Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1911

Folge geleistet wird, werden für den entsprechen¬ schon ein Büchel genommen, in dieses als neue Betrag österreichische Staatspapiere an Einlage eingetragen. Einlagen können auch für den eine andere Person gemacht werden und wird gekauft. Ankauf von Staatspapieren wird jedem der Name dieser anderen Person als Einleger Inhaber eines Postsparkassa=Buches vom Post¬ im Büchel verzeichnet; die einzahlende Person sparkassen=Amt gegen mäßige Provision besorgt. muß als Erleger ihren Namen ins Buch ein¬ Die Staatspapiere werden dem Einleger auf tragen und erhält so lange alle Rückzahlungen eintswosten und Gefahr zugesendet oder von und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete Am wegen unter Garantie aufbewahrt. Über Person ihren Namen selbst im Postamte unter aufbe ahrte Staatspapiere wird dem Einleger zeichnet. Über die Einlagen dürfen an dritte ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte ge¬ regelmäßig eingelöst und als Einlage gut¬ geben werden gebracht oder auch in Barem übersendet. Der Verzinst werden die Einlagen von 2 K Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit ver¬ angefangen bis 2000 K mit 3%.Die Zinsen langt werden. werden jährlich am 31. Dezember in das Buch Der Anweisungs= (Scheck=) Verkehr. eingetragen, von da ab gleichfalls verzinst und sind Wünscht Jemand von dieser Einrichtung Gebrauch von jeder Einkommensteuer befreit. Die Verzinsung zu machen, so hat er ein dementsprechendes Einlagen im Scheckverkehre beträgt 2%. der Gesuch um Ausfolgung eines Scheckbüchels auf Rückzahlungen kann jeder Einleger mittels der, bei jedem Postamte hiezu gratis erhältlichen der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten Drucksorte, rekommandiert an das k. k. Post¬ Kündigungsformulare, die an das k. k. Post¬ parkassen=Amt zu richten und den Betrag für sparkassa=Amt in Wien direkt oder an eine die Empfang= (Erlag=) Scheine nebst K 3 Sammelstelle zu richten sind, zu jeder Zeit ver¬ langen. Kündigungsfrist bei Beträgen von 20 Kals Gebühr für das Scheckbüchel beizuschließen Die Stammeinlage per 100 K ist innerhall bis 200 K 15 Tage, von 200 K bis 1000 K eines Monates nach der Bewilligung mittels ein Monat, von 1000 K bis 2000 K zwei Monate; eines Empfang= (Erlag=) Scheines bei einer doch wird in der Regel die infolge der Kün Sammelstelle zu erlegen. Der Anweisungs¬ digung dem Einsender franko zugesandte, auf (Scheck=) Verkehr ermöglicht dem Einleger, von der zwei Monate giltige Zahlungsanweisung auch eingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jeder¬ rüher, meist sofort, ausbezahlt. zeit zur Zahlung an beliebige Personen oder Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger oder Erleger zu unterfertigen und mit dem Firmen in der österreichisch=ungarischen Monarchie zu können. Genaue deutliche Be¬ anweisen Einlagebuch an die betreffende Zahlstelle zu senden. lehrungen sind in jeder k. k. Postsparkassen¬ Der Einleger kann auch eine dritte Person Sammelstelle gratis erhältlich welche sich an demselben oder einem anderen Porto= und gebührenfrei sind alle Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen Korrespondenzen und Eingaben in Postsparkassen¬ oder teilweisen Rückzahlung ermächtigen; die Angelegenheiten, mit Ausnahme der Zusendung hiezu nötigen gesetzlichen Bestimmungen finder sich in jedem Einlagebuche genau verzeichnet. der Staatspapiere. Unentgeltlich werden alle zum Verkehre Die höchste zulässige Einlage beträgt 2000 K Postsparkassen=Amte nötigen mit dem k. k. Übersteigt das Guthaben diesen Betrag, so wird zur Verminderung desselben aufgefordert; wenn amtlichen Drucksorten an sich legitimierende Ein¬ keine leger verabfolgt. binnen einem Monat dieser Aufforderung Bestimmungen über Telegramme. von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als Wo Nach allen Orten Depeschen zulässig. besonderes Wort gezählt; d) je 5 Ziffern ein keine Station, wird die Depesche durch Post oder Wort: e) einzelne Schriftzeichen, Buchstaben, je Expressen weiterbefördert. ein Wort; f) zum Worttexte gehörige Inter¬ Mittels Briefmarken frankierte Telegramme punktionen werden nicht gerechnet; g) Sprach¬ können per Post oder Bote in Briefform gefalte widrige Zusammenziehungen nicht gestattet; und gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zur 1) Unterstreichungszeichen, Klammern und An¬ Abtelegraphierung übersendet werden. führungszeichen (je 1 Paar) ein Wort. Depeschen in allen Sprachen zulässig In Österreich=Ungarn, Bosnien, Herzego¬ welche in Lateinschrift geschrieben werden. wina und Deutschland Gebühr per Wort 6 h Chiffreschrift, ausgenommen in Kriegszeiten Minimaltaxe 60 h. ebenfalls gestattet. Zurücktelegraphieren einer empfangenen De¬ Ermittlung der Wortzahleiner Depesche pesche, um die Überzeugung vom richtigen a) Alles, was der Aufgeber in das Original Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr. seiner Depesche schreibt, wird mitgezählt; b) Maxi für Frankierte Antwort gewöhnlich 15 Buchstaben mum der Länge eines Wortes 10 Worte durch „R. p. vor der Adresse be Überschuß noch ein Wort; c) bei Verbindung

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