Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1908

und Monako, Gibraltar, Griechenland, Gro߬ britannien und Irland“ und Zypern, Helgoland¬ Italien“ und San Marino“ Luxemburg Malta=Insel, Niederlande* (Holland), Nor wegen, Portugal* Madeira und Azoren=Inseln Rumänien“, Rußland mit Polen und Finnland Schweden¬ Schweiz¬Spanien mit den Balearischen, Pithiusischen und Kanarischen Inseln und der Republik Andorra, Türkei Afrika (exklusive Vereins=Ausland). Amerika Nord= und Süd=). Asien (exklusive Vereins=Aus land) Australien (exklusive Vereins=Ausland). ad III. Vereins=Ausland: Afrika: Abes¬ iniens) 5), Aszensions) 5), Betschuanaland*), Kap¬ kolonie*), Oranje=Freistaat*), Ostafrika (britisch)*) Ostafrika (französisch)*) *), St. Helena“). Asien: Afghanistans)*), Arabien (exkl. Aden)s)5), Sarawak 6 (Borneo)3) ). Australien: Kook=Inseln*) II. Postanweisungen. 1. Im Inland bis 1000 K an alle Post¬ ämter von allen Postämtern. In das Formular 2 h) ist vom Aufgeber der Betrag der An¬ weisung in Ziffern und derjenige der Kronen auch in Buchstaben, die genaue Adresse des Empfängers mit Bestimmungsort und links in den Coupon sein eigener Name einzutragen. Inl inländischen Verkehre darf der Coupon außerdem noch schriftliche Mitteilungen enthalten oder mit Adreßschleife von Zeitungen beklebt werden. Die Post haftet für den laut Aufgabeschein einge¬ ahlten Betrag. Gebühr bis 20 K 10h, bis 100 K 20 h bis 300 K 40 h bis 600 K 60 h bis 1000 K 100 h, Expreß=Anweisungen wie Expreß=Briefe. Auszahlungsbestätigung 25 h. 2. Im Verkehre mit Bosnien, der Herzegovina und Novi=Bazar: Maximal Betrag 1000 K Gebühr bis 40 K 20 h, bis 100 K 40 h, bis 300 K 80 h, bis 600 K 120 h, bis 1000 K 2 K Expreßanweisungen un zulässig. 3. Im Verkehre mit Deutschland, Helgoland, Luxemburg, k. k. Postämter in der Türkei: (mit Anweisungs=Formularien ürs Ausland à 2 h) bis 40 K 20 h und für je 20 K weiter um 10 h mehr. Maximal betrag 1000 K. die nicht als Korrespondenz zu betrachten sind, verstanden Selbe dürfen in keiner Richtung die Ausdehnung von 45 Zentimeter, ebenso nicht das Gewicht von 2 Kilogramn überschreiten. Im Inlande, Okkupationsgebiet, Sandschak¬ Novi=Bazar und Deutschland jedoch nur als Briefe oder Fahrpostsendung aufzugeben. Korrespondenzkarten nur nach Britisch=Betschuana¬ land und Kapsolonie zulässig; Taxe 10 h, Antwortkarten 20 h ?) Rückscheine nach der Kapkolonie zulässig, 25 h *) Frankierungszwang.*) Rekommandation gestattet. 5) Re¬ kommandation nur bis zum Ausschiffungshafen möglich *) Rekommandation unzulässig. 4. Im Verkehre mit der Argentinischen Republik, Bulgarien, Dänemark, (mit Faröer=Insel und nach Reykjawik auf Island), Zanzibar, Malta, Rumänien, Siam (nur Bangkok und Chiengmai), Maximalbetrag K 500. Mit Belgien, Chile, Kongostaat nur nach Banana, Boma, Leopoldville und Matadi), Zypern, Egypten (mit Suakim und Tewfikig Italien m Sudan), Frankreich (mit Algerien) Marino mit der Kolonie Erythrea und San ch=Ost¬ Japan, Niederlande, Niederländi Madeira indien, Norwegen, Portugal, (nach und den Azoren), Schweden, Schweiz, Tunis mit Anweisungs=Formularen fürs Ausland à 2h. Gebühr bis 25 K 25 h, 50 K 30 h, 75 K 75 h, 100 K 100 h, 450 K 125 h und je weitere 50 K 25 h. Ausstellung und Ein¬ Maximal¬ — zahlung in österr. Währung. Anweisungen nach Gro߬ betrag K 1000. — britannien, Irland, Vereinigten Staaten von Nordamerika und Kanada sind an das Postanweisungsamt in Wien zu adressieren. Gebühr 25 K 25 h, 50 K 50 h, 75 K 75 h, 100 K 100 h u. s. w. Maximalbetrag 500 K. Schriftliche Mitteilungen auf dem Coupon außer Name des Absenders, des Betrages und des Datums nur bei Anweisungen nach dem Kongostaat, den britischen Besitzungen, Zypern Gibraltar, Großbritannien, Malta, Vereinigten Staaten und Kanada nicht gestattet. 3. Im Verkehre nach Serbien: Für 10 K 20 h, 100 K 40 h, 300 K 80 h, 600 K 120 h, 1000 K 200 h. 6. Telegraphische Anweisungen (bei der Post aufzugeben und in telegraphische An¬ weisungs=Formulare einzutragen) nach allen Postämtern im Inlande, Okkupationsgebiet und Serbien bis 1000 K zulässig. Außer den Post¬ anweisungs=Gebühren ist noch die Übertragungs¬ dann gebühr zum Telegraphenamte mit 25 h, die nach der Worttaxe entfallende Telegraphen¬ und gebühr (siehe unter Telegraphen=Tarif) im Orte und die Expreßgebühr von 30 h von 100 h pro 7½ Kilometer (1 Meile) außer dem Orte zu bezahlen. Telegraphische Anweisungen sind von allen größeren Postämtern Österreich=Ungarns auch nach Belgien, Deutschland Frankreich (mit Algier Japan (nur und Tanger), Helgoland Italien, den Nieder¬ Tokio und Yokohama), Luxemburg, anden, Norwegen, Schweden, Schweiz und Tunis bis 1000 K zulässig, bis 300 K nach Bulgarien, Dänemark und Rumänien. III. Postaufträge. In Österreich=Ungarn, dem Okkupations¬ gebiete bis 1000 K, ferner im Verkehre mit Belgien, Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier, Tunis), Italien, Luxemburg, Rumänien, der Schweiz, Tunis und der Türkei (k. k. Postämter)

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