Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1914

Folge geleistet wird, werden für den entsprechen¬ schon ein Büchel genommen in dieses als neue Staatspapiere an¬ den Betrag österreschische Einlage eingetragen. Einlagen können auch für gekauft. eine andere Person gemacht werden und wird Ankauf von Staatspapieren wird jedem der Name dieser anderen Person als Einleger Inhaber eines Postsparkassa=Buches vom Post¬ im Büchel verzeichnet; die einzahlende Person sparkassen=Amt gegen mäßige Provision besorgt. muß als Erleger ihren Namen ins Buch ein¬ Die Staatspapiere werden dem Einleger auf tragen und erhält so lange alle Rückzahlungen seine Kosten und Gefahr zugesendet oder vor und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete Amtswegen unter Garantie aufbewahrt. Über Person ihren Namen selbst im Postamte unter aufbewahrte Staatspapiere wird dem Einleger zeichnet. Über die Einlagen dürfen an dritte ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte ge¬ regelmäßig eingelöst und als Einlage gut¬ geben werden. Der gebracht oder auch in Barem übersendet. Verzinst werden die Einlagen von 2 K Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit ver¬ angefangen bis 2000 K mit 3 %. Die Zinsen langt werden. werden jährlich am 31. Dezember in das Buch Der Anweisungs= (Scheck=) Verkehr. eingetragen, von da ab gleichfalls verzins und sind Wünscht Jemand von dieser Einrichtung Gebrauch von jeder Einkommensteuer befreit. Die Verzinsung dementsprechendes 302 zu machen, so hat er ein % der Einlagen im Scheckverkehre beträgt 2 Gesuch um Ausfolgung eines Scheckbüchels au Rückzahlungen kann jeder Einleger mittels der, bei jedem Postamte hiezu gratis erhältlichen der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten Drucksorte, rekommandiert an das k. k. Post¬ Kündigungsformulare, die an das k. k. Post¬ parkassen=Amt zu richten und den Betrag für sparkassa=Amt in Wien direkt oder an eine die Empfang= (Erlag=) Scheine nebst K 3 Sammelstelle zu richten sind, zu jeder Zeit ver als Gebühr für das Scheckbüchel beizuschließen angen. Kündigungsfrist bei Beträgen von 20 K Die Stammeinlage per 100 K ist innerhalb K bis 200 K 15 Tage, von 200 K bis 1000 eines Monates nach der Bewilligung mittels ein Monat, von 1000 K bis 2000 K zwei Monate; eines Empfang= (Erlag=) Scheines bei einer doch wird in der Regel die infolge der Kün Sammelstelle zu erlegen. Der Anweisungs¬ digung dem Einsender franko zugesandte, auf (Scheck=) Verkehr ermöglicht dem Einleger, von der zwei Monate gültige Zahlungsanweisung auch eingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jeder¬ früher, meist sofort, ausbezahlt. zeit zur Zahlung an beliebige Personen oder Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger Firmen in der österreichisch=ungarischen Monarchie oder Erleger zu unterfertigen und mit dem anweisen zu können. Genaue deutliche Be¬ Einlagebuch an die betreffende Zahlstelle zu senden. lehrungen sind in jeder k. k. Postsparkassen¬ Der Einleger kann auch eine dritte Person Sammelstelle gratis erhältlich. welche sich an demselben oder einem anderen Porto= und gebührenfrei sind alle Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen Korrespondenzen und Eingaben in Postsparkassen¬ oder teilweisen Rückzahlung ermächtigen; die Angelegenheiten, mit Ausnahme der Zusendung hiezu nötigen gesetzlichen Bestimmungen finden der Staatspapiere. ich in jedem Einlagebuche genau verzeichnet. Unentgeltlich werden alle zum Verkehr Die höchste zulässige Einlage beträgt 2000 K, k. Postsparkassen=Amte nötigen wird k. mit dem Übersteigt das Guthaben diesen Betrag, so amtlichen Drucksorten an sich legitimierende Ein¬ wenn zur Verminderung desselben aufgefordert; keine leger verabfolgt. binnen einem Monat dieser Aufforderung Bestimmungen über Telegramme. von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als Wo Nach allen Orten Depeschen zulässig. je 5 Ziffern ein d) Wort gezählt; besonderes keine Station, wird die Depesche durch Post oder einzelne Schriftzeichen, Buchstaben, je Wort: e) Expressen weiterbefördert. zum Worttexte gehörige Inter¬ f) ein Wort; Mittels Briefmarken frankierte Telegramme unktionen werden nicht gerechnet; g) Sprach¬ können per Post oder Bote in Briefform gefaltet widrige Zusammenziehungen nicht gestattet und gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zum h) Unterstreichungszeichen, Klammern und An¬ Abtelegraphierung übersendet werden. ührungszeichen (je 1 Paar) ein Wort. Depeschen in allen Sprachen zulässig, In Österreich=Ungarn, Bosnien, Herzego¬ welche in Lateinschrift geschrieben werden wina und Deutschland Gebühr per Wort 6 h, Chiffreschrift, ausgenommen in Kriegszeiten Minimaltaxe 60 h. ebenfalls gestattet. Zurücktelegraphieren einer empfangenen De¬ Ermittlung der Wortzahl einer Depesche pesche, um die Überzeugung vom richtigen a) Alles, was der Aufgeber in das Original Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr seiner Depesche schreibt, wird mitgezählt; b) Maxi¬ für Frankierte Antwort gewöhnlich mum der Länge eines Wortes 15 Buchstaben; 10 Worte durch „R. p. vor der Adresse be¬ Überschuß noch ein Wort; c) bei Verbindung

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