Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1910

gostaak, Malta, Portugal und Schweiz bis 1000 Franken; Bulgarien bis Franken; China bis 8»0Mark (DeutschePost), Kamerun bis 800 Mark; Dänemark, Norweg n, Schweden bis 720 Kronen skand.; Japan bis 400 Jen; Niederlande bis 4^0 Gulden holl.; Rumänien bis 1«00 Lei; Vereinigte Staaten von Amerika bis 10» Dollars; (mitAnwcisnngs-ForinularenfürsAusland ü3b.) Gebühr bis 80 X 28 Ii, >00 X 80 b, Itzll II 78 !i, 200 X 100 d, 280 X 128 Ii und je weitere 80 X 23 In 3. ImVerkehre mit Großbritanir» bis 40 Psd. Sterl.; Nusilaiid bis 3"0 Rubel und Mexiko bis 10 Pfd. Sterl.; Gebühr 23 X 23 Ii, SO X SO Ii, 73 X 78 Ir usw. 6. ImVerkehre nach Serbien, Mon ­ tenegro nnd den k. k. Postämter» in der Türkei: Für 30 X 20 b, 100 X 40 I>, 300 X 80 ü, 600 X 120 d, 1000 X 200 b. 7. Telegraphische Anweisungen, bei der Post aufzugcben und iu telegraphische An Weisungs-Formulare einzutragen. Nach allen Postämtern imInlands, Bosnien, Herzegowina und Montenegro X 1om>. Außer den Post ­ anweisungs-Gebühren ist noch dieÜbertragungs ­ gebühr zum Telegraphenamte mit 23 b, dann die nach der Worttaxe entfallende Telegraphen gebühr (siche unter Tclegraphen-Tarif) und oie Expreßgcbühr von 3o k ini Orte und von 100 k pro 7'Zz Kilometer (l Meile) außer dem Orte zu bezahlen. Telegraphische Anweisungen sind von allen größeren Postämtern Österreich-Ungarns nach Belgien, Frankreich,Italien, Luxemburg, Schweiz und Serbien bis 1000 Franken, nach Deutsch ­ land bis 800Mark, nachBulgarien SW) Franken, nach Rumänien lOOo Lei, nach Dänemark, Schweden und Norwegen 720 Kronen skand., nach Grvßbritanien 40 Pfd. Sterl., nach Japan 400 Den (nur Tokio und Uokohaina) zulässig III. Postuufträge. InÖsterreich-Ungarn, mitBosnienundHer ­ zegowina bis 1000 X, ferner imVerkehremitBel ­ gien Deutschland, Egyvten, Frankreich (mitAlgier, Tunis), Italien, Luxemburg, Rumänien, der Schweiz, Tunis und der Türkei (k. k. Postämter) bis 800 Mark oder 1000 Franks, nach Nor ­ wegen, Schweden bis 720 uronen (norwcg. Währung), nach den Niederlanden bis 300 st. holländisch zulässig. — Formulare bei allen Postämtern zu 2 b sind vom Aufgeber ent ­ sprechend ausznsüllen, dann mit quittierter Rech ­ nung oder Wechsel u. dgl. zusammen iu ein Kuvert zu geben, das geschlossen und an das Postanit des Wohnortes desjenigen, von dem man einen Betrag einzieheu will, zu adressieren. Auf die Adreßseitc des Kuverts gehört auch oben die Bemerkung „Postauftrag" Sonstige schriftlicheMitteilungen dürfen diese Briefe nicht enthalten. Postaufträge müssen frankiert und re ­ kommandiert werden. Gebühr dieselbe wie für rekommandierte Briefe und in Marken aufzu ­ kleben. — Der vom Postamte eiukassierte Betrag wird dem Auftraggeber mittels Postanweisung unter Abzug der entfallenden Uuweisnugsgcbühr und einer Einzugsgebühr von 10 b für jedes eingelöste Forderungsdokument übermittelt. — Bei verweigerter Zahlnng wird der Auftrag samt Beilagen kostenlos dem Absender zurückgesendet. IV. F-chr;wst. Dieselbe befördert: Briefe mit Geld- und Wertpapieren-Sendnngen nnd Sendungen aller Art, diealsPakete, Schachteln, Kisten, Köroeu.s.w. aufgegcben werden. 1. Geldbriefemit österreichischenBanknoten über 1000 Iv und 230 Gramm Gewicht können gegen anderthalbfacheWerttaxe offen lznm Nach ­ zählen durch denPostbeamten) ansgcgebenwerden, wobei die Postanstalt jür den richtigen Inhalt haftet. Bei geschlossen aufgcgebeneu Geldbriesen haftet die Post nur für unverletzte Siegel und äußeren Zustand. Gebühr richtet sich nachGewicht, Wert uud Entfernung. Für die Versendung von Geldbriefen empfiehlt sich die Benützung der postamtlichen Geldbricf-Knverts ä 2 b, die nur zwei Siegel erfordern, zu anderen Kuverts aus festem Papier sind fünf Siegel nötig. AufGeldbriefe nach dem Auslande die Bemerkung „Iwttrs cis vrUsnr" zu setzen. 2. Fahrpostsendunge» als: Pakete, Schachtel», Kisten, Körbe u. s. w. müssen gut verpackt, verschnürt uud bei Wertangabe auch versiegelt werden. ImFalle des Verlustes wird der auf der Adresse uud dem Frachtbrief angegebene Wert uud bei Seudungcu ohne Wertangabe 4 X für jede- Kilogramm ersetzt. Beschädigung ersetzt die Post nur daun, wenn daran nicht die ungenügende Verpackung schuld. Von derPostbcfördernug überhaupt ausgeschlossen sind: 1. Lebende Tiere (außer Blutegel, Bienen, lebendes Hausgeflügel, Etilen, Kaninchen und sonstige kleinere Säugetiere); 2. leicht entzünd ­ bare, explodierbare, ätzende, überhaupt gefährliche Stoffe; 3. in Eis verpackte Sendungen nach Ungarn; 4 dieGewichtsgrenze (siehe unten) über ­ steigende Pakete; 3. Tabak- und Zigarreuscndung österreichischen Fabrikates nach dem Okkupations ­ gebiete und Ungarn (samt Rebeuländcrn) von Seite der Trafikanten. Falsche Inhaltsangabe wird mit 80 X bestraft, außerdem ist der even ­ tuelle Schaden zu ersetzen. — Postfrachten können im allgemeinen bis 30 Irr- schwer sein, nach Schweden 23 kg, nach dem Ökkupationsgebicte 20 ÜA. — Jeder Fahrpostsendung und jedem Geldbriefe über 280 z- ist eine Begleitadresse, bei den Postämtern ä 12 b käuflich, beizugeben, Sendungen nach Deutschland auch 3 Zoll-De ­ klarationen in der Form von Adressen mit der Bezeichnung oben „Deklaration", daun der Adresse des Empsäugcrs uud liuks in der unteren Ecke

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