Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1917

330 Dr. Benke im Namen des Verwaltungs¬ rates und der Aktionäre die vollste Anerkennung und den besten Dank für seine vorzügliche Dienstleistung im In¬ teresse des Unternehmens aus und Hern VB. Gründler dankte namens der Ak¬ tionäre dem Präsidenten und dem ge¬ samten Verwaltungsrate für deren Mü¬ hewaltung. Hiemit folgte der Schluß der Generalversammlung. In der hierauf ab¬ gehaltenen Verwaltungsratssitzung wur¬ de Hans Millner zum Präsidenten und Altbürgermeister Lang zum Vizepräsi¬ denten wiedergewählt An diesem Tage verehelichten sich in der Pfarrkirche in Sierning Marie Lettmüller, Tochter des Gefange¬ nenaufsehers i. P. Lettmüller, und Jo¬ sef Giehrer, k. k. Aufseher in Garsten An diesem Tage starben in Steyr Josef Gutlederer, Kontrollbeamten in der Oesterr. Waffenfabrik im Alter von 50 Jahren und Josefa Wilhelm, Fabriksarbeitersgattin, im Alter von 67 Jahren. — In Prag verschied infolge Herzleidens Kaiserl. Rat Dr. Leopold Gottlieb, k. k. Oberbezirksarzt bei der k. k. Statthalterei in Prag. Der Verstorbene war ein Bruder des Advo¬ katen Dr. Bernhard Gottlieb in Steyr An diesem Tage hielt die Frauen= und Mädchenortsgruppe Steyr des Deut¬ chen Schulvereines in Mayrs Gasthof „Zum Andreas Hofer“, die Jahresversammlung ab. Trotz der durch die Zeitereignise gebundenen Vereins¬ tätigkeit war der Rechenschaftsbericht ein sehr erfreulicher. An die Hauptleitung in Wien konnte die ansehnliche Summe von Kr. 1071·44 abgeführt werden, wovon 100 Kr. auf einen Gründerbrief entfal¬ len, den der Ausschuß anläßlich des 30jährigen Bestandes der Ortsgruppe stiftete. Außer dem schön ausgeführter Gründerbrief erhielt auch die Orts¬ gruppe im verflossenen Jahre das hüb¬ sche Diplom, das das Rote Kreuz jenen Vereinen und Körperschaften zuerkennt die in anerkennenswerter Weise seine Be¬ strebungen unterstützen und fördern. Die Wahl des Ausschusses ergab eine Wie¬ derwahl der ihm im verflossenen Jahre angehörenden Frauen. 20. Durch eine Verordnung werden die vorhandenen Kaffeevorräte gesperrt, Kaffeekarten eingeführt und eine Zentrale das Verfügungsrecht über ämt¬ liche Vorräte eingeräumt. Der Zweck dieser Regelung ist, einerseits der Be¬ völkerung den Genuß von Kaffee sicher¬ zustellen, anderseits die Preise dieses Volksnahrungsmittels, das in den letz¬ ten Monaten der Spekulation stark aus¬ gesetzt war, möglichst niedrig zu halten und zu stabilisieren. Die Verordnung bestimmt einen Höchstpreis von 8 Kr. für ein Kilogramm. Die Kriegskaffee¬ zentrale ist an diesen Preissatz im Klein¬ handel gebunden, sie hat auch die Ver¬ — pflichtung, andere von ihr selbst zu — einem höheren Preise erworbenen Kaffeesorten auf 8 Kr. herabzudrücken Diese Maßregel ist unstreitig von ein¬ chneidender Bedeutung. In der letzten Zeit hatte der Kaffeepreis die Höhe von 12 Kr. und darüber das Kilogramm erreicht, dabei waren nur Mittelsorten erhältlich, der Verbraucher mußte um teures Geld oft mit jedem Schund für¬ lieb nehmen. Auch in Steyr fand die im ganzen Reiche durchgeführte Woll= und Kaut¬ schuksammlung an diesem und den fol¬ genden Tagen statt. Die Sachen wurden von Schulkindern gesammelt An diesem Tage starb in Steyr Leopold Forster, gewesener Fabriks¬ — arbeiter, in seinem 75. Lebensjahre. Im Allg. Krankenhause in Linz starb Ignaz Unterwindner, Polierer in der Messerfabrik Rettenbacher, im Alter von 46 Jahren. Der Verstorbene war aus Neuzeug gebürtig 21. Es ist an diesem Tage die Verord¬ nung des Statthalters in Oberösterreich betreffend die Regelung des Verkeh¬ res mit Milch in Geltung getreten. Auf Grund der Bestimmungen des § 4 der MV. vom 26. November 1915, wird verordnet: In Gast= und Schankgewer¬ ben dürfen Milch und Getränke, die un¬ ter Verwendung von Milch erzeugt wer¬ den, in den Stunden von 6 Uhr abends bis zur Geschäftssperre nicht verabreicht werden. In jenen Gast= und Schankge¬ werbebetrieben, in welchen unbemittelte Bevölkerungskreise ihre Nahrungsbe¬ dürfnisse befriedigen, kann die Verabrei¬ chung von Milch und Getränken, die un¬ ter Verwendung von Milch erzeugt wer¬ den, mit Bewilligung der polilischen Be¬ zirksbehörde bis 9 Uhr abends erfolgen. Die ausgesprochene Beschränkung findet auf Bahnhofrestaurationen keine Anwen¬ dung. Mit einer im September 1915 erlas¬ senen Ministerialverordnung wurde die allgemeine Einziehung der aus den wich¬ tigsten Kriegsmetallen bestehend. Geräte angekündigt. Nun wurde die Ablieferung endgültig angeordnet. Aus den Durch¬ führungsvorschriften die zu dieser Ver¬ ordnung an die politischen Landesbe¬ hörden ergehen, sind die wichtigsten Be¬ stimmungen folgende: Die Ablieferungs¬ pflicht gült für jeden Besitzer oder Ver¬

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