Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1912

XV mit Telephone. Feuer -Meldestellen 47. 9 Berggasse Nr. Nr. Bürgerschule. Nr. 1 10 Blumauergasse Industriehalle. Nr. 15. 2 „ 11 Versuchsanstalt. 3Kasino, Garstnerstraße. „ 7 der Sanitätsabteilung vom Ort, Schlüsselhofgasse Nr. 39. 12 4 Zeughaus „ „ 13 Gleinkergasse Nr. (Innerbergerstadel). 2. Roten Kreuz 114. 14 Nr. Steiger=Depot Eisenstraße. Sierningerstraße 5 „ 15Dampfspritzendepot, Wehrgrabenstr.45. Nr. 6Bahnhofstraße 17. 1 16 Reithoffers Söhne, Garstnerstraße. HaratzmüllerstraßeNr.26. „ 17 Fabriksstraße 71, Schleifergasse, 8 Zwischenbrücken. „ „ 4 Alarmleitungen mit zusammen 150 Klingelwersen. die der Feuerwehrmänner findet nur mittelst Aufläuten durch erung Die Alarmi Die Zeichen bestehen: Kurze Zeichen bei Versuchen bei Wieder¬ elektrischen Klingeln tatt. zur Ein halblanges Glockenzeichen wird jeden Tag mittags herstellungsarbeiten. —Ein Zwei halblange Glockenzeichen rufen zu Uebungen. Prüfung gegeben. —Ein en bedeutet Landfeuer, wird im Ganzen dreimal gegeben. langes Glockenzei ch Zeichen meldet Stadtfeuer und wird dreimal wiederholt. langes und kurzes Gebühren der Sonitäts=Abteilung „Vom roten Kreuz“ in Steyr für Inanspruchnahme der Rettungs¬ mannschaft und des Rettungswagens der Freiwilligen städt. Feuerwehr Steyr. „ AEntschadigung der Mannschaft. Innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Steyr und der in B 1 angeführten Ort¬ 1. schaften hat die Mannschaft der Sanitäts=Abteilung unentgeltlich einzugreifen. Außerhalb des Stadtgebietes gebührt dem in Tätigkeit tretenden Mitgliede der 2. Rettungs=Abteilung pro Stunde eine Entschädigung für Zeitversäumnis von 60 h, an wobei jede begonnene Stunde als voll berechnet wird. Diese Entschädigung 3 K die Mannschaft hat bei halbtägiger Verwendung derselben im Höchstausmaße nebst 1 K für Zehrung, also zusammen 4 K, bei ganztägiger Dienstleistung 6 K nebst 2 K für Zehrung, also zusammen 8 K, für den Mann zu betragen. Bei Ausrückung zu Bränden entfällt aber jeder Entschädigungsanspruch. #5 Kosten für Ueberführung mit dem Rettungswagen. Innerhalb des Stadtgebietes von Steyr einschließlich din geschlossenen Ortschaften 1. Jägerbero, Neuschönau bis inkl. Isabellenhof, Kraxenthal bis zur Eisenbahnbrücke, Sarnng inkl. Armenhaus, Pyrach, Gmain an der Straße inkl. Plattnergut, Raming¬ steg (K llau) bis zur gedeckten Brücke. Geschlossene Ortschaft Unterhimmel und Stein. Alles nächst der Sraße gelegen. h a) bei Tag (von 7 Uhr früh bis 7 Uhr abends) an Bespannungskosten 3 K und hievon 50% iger Zuschlag zur Deckung der Erhaltungskosten1 K 50 h von Wagen, Verbandzeug usw. 4 K 50 h zusammen K 5 h b) bei Nacht (von 7 Uhr abends bis7 Uhr früh) an Bespannungskosten zur Deckung der Erhaltungskosten nebst 50%igem Zuschlag hievon 2 K 50 h für Wagen, Verbandzeug usw. 7 K 50 h * zusammen 2. Außerhalb des Stadtgbietes: bei Tag (von Uhr früh bis 7 Uhr abends) an Bespannungskosten a) 4 K h für die erste Stunde h 2 K für jede weitere Stunde nebst einem 50%igen Zuschlag hievon zur Deckung der Erhaltungs¬ kosten von Wagen, Verbandzeug usw. bei Nacht (von 7 Uhr abends bis 7 Uhr früh) an Bespannungs¬ b) 5 K h kosten für die erste Stunde 2 K 50 h für jede weitere Stunde nebst einem 50%igen Zuschlag hievon zur Deckung der Erhaltungs¬ kosten von Wagen, Verbandzeug usw. und beiden Fällen (ab) wird jede begonnene Stunde als voll berechnet In bei gilt als anrechenbar die Zeit von der Abfahrt vom Depot bis zum Wiedereintreffen des demselben.Außer diesen Gebühren für Benützung des Rettungswagens außerhalb Stadtgebietes ist noch die Gebühr für die Entschädigung der hilfeleistenden Mannschaft in dem oben (A/2) angeführten Ausmaße zu entrichten. Anbei sei bemerkt, daß die Alarmierung für das Stadtgebiet durch die städtische Polizei geschieht, daher die Sanitätsabteilung entweder direkt vom Rathause aus oder durch die telephonischen Feuermelder gerufen werden möge.

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