Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1917

331 wahrer der in der Verordnung einzeln 22. Die Stadtgemeinde Steyrgibt angeführten Gattungen von Metallge¬ bekannt, daß beim Einkauf Kaffee¬ räten. Diese Geräte lassen sich in fol¬ mischungen dem reinen Kaffee nicht gende Gruppen zusammenfassen: Kochge¬ mehr mehr gleichgestellt werden. Die schirre und Küchengeräte aus Nickel, Ku¬ neue Verordnung verfügt, daß bei Kaf¬ pfer oder Messing, einfaches Tafelgerät feemischungen und Essenzen nur ihr Ge¬ aus Nickel oder Kupfer, Kessel, wie halt an reinem Kaffee auf die Karten¬ Wasch=, Obsteinsiede=, Viehfutterkessel, abschnitte zur Anrechnung kommt. Um Feldkessel u. dergl., ferner die Wasser¬ den Erzeugern Gelegenheit zu geben, schiffe der Herde sowie andere Wasserbe¬ ohne Rücksicht auf die getroffene Rege¬ hälter und Badewannen aus Kupfer, lung bereits hergestellte Vorräte abzu¬ einfache Ofenvorlagen, Feuerbecken und stoßen, wurde überdies die Bestimmung ähnliche Geräte aus Kupfer, Messing getroffen, daß solche, schon vorhandene oder anderen Kupferlegierungen, Mes¬ Vorräte bis 20. September 1916 ohne singgewichte im Einzelgewichte über Kaffekarte abgegeben werden dürfen. K. K. o.-ö. Oberösterreich. Ausweiskarte über 7 den Verbrauch vonKaffee Statthalterei. (Kaffeekarte Muster B). Gültig vom 9. Juli bis einschließlich 2. September 1916 (1. Kaffeekarten-Periode) für eine Verbrauchsmenge von ¼ Kilogramm gebrannten Kaffee für eine Person. Nicht übertragbar. Verkauf nur gegen Abtrennung der entsprechenden Abschnitte. Nachdruck verboten. Zuwiderhandeln wird bestraft mit Geld bis zu 5000 K oder mit Arrest bis zu 6 Monaten. Diese Karte ist nur innerhalb des Landes Oberösterreich gültig. 1 Kilo 1/8 Kilo gebrannten Kaffee. gebrannten Kaffee. Kaffeekarte. ½ Kilogramm, endlich Teppich=, Griff¬ Es starb an diesem Tage in Steyr und Schutzstangen oder Rohre aus Mes¬ Karl Haderer, Fabriksarbeiter, im sing, die leicht abnehmbar sind und keine 34. Lebensjahre. — In Losenstein starb oder leicht entfernbare Einlage besitzen. Theresia Weinert, Ingenieursgattin, Aus Messing bestehende Vorhangstangen im Alter von 39 Jahren. Die Leiche und =träger sind nur von Erzeugern wurde nach Linz überführt. und Händlern abzuliefern. Die Abgabe¬ Die Fronleichnamsprozession pflicht erstreckt sich weiter auf alles in Stadt Steyr konnte bei herrlichem Zinngerät, das nicht künstlerischen oder Wetter und überaus starker Beteili¬ historischen Wert besitzt. So müssen, so¬ gung den festlichen Verlauf nehmen. An weit letztere Voraussetzung nicht zutrifft, derselben beteiligte sich Bürgermeister alle Krüge, Schüsseln, Teller Tassen, Eschaider mit mehreren Gemeinderäten Deckel, Löffel und alle sonstigen Gefäße, owie die Spitzen und Vertreter der Geschirre und Geräte, die ganz oder zum übrigen Behörden und Aemter, die überwiegenden Teile aus Zinn oder Schulen und viele Korporationen. Zinnlegierungen bestehen, abgegeben Der O.=Oe. Landesausschuß hat in der werden. Dasselbe gült von Schanktassen heutigen Sitzung beschlossen, die Be¬ und Badewannen, die aus diesen Ma¬ nennung des „Armenbadespitales in terialien hergestellt sind. Die Abgabe¬ Bad Hall in „Landschaftliches Kranken¬ stelle der Metallzentrale A.=G. wurde haus“ umzuändern. Hans Wolfartsberger, Eisenhändler, für Fähnrich Oskar Matzek, erhielt nach den Bezirk Steyr übertragen. Gefechten am nördlichen Kriegsschauplatze

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