XLVII Tarif zur Entlohnung der Dienstleistungen der in Stadt Steyr konzessionierten Dienstmänner, Expreßmänner und Stadtträger. I. Für einen Gang ohne oder mit Gepäck bis zu 15 Kilo (für je 15 Kilo mehr sind 20 h mehr zu entrichten), ohne Unterschied, ob das Gepäck getragen oder geführt wird: Innerhalb der inneren Stadt, ferner in die oder innerhalb der Dorstädte 1. Schönau, Reichenschwall, Ennsdorf, Dogelsang (mit Ausschluß des Epsnfeldes), ferner in die Dorstädte Steprdorf bis zur Gleinker= oder Sierningerstraße und K Ort bis zum Pöltlhause in der Schlüsselhofgasse Nr. 25 20 * Für das Verführen von Schweinen nach diesen Orten, per Stück 2. „ 40 3. —.40 Don oder nach diesen Orten zum oder vom Bahnhof (Gepäck wie oben bei 1 „ II. Für einen Gang (Gepäck wie oben bei I): Ins Epsnfeld, ferner in die oder innerhalb der Vorstädte Steprdorf über die 1. Kirchengasse hinaus oder in Ort über das Pöltlhaus in der Schlüsselhofgasse Nr. 25 hinaus, ferner in die Vorstädte Bei der Stepr, Wieserfeld oder Aichet 30 Für das Verführen von Schweinen nach diesen Orten, per Stück .80 2. * „ (Gepäck wie oben bei I) Don oder nach diesen Orten zum oder vom Bahnhof 3. .50 III. * Wartezeit bis 1o Minuten frei, sonst für jede weitere Viertelstunde 9 .10 IV. Für Zurückgänge (Gepäck wie oben bei I) die Hälfte der jeweiligen tarifmäßigen Taxe. V. Für gewöhnliche Hausarbeiten, z. B. Stiefelputzen, Ausstauben u. s. w.: Für die erste halbe Stunde —.20 * 1. * * „ —.[6 Für jede weitere halbe Stunde* 2. * * * * * Für einen ganzen 5. Tag (10 Stunden) 5.— VI. innerhalb des Stadt¬ Für Klaviertragen ohne Unterschied der Größe, gebietes, daher mit Einschluß des ganzen Bahnhofes 4.— VII. Für Botengänge über Land, ohne oder mit Gepäck bis zu 15 Kilo: Für jede Wegstunde 1. 1.— „ 2. Für die bestellte Rückkehr für jede Wegstunde. —.50 VIII. Für Holzschneiden samt Schlichten: Für einen Raummeter weiches Holz: 1. a)Für jeden Schnitt.. —.40 b) Für das Hacken des ganzen Raummeters, ohne Unterschied, ob er ein=, zwei= oder dreimal geschnitten wird. * * * „„ —.60 Für einen Raummeter hartes Holz: 2. a) Für jeden Schnitt. „ —.50 * b)Für das Hacken des ganzen Raummeters, ohne Unterschied, ob er ein=, 80 zwei= oder dreimal geschnitten wird IX. 5 Uhr Werden solche Dienstleistungen während der Nachtstunden von 10 Uhr nachts bis morgens verlangt, so ist die doppelte tarifmäßige Taxe zu entrichten. X. Alle in diesem Tarife nicht angeführten Dienstleistungen, so z. B. die Besorgung größerer CTransporte beim Uebersiedeln oder Warenaustragen nach Zeit, werden nach freiem Uebereinkommen entlohnt. XI. Jeder Partei ist über Verlangen derselben bei Uebernahme der Dienstleistung seitens eines Dienst¬oder Expreßmannes oder Stadtträgers eine Marke, worauf der Name Dienstmann, Expreß oder Stadtträger und die Nummer desselben ersichtlich ist, auszufolgen. XII. Die von der Behörde vidierte Legitimationskarte, auf deren Rückseite dieser Taris ersichtlich ist, hat jeder Dienst= oder Expreßmann oder Stadtträger über Verlangen der Partei vorzuweisen. XIII. Dieser Tarif ist strenge einzuhalten und sind die Parteien jederzeit zuvorkommend und höflich zu behandeln. XIV. Taxüberschreitungen oder augenscheinliche Ueberhaltung der Darteien, Dienstverweigerung oder unanständiges Benehmen gegen Parteien werden gemäß § 56 des Gemeinde¬ Statutes mit 2 bis 200 K oder 6 Stunden bis 14 Tagen Arrest bestraft, oder in besonders groben Fällen gemäß § 138 der Gewerbe=Ordnung mit der Entziehung der betreffenden Dienstmannstelle geahndet. Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr am 14. Jänner 1882.
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