Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1908

Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit ver¬ doch wird in der Regel die infolge der Kün¬ digung dem Einsender franko zugesandte, auf langt werden. Der Anweisungs= (Scheck=) Verkehr. zwei Monate giltige Zahlungsanweisung auch früher, meist sofort, ausbezahlt. Wünscht Jemand von dieser Einrichtung Gebrauch zu machen, so hat er ein dementsprechendes Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger Gesuch um Ausfolgung eines Scheckbüchels au oder Erleger zu unterfertigen und mit dem er, bei jedem Postamte hiezu gratis erhältlichen Einlagebuch an die betreffende Zahlstelle zu senden Post¬ Der Einleger kann auch eine dritte Person Drucksorte, rekommandiert an das k. k. für welche sich an demselben oder einem anderen parkassen=Amt zu richten und den Betrag 3 K die Empfang= (Erlag=) Scheine nebst Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen als Gebühr für das Scheckbüchel beizuschließen. oder teilweisen Rückzahlung ermächtigen; die Die Stammeinlage per 100 K ist innerhalb hiezu nötigen gesetzlichen Bestimmungen finden ich in jedem Einlagebuche genau verzeichnet. eines Monates nach der Bewilligung mittels Die höchste zulässige Einlage beträgt 2000 K eines Empfang= (Erlag=) Scheines bei einer Übersteigt das Guthaben diesen Betrag, so wird Sammelstelle zu erlegen. Der Anweisungs¬ zur Verminderung desselben aufgefordert; wenn (Scheck=) Verkehr ermöglicht dem Einleger, von der eingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jeder¬ binnen einem Monat dieser Aufforderung keine Folge geleistet wird, werden für den entsprechen¬ zeit zur Zahlung an beliebige Personen oder Firmen in der österreichisch=ungarischen Monarchie den Betrag österreichische Staatspapiere an¬ anweisen zu können. Genaue deutliche Be¬ gekauft. Ankauf von Staatspapieren wird jedem lehrungen sind in jeder k. k. Postsparkassen¬ Inhaber eines Postsparkassa Buches vomPost¬ Sammelstelle gratis erhältlich 80 sparkassen=Amt gegen mäßige Provision besorgt alle Porto= und gebührenfrei sind Die Staatspapiere werden dem Einleger auf Korrespondenzen und Eingaben in Postsparkassen¬ eine Kosten und Gefahr zugesendet oder von Angelegenheiten, mit Ausnahme der Zusendung Amtswegen unter Garantie aufbewahrt. Über Staatspapiere. der aufbewahrte Staatspapiere wird dem Einleger Unentgeltlich werden alle zum Verkehre ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden mit dem k. k. Postsparkassen=Amte nötigen regelmäßig eingelöst und als Einlage amtlichen Drucksorten an sich legitimierende Ein¬ gut¬ gebracht oder auch in Barem übersendet. Der leger verabfolgt. Bestimmungen über Telegramme. Wo Österreich=Ungarn, Bosnien, Herzego¬ Nach allen Orten Depeschen zulässig. In keine Station, wird die Depesche durch Post oder vina und Deutschland Gebühr per Wort 6 h, Expressen weiterbefördert. Minimaltaxe 60 h. Mittels Briefmarken frankierte Telegramme Zurücktelegraphieren einer empfangenen De¬ können per Post oder Bote in Briefform gefaltet pesche, um die Überzeugung vom richtigen und gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zur Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr. Abtelegraphierung übersendet werden. Frankierte Antwort gewöhnlich für Depeschen in allen Sprachenzulässig, 10 Worte durch „R. p. vor der Adresse be¬ welche in Lateinschrift geschrieben werden zeichnen; mehr Worte (jedoch nicht über30) Chiffreschrift, ausgenommen in Kriegszeiten ausdrücklich nach „R. p.“ beizusetzen. ebenfalls gestattet. Ermittlung der Wortzahl einer Depesche: Ist das Rücktelegramm an einen andern als den Aufgabsort der Ursprungsdepesche zu a) Alles, was der Aufgeber in das Origina übermitteln, so kommt der Tarifsatz zwischen der seiner Depesche schreibt, wird mitgezählt; b) Maxi¬ Aufgabe= und Adreß=Station der Retourdepesche mum der Länge eines Wortes 15 Buchstaben in Anwendung. c Überschuß noch ein Wort; bei Verbindung von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als Empfangsbestätigung einer Depesche besonderes Wort gezählt; je 5 Ziffern ein d) für ein zehnwortiges wird gegen Erlag einer Taxe Wort: e) einzelne Schriftzeichen, Buchstaben, je Telegramm bewirkt. ein Wort; t) zum Worttexte gehörige Inter¬ Weiterbeförderungs= Gebühren. Bei Sprach¬ punktionen werden nicht gerechnet: g) Telegrammen, welche außerhalb des Ortes der widrige Zusammenziehungen nicht gestattet; Telegraphenstation gehören, ist vom Aufgeber h) Unterstreichungszeichen, Klammern und An¬ eine Zustellungsgebühr einzuheben. führungszeichen (je 1 Paar) ein Wort.

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