schon ein Büchel genommen, in dieses als neue Folge geleistet wird, werden für den entsprechen¬ Einlage eingetragen. Einlagen können auch für en Betrag österreichische Staatspapiere an¬ eine andere Person gemacht werden und wird gekauft. der Name dieser anderen Person als Einleger Ankauf von Staatspapieren wird jedem im Büchel verzeichnet; die einzahlende Person Inhaber eines Postsparkassa=Buches vom Post¬ muß als Erleger ihren Namen ins Buch ein¬ parkassen=Amt gegen mäßige Provision besorgt. tragen und erhält so lange alle Rückzahlungen Die Staatspapiere werden dem Einleger auf und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete eine Kosten und Gefahr zugesendet oder von Person ihren Namen selbst im Postamte unter Amtswegen unter Garantie aufbewahrt. Über zeichnet. Über die Einlagen dürfen an dritte aufbewahrte Staatspapiere wird dem Einleger Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte ge¬ ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden geben werden. regelmäßig eingelöst und als Einlage gut¬ Verzinst werden die Einlagen von 2 K jebracht oder auch in Barem übersendet. Der angefangen bis 2000 K mit 3%. Die Zinsen Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit ver¬ werden jährlich am 31. Dezember in das Buch langt werden. eingetragen, von da ab gleichfalls verzinst und sind Der Anweisungs= (Scheck=) Verkehr. von jeder Einkommensteuer befreit. Die Verzinsung Wünscht Jemand von dieser Einrichtung Gebrauch der Einlagen im Scheckverkehre beträgt 2%. zu machen, so hat er ein dementsprechendes Rückzahlungen kann jeder Einleger mittels Gesuch um Ausfolgung eines Scheckbüchels auf der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten der, bei jedem Postamte hiezu gratis erhältlichen Kündigungsformulare, die an das k. k. Post¬ Drucksorte, rekommandiert an das k. k. Post¬ parkassa=Amt in Wien direkt oder an eine sparkassen=Amt zu richten und den Betrag für Sammelstelle zu richten sind, zu jeder Zeit ver¬ ie Empfang= (Erlag=) Scheine nebst K 3 langen. Kündigungsfrist bei Beträgen von 20 K als Gebühr für das Scheckbüchel beizuschließen. bis 200 K 15 Tage, von 200 K bis 1000 K Die Stammeinlage per 100 K ist innerhalb ein Monat, von 1000 K bis 2000 K zwei Monate; eines Monates nach der Bewilligung mittels doch wird in der Regel die infolge der Kün¬ eines Empfang= (Erlag=) Scheines bei einer digung dem Einsender franko zugesandte, au Sammelstelle zu erlegen. Der Anweisungs¬ zwei Monate giltige Zahlungsanweisung auch Scheck=) Verkehr ermöglicht dem Einleger, von der rüher, meist sofort, ausbezahlt. eingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jeder¬ Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger eit zur Zahlung an beliebige Personen oder oder Erleger zu unterfertigen und mit dem Firmen in der österreichisch=ungarischen Monarchie Einlagebuch an die betreffende Zahlstelle zu senden inweisen zu können. Genaue deutliche Be¬ Der Einleger kann auch eine dritte Person lehrungen sind in jeder k. k. Postsparkassen¬ welche sich an demselben oder einem anderen Sammelstelle gratis erhältlich. Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen Porto= und gebührenfrei sind alle oder teilweisen Rückzahlung ermächtigen; die Korrespondenzen und Eingaben in Postsparkassen¬ hiezu nötigen gesetzlichen Bestimmungen finden Angelegenheiten, mit Ausnahme der Zusendung sich in jedem Einlagebuche genau verzeichnet. der Staatspapiere. Die höchste zulässige Einlage beträgt 2000 K. Unentgeltlich werden alle zum Verkehre Übersteigt das Guthaben diesen Betrag, so wird mit demk. k. Postsparkassen=Amte nötigen zur Verminderung desselben aufgefordert; wenn amtlichen Drucksorten an sich legitimierende Ein¬ binnen einem Monat dieser Aufforderung keine eger verabfolgt. Bestimmungen über Telegramme. Nach allen Orten Depeschen zulässig. Wo von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als keine Station, wird die Depesche durch Post oder besonderes Wort gezählt; d) je 5 Ziffern ein Expressen weiterbefördert. Wort: e) einzelne Schriftzeichen, Buchstaben, je Mittels Briefmarken frankierte Telegramme ein Wort; f) zum Worttexte gehörige Inter¬ können per Post oder Bote in Briefform gefaltet punktionen werden nicht gerechnet; g) Sprach¬ und gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zur widrige Zusammenziehungen nichtgestattet; Abtelegraphierung übersendet werden. h) Unterstreichungszeichen, Klammern und An¬ Depeschen in allen Sprachen zulässig führungszeichen (je 1 Paar) ein Wort. welche in Lateinschrift geschrieben werden. In Österreich=Ungarn, Bosnien, Herzego¬ Chiffreschrift, ausgenommen in Kriegszeiten, wina und Deutschland Gebühr per Wort 6 h, ebenfalls gestattet. Minimaltaxe 60 h. Ermittlung der Wortzahl einer Depesche: Zurücktelegraphieren einer empfangenen De¬ a) Alles, was der Aufgeber in das Original pesche, um die Überzeugung vom richtigen seiner Depesche schreibt, wird mitgezählt; b) Maxi¬ Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr. mum der Länge eines Wortes 15 Buchstaben Frankierte Antwort gewöhnlich für Überschuß noch ein Wort; c) bei Verbindung 10 Worte durch „R. p. vor der Adresse be¬
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