Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1909

Zeit= und Festrechnung auf das Jahr 1909. Gregor. Kalender Julian. Kalender Goldene Zahl 10 10 VIII Epakten XX 14 Sonnenzirkel 14 Römer=Zinszahl 7 Sonntagsbuchstabe C D Jahrescharakter oder XXI 8 Festzahl Sonn= und Feiertage zusammen 66. Das Jndenjahr 3669, welches Samstag, den 26. September 1908 begonnen hat, ist ein über¬ zähliges Gemeinjahr von 355 Tagen und endet Mittwoch, den 15. September, worauf Donners¬ tag, den 16. September das Jndenjahr 5670 be¬ ginnt, welches ein abgekürztes Schaltjahr von 383 Tagen ist. BeweglicheFeste. Katholiken Griechen 17. Namen=Jesufest Jänner Triodium 18. Jänner. Septuagesimä 7. 23 Februar Aschermittwoch 24. 11 Februar 1 2. April Schmerz Maria 4. 22. März. Palmsonntag Ostersonntag 11. 29. „ # Mai Bittage 17., 18. und 19. Christi Himmelfahrt 20 7. Mai. Pfingstsonntag 30 17. Dreifaltigkeitssonnt. — 6. Juni — Fronleichnamsfest 0. „ — Herz=Jesufest 18. „ Schutzengelfest 9. — August — Maria=Namensfest September 12 Rosenkranzfest 3. Oktober Kirchweihfest 17 Adventsonntag 28 1. Novemb. 29. Nov. Von Weihnachten is Aschermittwoch sind 64 Tage = 8 Wochen 5 Tage. Sonntage nach Epiphaniasind4, nach Pfingsten 25, nach Trinitatis Fastnacht¬ 24. sonntage sind 6. Längeder Fastnacht 48 Tage = 6 Wochen 6 Tage. —Fastenanfang den 24. Februar, Fastenende den 10. April. Fasten¬ dauer 46 Tage. Quatember=Fasttage. Für Katholiken: 3. März, 2. Juni, 15. September und 15. Dezember. Für Griechen: 18. Februar, 20. Mai, 16. September und 16. Dezember. Hof=Normatage an welchen die k. k. Hoftheatergeschlossen sind: Am 3. Mai wegen des Sterbetages weil. Kaiserin Maria Anna. 28. Juni wegen des Sterbetages weil. Kaiser Am Ferdinand I. In Fällen besonderer Hindernisse findet mit Allerhöchster Genehmigung eine Verlegung dieser Normatage statt. Normatage an welchen alle öffentlichen Bälle, Belusti¬ gungen und Theater=Vorstellungen untersagt sind Offentliche Bälle sind verboten: an den letzten Tagen der Karwoche, am Öster¬ drei und Pfingstsonntag, am Fronleichnamstag, am 24. und 25. Dezember. Andere öffentliche Belustigungen, wie Konzerte oder andere Musikproduktionen, Schaustellungen u. dgl., sind verboten: an den drei letzten Tagen der Karwoche, am Fron¬ leichnamstag und am 24. Dezember. Theater=Vorstellungen sind verboten: an den drei letzten Tagen der Karwoche, am Fronleichnamstag und am 24. Dezember. Am Oster= und Pfingstsonntag und am 25. Dezember dürfen Theatervorstellungen nur zu wohltätigen Zwecken mit Bewilligung der kompetenten poli¬ tischen Behörden stattfinden. Gerichtoferien und Sonntagsruhe bei Gericht. Die Gerichtsferien beginnen bei allen Ge¬ richten in Österreich am 15. Juli und dauern bis einschließlich 25. August. An Sonntagen, sowie am Weihnachtstag dürfen Tagsatzungen nicht abgehalten werden. Die Anberaumung einer Tagsatzung auf einen anderen Feiertag ist nur bei Gefahr im Verzuge zulässig. Landespatrone welche in den verschiedenen Kronländern der österr.=ungar. Monarchie gefeiert werden. Blasius Agidius (1. Sept.), Kärnten. — Cyrillus und Me¬ 3. Februar), Küstenland. Juli), Mähren. — Elias (20. Juli), thudins (5. Florian (4. Mai), Oberösterreich. Kroatien. —Hedwig Georg Krain. (24. April), Johann der Täufer (17. Oktober), Schlesien. — —Johann von Nep. 24. Juni), Slawonien. 16. Mai), Böhmen. — Josef, Nährv. (19. März), Kärnten, Krain, Küstenland, Steiermark u. Tirol. — Ladislaus (27. Juni), Siebenbürgen. — Leo¬ pold (15. Nov.), Niederösterreich und Ober¬ Michael (29. Sept.), Galizien. österreich. Ru¬ — Nochus (16. August), Kroatien. Spiridion pertus (24. Sept.), Salzburg. — 14. Dezember), Dalmatien. — Stanislaus 7.Mai), Galizien. — Stephan, König (20. Aug.), Virgilius (27. Nov.), Diözese Ungarn. Trient. — Wenzel (28. Sept.), Böhmen

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