Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1916

175 14. Hauptmann Peter Altenbur¬ Arrest und unter erschwerenden Umstän¬ ger, ein Sohn des in Steyr wohn¬ den mit Geldstrafen bis zu 5000 Kr. oder haften Oberinspektors der k. k. Staats¬ Arrest bis zu 6 Monaten vor. Verfall bahnen C. Altenburger, wurde nach drei¬ der Ware und Verlust der Gewerbebe¬ maliger Verwundung am nördlichen rechtigung ist in allen diesen Fällen zu¬ Kriegsschauplatze, in Anerkennung be¬ lässig. — Aus der kaiserlichen Verord¬ onders verdienstvoller Leistungen und nung an diesem Tage wurde weiters tapferen Verhaltens vor dem Feinde, hervorgehoben, daß die Erzeuger oder außertourlich zum Major befördert. Händler von der politischen Landesbe¬ 45 nnM FE enee Se —. G e 20 Zum Verkauf des Göppelhauses in Stepr. Die in Steyr in letzterer Zeit in den hörde oder der von dieser mit dem An¬ Nächten von Samstagen auf Sonntage forderungsrechte betrauten politischen Be¬ und von Sonntagen auf Montage immer zirksbehörde zur Abgabe ihrer Vorräte häufiger vorgekommenen Trunkenheits¬ an Länder, Bezirke oder Gemeinden dann exzesse veranlaßten den Bürgermeister, verpflichtet werden können, wenn nach zu verfügen, daß ab dem heutigen Tage dem Ermessen der politischen Behörde an Samstagen und Sonn= und Feier¬ die Versorgung der Bevölkerung mit den tagen in Steyr die Gasthäuser um betreffenden Bedarfsgegenständen sonst 11 Uhr nachts und die Kaffeehäuser um gefährdet wäre. Die Vergütung wird 12 Uhr nachts zu schließen sind. bei Abgang eines gütlichen Ueberein¬ Zur Regelung der Lebensmittelpreise, kommens vom Gerichte im außerstrei¬ das ist bei Nichtbeachtung der zur Rege tigen Verfahren festgesetzt; sie darf den lung des Ein= und Verkaufes auf Märk¬ etwa bestimmten Höchstpreis nicht über¬ ten erlassenen Vorschriften, insbesondere steigen, sonst ist sie nach dem „angemes¬ bei Ueberschreitung der am Markte als enen Preise“ zu bestimmen. Von dieser zulässig verlautbarten Verkaufspreise für Anordnung wird insbesondere auch dann Lebensmittel oder sonstiger Höchstpreise Gebrauch zu machen sein, wenn Produ¬ geht die Bezirkshauptmannschaft Steyr zenten oder Händler mehr exportieren mit 2000 Kr. Geldstrafe oder 3 Monate als der Lokalbedarf erlaubt.

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