Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1908

landsverkehre zulässig bei allen Postämtern wenn sie mit dem Glaszeichen versehen sind) bis 1000 K. Nachnahme. Außer dem tarifmäßigen wird die Gewichtstaxe um die Hälfte erhöht. Fahrpostporto ist noch eine Provision zu ent¬ Expreßbestellung von Paketen, zulässig im richten, u. zw. bis 24 K 12 h, über 24 K bis Inland, nach Deutschland, Okkupationsgebiet — Im Verkehre 1000 K von je 4 K 2 h. Schweiz, Luxemburg, in Loko nicht. Gewicht nich mit dem Okkupationsgebiete. Nach und aus über 2½ kg, Wert oder Nachnahme bis 1000 K. dem Okkupationsgebiete bis 1000 K, Nachnahme¬ 3. Postpakete nach dem Auslande Im Ver¬ Gebühren wie im Inlandverkehr. — (außer Deutschland). Colis postaux müssen frankirt kehre mit dem Auslande zulässig nach Belgien werden, mit oder ohne Wertangabe bis 3 kg, Dänemark (außer Island und Antillen), Luxem¬ eventuell bis 5 kg zulässig. Besondere Formulare burg, Frankreich, Großbritannien und Irland, der als Begleitadressen, bei der Post à 12 h zu Niederlanden, Norwegen, Portugal, Rumänien haben, und Zoll=Deklarationen erforderlich. Spanien, Tunis, Vereinigte Staaten von Nord¬ in der Über die Zahl letzterer, die Sprache, Amerika, Italien, Schweden und Schweiz bis ie abgefaßt sein müssen und andere, je nach 400 K, nach Deutschland, Egypten, Tripolis, dem Bestimmungslande eigentümliche Erforder¬ — via Triest) Serbien bis 4000 K, Türkei nisse, erkundige man sich am besten genau beim bis 1000 K, Türkei (via Semlin) bis 500 K Postamte. Sache des Aufgebers ist es auch, sich zu Provisions=Gebühr nach Deutschland, Portugal, erkundigen, ob die betreffenden Gegenstände nach Spanien, Türkei (via Triest), Schweiz bis dem Bestimmungslande eingeführt und bis zu 12 K 42 h, darüber für je 2 K 2 h, nach welchem Umfange sie aufgegeben werden dürfen. Türkei (via Semlin) und den anderen Ländern Nachnahmesendungen mit besonderen 20 h für je 20 K. Begleitadressen=Formularen à 12 h. Im In¬ Postsparkassen. Briefmarken, die jedoch weder gebraucht, noch Einlagsbücher werden bei der ersten verdorben sein dürfen, zusammenzusparen Einlage, die mindestens 1 K betragen muß, Wenn die Postsparkarte 100 h in Marken kostenfrei geliefert und müssen im Postamte mit aufweist, wird dieselbe gegen ein Sparkassabuch der Unterschrift des Einlegers, seinem Beruf, umgetauscht, oder wenn der Besitzer der Karte Ort und Tag der Geburt und Wohnungsangabe chon ein Büchel genommen, in dieses als neue ausgefüllt werden. Mit diesem Büchel kann der Einlage eingetragen. Einlagen können auch für Einleger bei jeder Sammelstelle Rückzahlungen eine andere Person gemacht werden und wird ordern oder Einlagen machen. Außerdem kann der Name dieser anderen Person als Einleger man ein geheimes Losungswort anführen, so daß im Büchel verzeichnet; die einzahlende Person die Rückzahlungen nur gegen dessen Angabe muß als Erleger ihren Namen ins Buch ein¬ tattfinden. Auch kann der Einleger ohne weitere tragen und erhält so lange alle Rückzahlungen Förmlichkeiten eine dritte Person mit dem und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete Losungswort zur Behebung der Rückzahlungen Person ihren Namen selbst im Postamte unter¬ bevollmächtigen. Niemand darf mehr als ein eichnet. Über die Einlagen dürfen an dritte Einlagebuch besitzen, um nicht kapital= und zinsen Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte ge¬ verlustig zu werden. geben werden. Unbrauchbar gewordene Einlagebüchel werden Verzinst werden die Einlagen von 2 K auf Ersuchen gegen 20 h umgetauscht. Bei Die Zinsen angefangen bis 2000 K mit 3%. Verlust eines Buches ist auf einer bei jeder werden jährlich am 31. Dezember in das Buch Sammelstelle gratis zu erhaltenden Drucksorte eingetragen, von da ab gleichfalls verzinst und sind eine Eingabe mit möglichst genauer Bezeichnung von jeder Einkommensteuer befreit. Die Verzinsung in desselben an das k. k. Postsparkassa=Amt Einlagen im Scheckverkehre beträgt 2%. der Wien zu richten und unter Beischluß von einer Rückzahlungen kann jeder Einleger mittels 20 h=Briefmarke um ein Duplikat zu ersuchen. der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgten Gerichtliche Verbotlegung, Erwerbung des Kündigungsformulare, die an das k. k. Post¬ Pfandrechtes oder exekutive Einantwortung eines parkassa=Amt in Wien direkt oder an eine Postsparkassa=Büchels ist nicht zulässig. Sammelstelle zu richten sind zu jeder Zeit ver¬ Postsparkarten, die an allen Verschlei߬ langen. Kündigungsfrist bei Beträgen von 20 K stellen von Postwertzeichen für den Preis der bis 200 K 15 Tage, von 200 K bis 1000 K eingeprägten 10 h=Marke zu haben sind, dienen ein Monat, von 1000 K bis 2000 K zwei Monate; dazu, kleine Beiträge durch Aufkleben von 10 h¬

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