Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1914

XVI Feuer -Meldestellenmit Telephone. Nr. 1 Bürgerschule. 9 Nr. Berggasse Nr. 47. 2 Industriehalle. 10 Blumauergasse Nr. 15. „ 3Kasino, Garstenstraße. „ 11 Versuchsanstalt. „ 4 Zeughaus Sanitätsabteilung vom der „ 12 Ort, Schlüsselhofgasse Nr. 39. „ Roten Kreuz Innerbergerstadel). 13 Gleinkergasse Nr. 2. „ 5 Eisenstraße. Steiger=Depot, 14 „ Sierningerstraße Nr. 114. 6 Bahnhofstraße 17. 15 Nr. „ Dampfspritzendepot, Wehrgrabenstr.45. — 7Haratzmüllerstraße Nr. 26. 16 „ Reithoffers Söhne, Garstenstraße. 8Zwischenbrücken. 17 „ Fabriksstraße 71, Schleifergasse. „ 4Alarmleitungen mit zusammen 150 Klingelwerken. Die Alarmierung der Feuerwehrmänner findet nur mittelst Aufläuten durch die elektrischen Klingelnstatt. Die Zeichen bestehen: Kurze Zeichen bei Versuchen bei Wieder¬ Ein herstellungsarbeiten. halblanges Glockenzeichen wird jeden Tag mittagszur Prüfung gegeben. Zwei halblange Glockenzeichen rufen zu Uebungen. Ein langes Glockenzeichen bedeutet Landfeuer, wird im Ganzen dreimal gegeben. —Ein langes und kurzes Zeichen meldet Stadtfeuer und wird dreimal wiederholt. Gebühren der Sanitäts=Abteilung „Vom roten Kreuz“ in Steyr für Inanspruchnahme der Rettungs¬ mannschaft und des Rettungswagens der Freiwilligen städt. Feuerwehr Steyr. A. Entschädigung der Mannschaft. 1. Innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Steyr und der in B 1 angeführten Ort¬ schaften hat die Mannschaft der Sanitäts=Abteilung unentgeltlich einzugreifen. 2. Außerhalb des Stadtgebietes gebührt dem in Tätigkeit tretenden Mitgliede der Rettungs=Abteilung pro Stunde eine Entschädigung für Zeitversäumnis von 60 h, wobei jede begonnene Stunde als voll berechnet wird. Diese Entschädigung an die Mannschaft hat bei halbtägiger Verwendung derselben im Höchstausmaße 3 K nebst 1 K für Zehrung, also zusammen 4 K, bei ganztägiger Dienstleistung 6 K nebst 2 K für Zehrung, also zusammen 8 K, für den Mann zu betragen. Bei Ausrückung zu Bränden entfällt aber jeder Entschädigungsanspruch. B. Kosten für Ueberführung mit dem Rettungswagen. 1.Innerhalb des Stadtgebietes von Steyr einschließlich den geschlossenen Ortschaften Jägerberg, Neuschönau bis inkl. Isabellenhof, Kraxenthal bis zur Eisenbahnbrücke, Sarning inkl. Armenhaus, Pyrach, Gmain an der Straße inkl. Plattnergut, Raming¬ steg (Kellau) bis zur gedeckten Brücke. Geschlossene Ortschaft Unterhimmel und Stein. Alles nächst der Straße gelegen. a) bei Tag (von 7 Uhr früh bis 7 Uhr abends) an Bespannungskosten 3 K—h und hievon 50% iger Zuschlag zur Deckung der Erhaltungskosten von Wagen, Verbandzeug usw. „ 1 K 50 h 4 K 50h zusammen b) bei Nacht (von 7 Uhr abends bis 7 Uhr früh) an Bespannungskosten K 5 —h nebst 50%igem Zuschlag hievonzur Deckung der Erhaltungskosten für Wagen, Verbandzeug usw. 2 K 50 h zusammen 7 K 50 h 2. Außerhalb des Stadtgbietes: a) bei Tag (von 7 Uhr früh bis 7 Uhr abends) an Bespannungskosten für die erste Stunde — n 4 K für jede weitere Stunde — 2 K h nebst einem 50%igen Zuschlag hievon zur Deckung der Erhaltungs¬ kosten von Wagen, Verbandzeug usw. b) bei Nacht (von 7 Uhr abends bis 7Uhr früh) an Bespannungs¬ kosten für die erste Stunde — 5 K h für jede weitere Stunde 2 K 50 h nebst einem 50%igen Zuschlag hievon zur Deckung der Erhaltungs¬ kosten von Wagen, Verbandzeug usw. In beiden Fällen (ab) wird jede begonnene Stunde als voll berechnet und gilt als anrechenbar die Zeit von der Abfahrt vom Depot bis zum Wiedereintreffen bei demselben. Außer diesen Gebühren für Benützung des Rettungswagens außerhalb des Stadtgebietes ist noch die Gebühr für die Entschädigung der hilfeleistenden Mannschaft in dem oben (A/2) angeführten Ausmaße zu entrichten. Anbei sei bemerkt, daß die Alarmierung für das Stadtgebiet durch die städtische Polizei geschieht, daher die Sanitätsabteilung entweder direkt vom Rathause aus oder durch die telephonischen Feuermelder gerufen werden möge.

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