Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1913

Kommanditen: ZENTRALE: LINZ. RIEDIINNKREIS, GMUNDEN. Zweigniederlassungen: Filial-Wechselstuben: SALZBURG, WELS, BAD LINZ, LANDSTRASSE 38 GASTEIN, STEYR, BADISCHL. URFAHR, HAUPTSTRASSE 29. DANK FOR ODEROSTERREICN UND SALZDCKG STEYR, STADTPLATZ Nr. 12. Telegramm-Adresse: „STEYRERBANK OSTERREICH. POSTSPARKASSEN-SCHECK-KONTO Nr. 115.670. UNGARISCHES 32.099. „ An- und Verkauf von Wertpapieren, An- und Verkauf von Münzen und Voluten, Einlösung von Coupons und verlosten Wertpapieren, Ausschreibung von Kreditbriefen und Schecks auf alle grösseren Pätze des In- und Auslandes, Belehnung von Wertpapieren, Uebernahme von Geldern unter günstiger Verzinsung und Inkasso von Wechseln, Anweisungen und Schecks. Einlagen auf Bücher mit Tagesverzinsung. Vinkulierung und Devinkulierung von Wertpapieren, die Er¬ legung aller Arten von Kautionen, namentlich von Militärheirats¬ Kautionen sowie die Durchführung aller damit im Zusammen¬ hange stehenden Manipulationen. Verlosbare Wertpapiere werden kostenfrei bezüglich Verlosung revidiert und über Wunsch die Nummern dieser Effekten in Vor¬ merkung genommen, um nach jeder Ziehung überprüft zu werden. Eskomptierung von Wechseln. Gewährung von Krediten. Dem Geschäftslokale unserer Filiale ist ein nach den neuesten Erfahrungen der Technik hergestellter feuer-, einbruch- und thermit¬ sicherer PANZER-TRESOR angegliedert. In diesem Tresor werden einerseits Wertpapiere zur Aufbewahrung und Verwaltung übernommen und anderseits Schrankfächer — Safe Depots — zur Aufbewahrung von Wertpapieren und anderen Wert¬ gegenständen unter eigenem Verschlusse der Partei vermietet. Für die Ueberlassung eines Faches samt Beistellung der Kassette wird eine Gebühr eingehoben, welche je nach der Grösse des Faches ganzjährig: K 60·- ——. K 32•—, K 18• —. K 10•—, halbjährig: K 40•—, K 20•—, K 12•—, K 8•—. beträgt. Zur bequemen Manipulation mit den deponierten Effekten stehen eigene Räumlichkeiten zur Verfügung. Senarates Sprechzimmer im I. Stocke. 3059 Kassastunden: An Pochentagen von 8¬ —12 und von 2—5 Uhr, an Samstagen u. Werktagen vor Feiertagen von 8—12 u. von 2—3 Uhr.

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