XVIII — Schneider. Territorialer Umfang: Steyr. Vorstand: Schwertfelner Franz Ehgartner Josef, Stadtpl. 9. Vorstand: Herberge: Gasthaus „Zu den drei Mohren.“ Herberge: Gasthaus „Zum gold. Ochsen.“ Zweck=, Nagel= und Ahlschmiede und Territorialer Umfang: Steyr. Schuhmacher Schuhwerkzeugmacher. Territ. Umfang: Winter Joh. Schuhbodeng. 2. Vorstand: Steyr, die Zweckschmiede von Garsten und Gasthaus „Zum gold. Ochsen.“ St. Ulrich und die Nagelschmiede von Garsten, Herberge: Tischler. Territorialer Umfang: Steyr, Gleink, St. Ulrich, Aschach u. Sierning—. Vorstand: Losensteinleithen, Aschach, Garsten und St. Molterer Karl, Sierningerstr. 109. — Her¬ — Vorstand: Busek Alexander. Ulrich. berge: Gasthof „Zu den drei Rosen.“ „Zu den drei Mohren.“ Herberge: Gasthaus Verband der Gewerbegenossenschaften Transportgewerbe. Territorialer Umfang der Stadt Steyr. Obmann: Aigner Steyr, Gleink, Losensteinleithen, Aschach, Franz, Schlossermeiner in Steyr. Garsten u. St. Ulrich. — Vorstand: Flenken¬ Verband der mit der Messerfabrikation Herberge: „Zum thaller Johann. im Industriebezirke Steyr beschäftigten — Schiff. glodenen Genossenschaften. Obm.: Schartinger Michael in Steyr. Zuckerbäcker, Seifensieder, Lebzelter. Ter¬ Gleink, Losen¬ Bezirks Krankenkasse Steyr. Vorstand: Umfang, Steyr, ritorialer Hofer steinleiten, Aschach, Garsten und St. Ulrich. Friedr. Bureau: Lange Gasse 12. Gebühren der Sanitäts=Abteilung „Vom roten Kreuz“ in Steyr für Inanspruchnahme der Rettungsmannschaft und des Rettungswagens der Freiwilligen städt. Feuerwehr Steyr. A. Entschädigung der Mannschaft. Innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Steyr einschließlich der Gummifabrik in 1. Halbgarsten hat die Mannschaft der Rettungs=Abteilung unentgeltlich einzugreifen. Außerhalb des Stadtgebietes gebührt dem in Tätigkeit tretenden Mitgliede der 2. Rettungs=Abteilung pro Stunde eine Entschädigung für Zeitversäumnis von 60 h, wobei jede begonnene Stunde als voll berechnet wird. Diese Entschädigung an die Mannschaft hat bei halbtägiger Verwendung derselben im Höchstausmaße 3 K nebst 1 K für Zehrung, also zusammen 4 K, bei ganztägiger Dienstleistung 6 k nebst 2 K für Zehrung, also zusammen 8 K, für den Mann zu betragen. Bei Ausrückung zu Bränden entfällt aber jeder Entschädigungsanspruch. B. Kosten für Ueberführung mit dem Rettungswagen. 1. Innerhalb des Stadtgebietes von Steyr einschließlich der Gummifabrik in Halb¬ garsten, Bahnhof und Spital: 3 K a) bei Tag (von 7 Uhr früh bis 7 Uhr abends) an Bespannungskosten h und hievon 50 % iger Zuschlag zur Deckung der Erhaltungskosten 50 h von Wagen, Verbandzeug usw. 1 K * 4 K 50h zusammen h b) bei Nacht (von 7 Uhr abends bis 7 Uhr früh) an Bespannungskosten5 K nebst 50%igem Zuschlag hievon zur Deckung der Erhaltungskosten2 K 50 h für Wagen, Verbandzeug usw. 7 K 50 h zusammen* * 2. Außerhalb des Stadtgbietes: bei Tag (von 7 Uhr früh bis 7 Uhr abends) an Bespannungskosten a) für die erste Stunde h 4 K für jede weitere Stunde h 2 K nebst einem 50%igen Zuschlag hievon zur Deckung der Erhaltungs¬ kosten von Wagen, Verbandzeug usw b)bei Nacht (von 7 Uhr abends bis 7 Uhr f üh) an Bespannungs¬ kosten für die erste Stunde 5 K h für jede weitere Stunde 2 K 50 h nebst einem 50%igen Zuschlag hievon zur Deckung der Erhaltungs¬ kosten von Wagen, Verbandzeug usw. In beiden Fällen (ab) wird jede begonnene Stunde als voll berechnetund gilt als anrechenbar die Zeit von der Abfahrt vom Depot bis zum Wiedereintreffen bei demselben. Außer diesen Gebühren für Benützung des Rettungswagens außerhalb des Stadtgebietes ist noch die Gebühr für die Entschädigung der hilfeleistenden Mannschaft in dem oben (A/2) angeführten Ausmaße zu entrichten. Anbei sei bemerkt, daß die Alarmierung für das Stadtgebiet durch die städtische Polizei geschieht, daher die Sanitätsabteilung entweder direkt vom Rathause aus oder durch die telephonischen Feuermelder gerufen werden möge. —
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