Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1909

und Monako, Gibraltar, Griechenland, Gro߬ britannien und Irland' und Zypern, Helgoland¬ Luxemburg“ Italien= und San Marino¬ Nor¬ Malta=Insel, Niederlande* (Holland), wegen, Portugal* Madeira und Azoren=Inseln, Rumänien“, Rußland mit Polen und Finnland 8Schweiz“ Schweden¬ Spanien mit den Balearischen Pithiusischen und Kanarischen Inseln und der Republik Andorra, Türkei Afrika (exklusive Vereins=Ausland). Amerika Nord= und Süd=). Asien (exklusive Vereins=Aus¬ land) Australien (exklusive Vereins=Ausland) ad III. Vereins=Ausland: Afrika: Abes¬ iniens) 5), Aszensions)*), Betschuanaland*), Kap¬ kolonie*), Oranje=Freistaat“), Ostafrika (britisch)“), Ostafrika (französisch)*) *), St. Helena“). Asien: Afghanistan?)*), Arabien (exkl. Aden)*)*), Sarawak (Borneo)*)*). Australien: Kook=Inseln?). II. Postanweisungen. 1. Im Inland bis 1000 K an alle Post¬ ämter von allen Postämtern. In das Formular (2 h) ist vom Aufgeber der Betrag der An weisung in Ziffern und derjenige der Kronen auch in Buchstaben, die genaue Adresse des Empfängers mit Bestimmungsort und links in den Coupon sein eigener Name einzutragen. Im inländischen Verkehre darf der Coupon außerdem noch schriftliche Mitteilungen enthalten oder mit Adreßschleife von Zeitungen beklebt werden. Die Post haftet für den laut Aufgabeschein einge zahlten Betrag. Gebühr bis 20 K 10h, bis 100 K 20 h bis 300 K 40 h bis 600 K 60 h bis 1000 K 100 h, Expreß=Anweisungen wie Expreß=Briefe. Auszahlungsbestätigung 23 h. 2. Im Verkehre mit Bosnien, der Herzegovina und Novi=Bazar: Maximal¬ Betrag 1000 K Gebühr bis 40 K 20 h, bis 100 K 40 h, bis 300 K 80 h, bis 600 K 120 h, bis 1000 K 2 K Expreßanweisungen un¬ zulässig Im Verkehre mit Deutschland, 3. Helgoland, Luxemburg, k. k. Postämter in der Türkei: (mit Anweisungs=Formularien fürs Ausland à 2 h) bis 40 K 20 h und für je 20 K weiter um 10 h mehr. Maximal betrag 1000 K. die nicht als Korrespondenz zu betrachten sind verstanden Selbe dürfen in keiner Richtung die Ausdehnung von 45 Zentimeter, ebenso nicht das Gewicht von 2 Kilogramm überschreiten. Im Inlande, Otkupationsgebiet, Sandschak¬ Novi=Bazar und Deutschland jedoch nur als Briefe oder Fahrpostsendung aufzugeben Korrespondenzkarten nur nach Britisch=Betschuana¬ land und Kap olonie zulässig; Taxe 10 h, Antwortkarten 20 h ?) Rückscheine nach der Kapkolonie zulässig, 25 h 3) Frankierungszwang. 4) Rekommandation gestattet. 5) Re¬ kommandation nur bis zum Ausschiffungshafen möglich. *) Rekommandation unzulässig. 4. Im Verkehre mit der Argentinischen Republik, Bulgarien, Dänemark, (mit Faröer=Insel und nach Reykjawik auf Island), Zanzibar, Malta, Rumänien, Siam (nun Bangkok und Chiengmai), Maximalbetrag K 500 Mit Belgien, Chile, Kongostaat (nur nach Matadi) Banana, Boma, Leopoldville und Tewfikia Zypern, Egypten (mit Suakim und m Sudan), Frankreich (mit Algerien), Italien mit der Kolonie Erythrea und San Marino) Japan, Niederlande, Niederländisch=Ost¬ indien, Norwegen, Portugal, (nach Madeira und den Azoren), Schweden, Schweiz, Tunis mit Anweisungs=Formularen fürs Ausland à 2 h. —5 Gebühr bis 25 K 25 h, 50 K 50 h, 75 K — /5 h, 400 K 400 h, 450 K 125 h und je —Ausstellung und Ein¬ weitere 50 K 25 h. — Maximal¬ zahlung in österr. Währung. betrag K 1000. —Anweisungen nach Gro߬ britannien, Irland, Vereinigten Staaten von Nordamerika und Kanada sind an das Postanweisungsamt in Wien zu adressieren Gebühr 25 K 25 h, 50 K 50 h, 75 K 75 h, 100 K 100 h u. s. w. Maximalbetrag 500 K Schriftliche Mitteilungen auf dem Coupon außer Name des Absenders, des Betrages und des Datums nur bei Anweisungen nach dem Kongostaat, den britischen Besitzungen, Zypern, Gibraltar, Großbritannien, Malta, Vereinigten Staaten und Kanada nicht gestattet. Im Verkehre nach Serbien: Für 5. 100 K 40 h, 300 K 80 h, 40 K 20 h, 600 K 120 h, 1000 K 200 h. 6. Telegraphische Anweisungen (bei der Post aufzugeben und in telegraphische An¬ weisungs=Formulare einzutragen) nach allen Postämtern im Inlande, Okkupationsgebiet und Serbien bis 1000 K zulässig. Außer den Post¬ anweisungs=Gebühren ist noch die Übertragungs¬ gebühr zum Telegraphenamte mit 25 h, dann die nach der Worttaxe entfallende Telegraphen¬ gebühr (siehe unter Telegraphen=Tarif) und die Expreßgebühr von 30 h im Orte und von 100 h pro 7½ Kilometer (1 Meile) außer dem Orte zu bezahlen Telegraphische Anweisungen sind von allen größeren Postämtern Österreich=Ungarns auch nach Belgien, Deutschland Frankreich (mit Algier und Tanger), Helgoland Italien, Japan (nur Tokio und Yokohama), Luxemburg, den Nieder¬ landen, Norwegen, Schweden, Schweiz und Tunis bis 4000 K zulässig, bis 500 K nach Bulgarien, Dänemark und Rumänien. III. Postaufträge. In Österreich=Ungarn, dem Okkupations gebiete bis 1000 K, ferner im Verkehre mit Belgien Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier Italien, Luxemburg, Rumänien, der Tunis), Tunis und der Türkei (k. k. Postämter) Schweiz,

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