Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1909

wenn sie mit dem Glaszeichen versehen sind) landsverkehre zulässig bei allen Postämtern wird die Gewichtstaxe um die Hälfte erhöht bis 1000 K. Nachnahme. Außer dem tarifmäßigen Expreßbestellung von Paketen, zulässig im Fahrpostporto ist noch eine Provision zu ent¬ Inland, nach Deutschland, Okkupationsgebiet, richten, u. zw. bis 24 K 12 h, über 24 K bis Schweiz, Luxemburg, in Loto nicht. Gewicht nicht 1000 K von je 4 K 2 h. —Im Verkehre über 2½ kg, Wert oder Nachnahme bis 1000 K. mit dem Okkupationsgebiete. Nach und aus 3. Postpakete nach dem Auslande dem Okkupationsgebiete bis 1000 K, Nachnahme¬ außer Deutschland). Colis postaux müssen frankirt Gebühren wie im Inlandverkehr. — Im Ver¬ werden, mit oder ohne Wertangabe bis 3 kg kehre mit dem Auslande zulässig nach Belgien, eventuell bis 5 kg zulässig. Besondere Formulare Dänemark (außer Island und Antillen), Luxem¬ als Begleitadressen, bei der Post à 12 h zu burg, Frankreich, Großbritannien und Irland, den haben, und Zoll=Deklarationen erforderlich. Niederlanden, Norwegen, Portugal, Rumänien, über die Zahl letzterer, die Sprache, in der Spanien, Tunis, Vereinigte Staaten von Nord¬ ie abgefaßt sein müssen und andere, je nach Amerika, Italien, Schweden und Schweiz bis dem Bestimmungslande eigentümliche Erforder¬ 400 K, nach Deutschland, Egypten, Tripolis, nisse, erkundige man sich am besten genau beim Serbien bis 1000 K, Türkei (via Triest) — Postamte. Sache des Aufgebers ist es auch, sich zu bis 1000 K, Turkei (via Semlin) bis 500 K, erkundigen, ob die betreffenden Gegenstände nach Provisions=Gebühr nach Deutschland, Portugal, dem Bestimmungslande eingeführt und bis zu Spanien, Türkei (via Triest), Schweiz bis welchem Umfange sie aufgegeben werden dürfen. 2 K 12 h, darüber für je 2 K 2 h, nach Nachnahmesendungen mit besonderen Türkei (via Semlin) und den anderen Ländern Begleitadressen=Formularen à 12 h. Im In¬ 20 h für je 20 K. Postsparkassen. Einlagsbücher werden bei der ersten Briefmarken, die jedoch weder gebraucht, noch Einlage, die mindestens 1 K betragen muß verdorben sein dürfen, zusammenzusparen. kostenfrei geliefert und müssen im Postamte mit Wenn die Postsparkarte 100 h in Marken der Unterschrift des Einlegers, seinem Beruf, aufweist, wird dieselbe gegen ein Sparkassabuch Ort und Tag der Geburt und Wohnungsangabe umgetauscht, oder wenn der Besitzer der Karte ausgefüllt werden. Mit diesem Büchel kann der hon ein Büchel genommen, in dieses als neue Einleger bei jeder Sammelstelle Rückzahlungen Einlage eingetragen. Einlagen können auch für fordern oder Einlagen machen. Außerdem kann eine andere Person gemacht werden und wird man ein geheimes Losungswort anführen, so daß der Name dieser anderen Person als Einleger die Rückzahlungen nur gegen dessen Angabe im Büchel verzeichnet; die einzahlende Person stattfinden. Auch kann der Einleger ohne weitere muß als Erleger ihren Namen ins Buch ein¬ Förmlichkeiten eine dritte Person mit dem ragen und erhält so lange alle Rückzahlungen Losungswort zur Behebung der Rückzahlungen und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete bevollmächtigen. Niemand darf mehr als ein Person ihren Namen selbst im Postamte unter¬ Einlagebuch besitzen, um nicht kapital= und zinsen¬ zeichnet. Über die Einlagen dürfen an dritte verlustig zu werden. Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte ge¬ Unbrauchbar gewordene Einlagebüchel werden geben werden. auf Ersuchen gegen 20 h umgetauscht.Bei Verzinst werden die Einlagen von 2 K Verlust eines Buches ist auf einer bei jeder angefangen bis 2000 K mit 3%. Die Zinsen Sammelstelle gratis zu erhaltenden Drucksorte werden jährlich am 31. Dezember in das Buch eine Eingabe mit möglichst genauer Bezeichnung eingetragen, von da ab gleichfalls verzinst und sind desselben an das k. k. Postsparkassa=Amt in von jeder Einkommensteuer befreit. Die Verzinsung Wien zu richten und unter Beischluß von einer der Einlagen im Scheckverkehre beträgt 2%. 20 h=Briefmarke um ein Duplikat zu ersuchen. Rückzahlungen kann jeder Einleger mittels Gerichtliche Verbotlegung, Erwerbung des der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten Pfandrechtes oder exekutive Einantwortung eines Kündigungsformulare, die an das k. k. Post¬ Postsparkassa=Büchels ist nicht zulässig. parkassa=Amt in Wien direkt oder an eine Postsparkarten, die an allen Verschlei߬ Sammelstelle zu richten sind, zu jeder Zeit ver¬ stellen von Postwertzeichen für den Preis der langen. Kündigungsfrist bei Beträgen von 20 K eingeprägten 10 h=Marke zu haben sind, dienen is 200 K 15 Tage, von 200 K bis 1000 K dazu, kleine Beiträge durch Aufkleben von 10 h¬ ein Monat, von 1000 K bis 2000 K zwei Monate:

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