Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1910

16N Taris zur Entlohnung öer Dienstleistungen der in Stadt Steyr konzessionierten Dienstmänner, Lxxreßmänner und Stadtträger. t- Die Dienstmällner, Vxftrctzlltöllnrr nnd Stadtträger sind Gewerbetrei ­ bende, welche an öffentlichen Orten zn jedermanns Gebrauche persönliche Dienste anbieten nnd hiezu nach 8 ^5, Punkt H, derGewerbe -Ordnung einer gewerbebehördlichen Konzession bedürfen. 2. Die Dienstmänner haben während der Ausübung ihres Gewerbes ihre Dienstmütze, ans welcher die Bezeichnung „Di enstmann", „Expreßmann" oder „Stadtträger" n'nd die Kontrollnninmer angebracht sein muß, zu tragen. 5. Die übernommenen Aufträge sind genau und pünktlich auszuführen. — Unerlaubte Aufträge müssen abgelehnt werden, von letzteren ist der städtischen Sicherheitswache sobald als möglich Mitteilung zu machen. H. Den Dienstmännern, Expreßmäunern und Stadtträgern wird ein dienstbereites, bescheidenes uud anständiges Benehmen dem Publikumgegenüber zur besonderen Pflicht gemacht. 5. Die Dienstinännor, Expreßmänner und Stadtträger sind für die Ausführung der übernommenen Aufträge verantwortlich und haften für die ihnen anvertrauten Sachen nach den gesetzlichen Vorschriften. 6. Ueber verlangen hat der Dienstmann rc. seinem Auftraggeber einen Zettel, auf welchen seineKoutrollnuinmer, derName uud die tvohnungsadresse angegeben sind, zn übergeben. 7. Bei der Ausübung ihres Gewerbes haben die Dienstmänner nachstehenden Ta cinznhalten : l. Uür einen Vang im Innern der Stadt, n. zw.: Stadtplatz, Enge, Berggasse, Pfarrgasse, Grünmarkt uud vom Staatsbahnhofe nach Lnnsdorf und vom Steyrtalbahnhofe nach Reicheuschwall, bezw. umgekehrt, ohne Gepäck . . I< — .so dto. mit Gepäck bis 50 Kilogramm .............................................................................. „ — .50 dto. von mehr als 50 Klg. für je 50 Klg ........................................................................ „ — .40 u. Uür eitlen Vang in die übrigen Stadtteile oder ans die Bahnhöfe, ohne Gepäck „ — .HO dto. mit Gepäck im Gewichte bis 50 Klg .......................................................................... — .80 dto. von mehr als 50 Klg. für je 50 Klg ........................................................................ „ — .so IU. Botengänge nach der Zeit im Stadtgebiete oder außerhalb desselben für eine Stunde proMann ................................................................................. . z. — dto. mit Gepäck bis 20 Klg ................................................................................................. „ t-HO IV. Win eine Dagavbkil ä zehn Stunden proMann ............................................... „ H. — V. Bei Möbeltransporten im ksause selbst (Umstellen derMöbel, Lmballieren, Packen rc.) pro Stunde ............................................................................. „ — .80 VI. Uür die Wevrirltlnttg von Nachtarbeit von tl Uhr abends bis 5 Uhrfrüh pro Stunde ..................................................................................... „ fteo Außergewöhnliche Arbeiten nach Uebereinkoinmen und im Akkord. Diesen Tarif hat der Dienstmann, Lxpreßmann oder Stadtträger stets bei sich zu führen und jedem Auftraggeber auf verlangen vorzuweiscn. 8. Uebertretungen dieser Vorschriften, insbesondere Tarisüberschreitungen werden nach der Ministerin!-Verordnung vom zo. September Z857, R.-G.-Bl. Nr. lys, bestraft, soferne nicht die Entziehung der Konzession im Sinne des 8 lös G.-G. eintritt. Stadtgemeinde - Vorstellung Ste^r. Der Bürgermeister: Uran; Wang.

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