Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1914

LVI Zwei¬ spänn. Fiaker- (Lohnkutscher-) Tarif. KLh Zeit. I. Fahrten nach der 60 * * * Für die erste halbe Stunde 1 Für jede weitere halbe Stunde Jede begonnene halbe Stunde ist voll zu bezahlen, die Zeit des Wartens und Fahrens ist hiebei gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit, deren Eintritt mit dem Beginne der öffentlichen Straßen¬ beleuchtung angenommen wird, für jede halbe Stunde um 20 h mehr. II. Fahrten vom oder zum Staatsbahnhof. 1. Don oder nach der inneren Stadt, Ennsdorf, Schönau oder Steyrdorf bis zum 60 ogenannten roten Brunnen oder nach dem übrigem Steyrdorf, Reichenschwall, Dogelsang, Bei der 2. Don 2 Steyr, Wieserfeld oder Ort — 40 2 * * *** * 5. Don oder nach Aichet. III. Fahrten vom oder zum Steyrtalbahnhof. 1. Von oder nach Dogelsang, Reichenschwall, innere Stadt, Schönau, Bei der 60 Steyr oder Aichet rechts vom Wehrgraben . 2. Don oder nach Aichet links des Wehrgrabens, Wieserfeld, Steprdorf, Ort 2 „ * „ * * oder Ennsdorf. IV. Für Fahrten von oder zu den Bahnhöfen gelten noch folgende Bestimmungen: 1. Für die Hin= und Rückfahrt, mit Ein¬ schluß einer halbstündigen Wartezeit, ist die Hälfte der betreffenden Tourtaxe 2. Hat der Fiaker oder Lohnkutscher zu mehreren Häusern mehr zu zahlen. — ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 20 h zu verlangen. zu fahren, so 3. Wird der Fiaker oder Lohnkutscher von der Bahn weg zu längeren Fahrten benützt, so ist für die erste Fahrstrecke die betreffende Bahntaxe und für die Benützung die Zeittaxe zu entrichten. weitere V. Fahrten in die Stadt. 20 2 In das Theater für die Hinfahrt 10 60 2 * für die Rückfahrt. Wartezeit über 10 Minuten nach der Zeittaxe. 20 1 2 „ „* * Zum Friedhofe hin 3 * * * * * Hin und zurück mit halbstündiger Wartezeit 20 * Zu Bällen und Unterhaltungen in der Stadt oder in den Dorstädten Bei diesen Fahrten ist die Zeit des Wartens über 1o Minuten nach der Zeittaxe zu ver¬ güten; hat der Fiaker oder Lohnkutscher beim Abholen oder bei der Rückfahrt zu mehreren Häusern zu fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 20 h zu verlangen. VI. Fahrten in der Umgebung. — 40 2 * * 1. Halbgarsten. Hinfahrt allein 240 60 * * 5 Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde oder Stein. 2. Garsten, Station Steyr-Garsten, Christkindl, St. Ulrich 2 80 * * Hinfahrt allein 4 3 „ Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde Maria¬ Feld, 5. Sand, Ramingdorf, Haidershofen, Gleink, Wirt im 3 Winkling. Hinfahrt allein — 6 4 — zu zwei Stunden Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis Letten, Aschach, Sierninghofen, a. Wolfern, Dorf an der Enns, 4— 6 ** Hinfahrt allein * Neuzeug, Sierning und Dietach. 6 10 * * zu zwei Stunden Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis 0 * * * * 5. Enns, Bad Hall, Steinbach, Grünburg. Hinfahrt allein 14 10 * * * ** Hin= und Rückfahrt mit Benützung bis zu einem Tage 8 2 * * 6. Kremsmünster, Neuhofen, Teonstein. Hinfahrt allein. 12 16 * * * * „ Hin= und Rückfahrt mit Benützung bis zu einem Tage 12 16 * * * — ** 7. Molln. Hinfahrt allein — *20 14 * * * * * zu einem Tage Hin= und Rückfahrt mit Benützung bis — Die Bei allen Fahrten ist Gepäck bis zu 25 Kilo frei. Ueber 25 Kilo ist vom Kilo g h zu bezahlen. — Trinkgelder oder Zeche anzusprechen ist der Fiaker oder Mautgebühren treffen bei allen Fahrten die Fahrgäste. Für alle in diesem Tarife Lohnkutscher nicht befugt (gleichgiltig ob Herr oder Kutscher, ob zwei= oder einspännig). — Diesen Tarif hat — nicht taxierten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise dem Uebereinkommen überlassen. jeder Fiaker oder Lohnkutscher (gleichgiltig ob Herr oder Rutscher, ob zwei= oder einspännig), bei sich zu tragen und Die Richteinhaltung der in — jederzeit über Verlangen der Fahrgäste oder der behördlichen Organe vorzuweisen. diesem Tarife enthaltenen Bestimmungen wird mit Geld bis zu 200 K oder mit Arrest bis zu 20 Tagen geahndet. Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr am 3. Oktober 1890. 1 1 1 Ein¬ pänn. K h. 60 40 60 40

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