Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1912

Fiaker- (Tohnkutscher-) Tarif. I. Fahrten nach der Zeit. * „ 9 Für die erste halbe Stunde. Für jede weitere halbe Stunde Jede begonnene halbe Stunde ist voll zu bezahlen, die Zeit des Wartens und Fahrens ist hiebei gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit, deren Eintritt mit dem Beginne der öffentlichen Straßen¬ beleuchtung angenommen wird, für jede halbe Stunde um 20 h mehr. II. Fahrten vom oder zum Staatsbahnhof. oder nach der inneren Stadt, Ennsdorf, Schönau oder Steprdorf bis zum 1. Von 60 sogenannten roten Brunnen oder nach dem übrigem Steprdorf, Reichenschwall, Dogelsang, Bei der 2. Don 2 * * Steyr, Wieserfeld oder Ort 10 * * nach Aichet. oder „ 4 — Don 5. III. Fahrten vom oder zum Steyrtalbahnhof. 1. Don oder nach Dogelsang, Reichenschwall, innere Stadt, Schönau, Bei der 60 Steypr oder Aichet rechts vom Wehrgraben . 2. Don oder nach Aichet links des Wehrgrabens, Wieserfeld, Steprdorf, Ort 2 * Ennsdorf oder * * IV. Für Fahrten von oder zu den Bahnhöfen gelten noch folgende Bestimmungen: 1. Für die Hin= und Rückfahrt, mit Ein¬ chluß einer halbstündigen Wartezeit, ist die Hälfte der betreffenden Tourtaxe — 2. Hat der Fiaker oder Lohnkutscher zu mehreren Häusern mehr zu zahlen. zu fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 20 h zu verlangen. 5. Wird der Fiaker oder Lohnkutscher von der Bahn weg zu längeren Fahrten benützt, so ist für die erste Fahrstrecke die betreffende Bahntaxe und für die weitere Benützung die Zeittaxe zu entrichten. V. Fahrten in die Stadt. 2 In das Theater für die Hinfahrt 4 1 * 40 2 „ „ „ „ * für die Rückfahrt. Wartezeit über jo Minuten nach der Zeittaxe. 2 *„ Zum Friedhofe hin * „ Hin und zurück mit halbstündiger Wartezeit * 20 Zu Bällen und Unterhaltungen in der Stadt oder in den Vorstädten Bei diesen Fahrten ist die Zeit des Wartens über so Minuten nach der Zeittaxe zu ver¬ güten; hat der Fiaker oder Lohnkutscher beim Abholen oder bei der Rückfahrt zu mehreren Häusern zu fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 20 h zu verlangen. Fahrten in der Umgebung. VI. * „ Halbgarsten. Hinfahrt allein 1. 60 Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde Garsten, Station Steyr-Garsten, Christkindl, St. Ulrich oder Stein. 2. 2 80 Hinfahrt allein 5 4 Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde Maria¬ Sand, Ramingdorf, Haidershofen, Gleink, Wirt im Feld, 5. 4 5 Winkling. Hinfahrt allein 4 * bis zu zwei Stunden 6 Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit Letten, ach, Sierninghofen, Asch Wolfern, Dorf an der Enns, 1. 4 Hinfahrt allein Neuzeng, Sierning und Dietach. 6 10 zu zwei Stunden bis Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit 7 10 * Enns, Bad Hall, Steinbach, Grünburg. Hinfahrt allein 5. 14 10 2 zu einem Cage Hin= und Rückfahrt mit Benützung bis 8 Hinfahrt allein. * 12 Kiremsmünster, Neuhofen, Leonstein. 6. 2 16 ** 12 zu einem Tage * Hin= und Rückfahrt mit Benützung bis 16 12 r. Molln. Hinfahrt allein zu einem Tage 14 20 * * „ „ „ Hin= und Rückfahrt mit Benützung bis Die Bei allen Fahrten ist Gepäck bis zu 25 Kilo frei. Ueber 25 Kilo ist vom Kilo 4 h zu bezahlen. — — Trinkgelder oder Zeche anzusprechen ist der Fiaker oder Mautgebühren treffen bei allen Fahrten die Fahrgäste. Lohnkutscher nicht befugt (gleichgiltig ob Herr oder Rutscher, ob zwei= oder einspännig). — Für alle in diesem Tarife nicht taxierten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise dem Uebereinkommen überlassen. — Diesen Carif hat eder Fiaker oder Lohnkutscher (gleichgiltig ob Herr oder Rutscher, ob zwei= oder einspännig), bei sich zu tragen und Die Nichteinhaltung der in — jederzeit über Verlangen der Fahrgäste oder der behördlichen Organe vorzuweisen. diesem Tarife enthaltenen Bestimmungen wird mit Geld bis zu 200 K oder mit Arrest bis zu 20 Tagen geahnde# Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr am 3. Oktober 1890. Zwei¬ spänn. K 60 1 2 1 Ein¬ spänn. K h. 60 — 40 40 40 20 60 20 40 60 LIIe

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