Oel oder Senf auf den Tischen zur freien Benützung ist unzu¬ lässig, und darf an eine Person zu einer Mahlzeit nur ein Fleisch= oder Fischge¬ richt verabreicht werden. Das Gewicht der verabreichten Fleisch= oder Fischspeise 11 Dekagramm, be¬ wird mit ungefähr ziehungsweise mit 15 Dekagramm bei Das Fleischgewicht Braten bestimmt. darf auch unter die angegebene Grenze nicht sinken. Die Gastwirtschaften sind verpflichtet, ein Verzeichnis der jeweils angebotenen Speisen samt Preisen der¬ art ersichtlich zu machen, daß es schon von der Straße aus lesbar ist. Von der Einhaltung der erwähnten Spar¬ maßnahmen läßt sich eine nicht zu unter¬ schätzende Ersparnis an Fleisch und an Fettstoffen erhoffen. Die Erzeugung von Fleischkonserven für Zwecke der Versor¬ gung der Zivilbevölkerung wird, unter¬ sagt. In Zuckerbäckerbetrieben werden fette Füllmassen und Mehlspeisen, die in zerlassenem Fett ausgebacken werden, verboten. Die Erzeugung von Wurst¬ waren wurde auf bestimmte Sorten be¬ schränkt. 26. In der Stadtpfarrkirche in Steyr fand die Vermählung der Anna Reit¬ Tochter des Kaiserl. Rates hoffer, Josef Reithoffer, Fabriksbesitzers, mit Guts¬ Karl Volpini de Maestri, besitzer in Vestental bei Haidershofen statt. Die Trauung nahm Stadtpfarrer Strobl vor, welcher eine warmherzige Ansprache an das Brautpaar richtete. Als Beistände fungierten Kommerzialrat Wilhelm Reithoffer und Stabsarzt Dok¬ tor Braun. Musikdirektor Bayer ver¬ schönte die Feier mit herrlichen Orgel¬ präludien. Der Trauung wohnten außer den Angehörigen des Brautpaares auch die Hoheiten Prinz und Prinzessin von Sachsen=Coburg=Gotha, die Beamten¬ schaft und Angestellte der Firma Reit¬ hoffer, sowie sehr zahlreiche Teilnehmer aus allen Kreisen der Stadt bei. Es starb an diesem Tage in Steyr Leopoldine Pillewitzer, Private, im Alter von 88 Jahren. In Windischgarsten starb plötzlich die 78jährige Magdalena Kälberhuber,

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