Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1915

Ende der zentralen Verfinsterung am 11. August um 1 Uhr 45·4 Minuten morgens, Ende der ringförmigen Verfinsterung am 11. August um Uhr 46·4 Minuten morgens, Ende der Fin¬ 1 sternis überhaupt am 11. August um 2 Uhr zu 48·2 Minuten morgens. Die Finsternis ist sehen im östlichen Teile von China, in Japan, in der nördlichen Hälfte des Stillen Ozeans und in Neu=Guinea. Anfang der vier Jahreszeiten. Mitteleuropäische Zeit.) Frühlingsanfang am 21 März um 5 Uhr 52 Minuten nachmittags. Sommeranfang am 22 Juni um 1 Uhr 30 Minuten nachmittags. Herbstanfang am 24. September um 4 Uhr 24 Minuten morgens. Winteranfang am 22. Dezember um 11 Uhr 17 Minuten abends. Zeit= und Festrechnung für das Jahr 1915. Julian. Kalender Gregor. Kalender 6 16 Goldene Zahl XXVI XIV Epakte 20 20 Sonnenzirkel 13 13 Römerzinszahl Sonntagsbuchstabe C Jahrescharakter oder 1 14 Festzahl Sonn= und Feiertage, zusammen 65. Das Judenjahr 5675, welches Montag, den 21. September 1914 begonnen hat, ist ein man¬ gelhaftes Gemeinjahr von 353 Tagen und endet Mittwoch, den 8. September 1915, worau 9. September das Jahr 5676 Donnerstag, den ein überschüssiges Schaltjahr beginnt, welches ist. von 385 Tagen Feste. Bewegliche Griechen Katholiken 3. Jänner Namen Jesufest 11. Jänner Triodium 31. Jänner 31. Jänner Septuagesimä 17 Februar Aschermittwoch März 26. Schmerzen Mariä 15. März 28. almsonntag „ 4 22. April Ostersonntag „ 2. Mai Bittage 10., 11. und 30. April 3 Christi Himmelfahrt 10. Mai 23 Pfingstsonntag 30 Dreifaltigkeitssonnt. — Juni 3. Fronleichnamsfest 11. Herz Jesufest „ September 12 Maria Namenfest — 2 Oktober Schutzengelfest 7. Rosenkranzfest — 28 Novemb. Adventsonntag 1 bis Aschermittwoch Von Weihnachten 5 Tage. 54 Tage = 7 Wochen ind 5 Wochen Länge der Fastnacht 41 Tage = 3, nach ind Sonntage nach Epiphania — 6 Tage. Fastnacht¬ singsten 26, nach Trinitatis 25. Februar, onntage sind 6. — Fastenanfang am 17. 16 Tage Fastendauer Fastenende am 3. April. — Quatember=Fasttage. Für Katholiken: 24. Februar, 26. Mai, 15 September und 15. Dezember. Für Griechen und Russen: 11 Februar, 13. Mai, 16 September und 16. Dezember Hof=Normatage an welchen die k. k. Hoftheater geschlossen sind: Am 28. Juni wegen des Sterbetages weil. Kaiser Ferdinand I Am 9. September Vorabend des Sterbe¬ ages weiland der Kaiserin Elisabeth. In Fällen besonderer Hindernisse findet mit allerhöchster Genehmigung eine Verlegung dieser Normatage statt Gesetzliche Normatage. Nach der Verordnung vom 1. Juli 1868 dürfen an den drei letzten Tagen der Karwoche, am Fronleichnamstag und am 24. Dezember keine Theatervorstellungen stattfinden, am Öster¬ onntag. Pfingstsonntag und am 25. Dezember nur Vorstellungen zu wohltätigen Zwecken. Im März 1912 wurde diese Verordnung teilweise iufgehoben; strenge gilt sie noch für den Grün¬ onnerstag, Karfreitag und 24. Dezember; am Karsamstag dürfen Vorstellungen stattfinden, wenn der an diesem Tage übliche Gottesdienst bereits vorüber ist. Gerichtsferien und Sonntagsruhe bei Gericht. Die Gerichtsferien beginnen bei allen Ge¬ eichten in Österreich am 15. Juli und dauern is einschließlich 25. August. An Sonntagen, sowie am Weihnachtstag dürfen Tagsatzungen nicht abgehalten werden. Die Anberaumung einer Tagsatzung auf einen anderen Feiertag ist nur bei Gefahr im Verzug zulässig. Landespatrone welche in den verschiedenen Kronländern der österr.=ungar Monarchie gefeiert werden. Blasius — Agidius (1. Sept.), Kärnten. Cyrillus und Me¬ Küstenland. — (3. Februar), Juli), Mähren. — Elias (20. Juli), thudins (5. Florian (4. Mai), Oberösterreich. Kroatien. Hedwig — 24. April), Krain. Georg 17. Oktober), Schlesien. — Johann der Täufer Johann von Nep. 24. Juni, Slawonien. — 16. Mai), Böhmen. — Josef, Nährv. (19. März), Kärnten, Krain, Küstenland, Steiermark u. Tirol. Ladislaus 27.Juni), Siebenbürgen. — Leo¬ pold (15. Nov.), Niederösterreich und Ober¬

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2