Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1914

216 zu pflegenden Verhandlungen sollten über Wunsch des Gemeindeausschusses von St. Ulrich unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes stattfinden. Als bevollmächtigte Vertreter für diese Verhandlungen wurden die Herren Bür¬ germeister Mayr, die Gemeinderäte I. Garb, Josef Mayr, Josef Schop¬ per und Gemeindeausschuß Landtags¬ abgeordneter Dr. Schwinner nomi¬ niert. Am Donnerstag den 27. März fand Ver¬ in Linz eine Sitzung zu obigen handlungszwecken An statt. diese Sitzung nahmen teil die Herren: Lan¬ Vor¬ deshauptmann I. N. Hauser als sitzender, dann Landesausschuß Abg. Wiesner,die Bürgermeister Abg. Eschaider und Mayr, die Abg. Prof. Erbund Dr. Schwinner, Vizebürgermeister Fendt und die Ge¬ meinderatssektionsobmänner der Stadt Steyr: Dr. Harant, Huber, Kirch¬ berger Gemeinderat Dantlgra¬ ber, und die Gemeinderäte von St. Ulrich: Garb, Schopper, Wur¬ 2 zer (Meyr) und Oberlandesrat Dan¬ zer. Die Verhandlungen währten von 2Uhr nachmittags bis halb 6Uhr abends. Sie mußten mehrmals wegen gesonderten Besprechungen der Vertreter der Stadt Steyr und jener von St. Ul¬ rich unterbrochen werden. Der Verlauf war ein ebenso ernster als würdiger. Nur allmählich näherten sich die gegen¬ eitigen Standpunkte. Eine Reihe ver¬ schiedener Vorschläge wurden gemacht, eingehend besprochen und über ihre Möglichkeit für die Zukunft genauestens geprüft. Alle Teilnehmer beteiligten sich an der Aussprache, vor allem die Bür¬ meister, welche nach der Begrüßung des Landeshauptmannes, welcher den Zweck ein der Verhandlungen erörterte und gutes Einvernehmen wünschte, das Wort ergriffen und ihre Gemeinden wärm¬ stens in Schutz nahmen. Nach allseiti¬ gen, vielen Wechselreden und Einzelnbe¬ prechungen wurde schließlich folgende Vereinbarung genehmigt: Vereinbarung über den Antrag auf Einverleibung von Teilen des Gemeindegebietes St. Ulrich in das Gebiet der Stadtge¬ meinde Steyr, nach den am 27. März 1913 getroffenen Vereinbarungen. 1.Die Gemeinde St. Ul¬ rich gibt ihre Zustimmung, daß das Schacherlehnergut (erste Inkorporie¬ rung), die Kammermeiergründe (zweite Inkorporierung) und die sonstigen für den projektierten Ausbau der Waf¬ fenfabriksanlagen etwa noch benötigten Gründe aus dem Gemeindegebiete St. Ulrich ausgeschieden und mit der Stadtgemeinde Steyr vereinigt wer¬ den. Die Stadtgemeinde 2. Steyrsichert hingegen der Ortsge¬ St. Ulrich folgende Leistun¬ meinde zu: gen a)Eine Leistung im Betrage der von dem abgetrennten Gebiets¬ teile im Jahre 1912 vorgeschrie¬ benen Umlagen der Ortsge¬ meinde St. Ulrich, welche Lei¬ stung für die Dauer des fabriks¬ mäßigen Betriebes auf den auf diesem Gebiete zu errichtenden Bauten der Waffenfabriksgesell¬ chaft durch diese oder ihre Rechtsnachfolger, aus Mitteln der Stadtgemeinde Steyr all¬ jährlich zu erfolgen hat und welche das erste Jahr pro rata parte des Beginnes der Um¬ lageneinhebung für dieses Ge¬ biet durch die Stadt Steyr zu bemessen ist; b) eine weitere Leistung von 6000 Kronen, welche Leistung gleich¬ falls alljährlich für die Dauer des erwähnten Fabriksbetriebes aus Mitteln der Stadtgemeinde Steyr zu erfolgen hat, u. zw. von jenem Tage an, an welchem der Fabriksbetrieb in den auf den abgetretenen Gründen er¬ richteten Objekten mit minde¬ tens 1000 Arbeitern geführt wird und für das erste Jahr gleichfalls mit dem pro rata arte der Betriebsdauer im Er¬ öffnungsjahre sich berechnenden Teilbetrage zu bemessen ist; c)der Stadtgemeinde Steyr bleibt es vorbehalten, jede der beiden vorerwähnten Leistungen durch Annahme einer 4°igen Verzin¬ sung abzulösen. Sollte die projektierte Bau¬ 3. führung der Waffenfabriksgesellschaft nicht zustande kommen, so wird diese Vereinbarung gegenstandslos und tritt hinsichtlich der Begrenzung der bei¬ den Gemeindegebiete der gegenwärtige Zustand unter Aufrechterhaltung des Gemeindeausschusses Beschlusses des St. Ulrich hinsichtlich der Inkorporie¬ in rung der Spitalsgründe wieder Kraft. Namens der Rechts= und Finanzsek¬ tion stellte sonach GR. Dr. Haran einen Dringlichkeitsantrag auf

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