Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1911

87 anstalten das Recht zur Ausstellung staats¬ und den ihm unterstehenden Organen und gültiger Zeugnisse (das Öffentlichkeitsrecht) Anstalten sowie bei den Gemeindevertretun¬ nur dann erhalten können, wenn die Unter¬ gen der Städte mit eigenem Statut und richtssprache die deutsche ist. Für Vorarl¬ deren Organen und Anstalten bezweckt berg, Oberösterreich und Salzburg gilt das während eine weitere Bestimmung (§ 3) zweite Schutzgesetz auch für die Realschulen speziell für Niederösterreich mit Rücksicht Als der Ministerrat am 30. Oktober 1909 auf die Gemeinden Ober=Themenau, Unter¬ den Beschluß faßte, die von den Landtagen Themenau und Bischofswarth im politi¬ votierten Schutzgesetze der kaiserlichen Sank schen Bezirk Mistelbach, wo von den Ge¬ tion zu unterbreiten, gaben der tschechische meinden im internen Verkehr und teilweise Landsmannminister Dr. Zazek und der auch im Parteienverkehr auch tschechisch der Belgier. Elisabeth, Königin Ackerbauminister, der Tscheche Dr. Braf, oder slowakisch amtiert wurde — normiert, als Protest gegen den Beschluß des daß es hinsichtlich der Amts= und Ge¬ Ministerrats ihre Demission, die vom schäftssprache der übrigen Gemeindever¬ Kaiser auch angenommen wurde. Mit der tretungen und deren Organe und Anstalten Leitung des Ackerbauministeriums wurde bei jenem Gebrauche zu verbleiben hat, dessen rangältester Sektionschef, der Tscheche der von der Gemeindevertretung in der Popp, betraut; das tschechische Landsmann¬ ersten Hälfte des Jahres 1909 eingehalten ministerium blieb vorläufig unbesetzt. Am wurde. Das zweite Schutzgesetz normiert 1. November 1909 erfolgte die kaiserliche aber, daß die Unterrichtssprache an den Sanktion der deutschen Schutzgesetze. Als staatlichen und an den vom Land erhaltenen Revanche für diese Sanktion erlangten die Privat=Lehrer= und Lehrerinnenbildungs¬ Tschechen den — am 21. Februar 1910 anstalten die deutsche ist und daß andere erfolgten und vom Kaiser am 22. desselben private Lehrer= und Lehrerinnenbildungs¬

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