Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1907

Zeit= und Festrechnung auf das Jahr 1907. Julian. Kalender Gregor. Kalender 8 8 Goldene Zahl XXVIII XVI Epakten 12 12 Sonnenzirkel 2 5 Römer=Zinszahl F G Sonntagsbuchstabe Jahrescharakter oder 10 Festzahl Sonn= und Feiertage zusammen 65. Das Judenjahr 5667, welches Donnerstag den 20. September 1906 begonnen hat, ist ein ordentliches Gemeinjahr von 354 Tagen und endet Sonntag den 8. September 4907, worau Montag den 9. September das Judenjahr 5668 beginnt, welches ein abgekürztes Schalt jahr von 383 Tagen ist Bewegliche Feste. Griechen Katholiken 20. Jänner Namen=Jesufest 11. Februar. Triodium 27Jänner 18 Septuagesimä 13 7. März Februar Aschermittwoch 22. März Schmerz Maria 15. April. 24. Palmsonntag „ 31. 22. Ostersonntag „ 1 8 Bittage 6., 7. und Mai 31. Mai. 9 Christi Himmelfahrt 19. Pfingstsonntag 10. Juni Dreifaltigkeitssonnt 26 — Fronleichnamsfest 30 7. Herz=Jesufest Juni — September Schutzengelfest 1. Maria=Namensfest 15. Rosenkranzfest Oktober 6. Kirchweihfest 20. Adventsonntag Dezemb. 2. Dezemb. 1. 1. Von Weihnachten bis Aschermittwoch sind 49 Tage = 7 Wochen sind 2, nach Epiphania Sonntage nach Fastnacht¬ Pfingsten 27, nach Trinitatis 26 37 sonntage sind 5. Länge der Fastnacht — =5 Wochen 2 Tage. Tage Fastenanfang der 13. Februar, Fastenende den 30. März Fastendauer 46 Tage. Quatember=Fasttage. Für Katholiken: 20. Februar, 22. Mai, 18. September und 18. Dezember. Für Griechen: 13. Juni, 19. September und 14. März, 19. Dezember. Hof=Normatage geschlossen sind: an welchen die k. k. Hoftheater Am 3. Mai wegen des Sterbetages weil. Kaiserin Maria Anna. 28. Juni wegen des Sterbetages weil. Kaiser Am Ferdinand I. In Fällen besonderer Hindernisse findet mit Allerhöchster Genehmigung eine Verlegung dieser Normatage statt. Normatage an welchen alle öffentlichen Bälle, Belusti¬ gungen und Theater=Vorstellungen untersagt sind. Offentliche Bälle sind verboten: an den letzten Tagen der Karwoche, am Öster¬ drei und Pfingstsonntag, am Fronleichnamstag, am 24. und 25. Dezember. Andere öffentliche Belustigungen, wie Konzerte oder andere Musikproduktionen, Schaustellungen u. dgl., sind verboten: an den drei letzten Tagen der Karwoche, am Fron¬ leichnamstag und am 24. Dezember. Theater=Vorstellungen sind verboten: an den drei letzten Tagen der Karwoche, am Fronleichnamstag und am 24. Dezember. Am Oster= und Pfingstsonntag und am 25. Dezember dürfen Theatervorstellungen nur zu wohltätigen Zwecken mit Bewilligung der kompetenten poli¬ tischen Behörden stattfinden. Gerichtsferien und Sonntagsruhe bei Gericht. Die Gerichtsferien beginnen bei allen Ge¬ richten in Österreich am 45. Juli und dauern bis einschließlich 25. August. An Sonntagen sowie am Weihnachtstag dürfen Tagsatzungen nicht abgehalten werden. Die Anberaumung einer Tagsatzung auf einen anderen Feiertag ist nur bei Gefahr im Verzuge zulässig. Landespatrone welche in den verschiedenen Kronländern der österr.=ungar. Monarchie gefeiert werden Blasius Kärnten. Agidius (1. Sept.) und Me¬ Cyrillus (3. Februar), Küstenland. Elias 20. Juli), thudins (5. Juli), Mähren Mai), Oberösterreich. Florian (4 Kroatien. — Hedwig Krain. Georg 24. April), Täufer Schlesien. — Johann der (17. Oktober) Nep. Johann von — 24. Juni), Slawonien. Josef, Nährv. (19 März), — 16.Mai), Böhmen. Tirol. Kärnten, Krain, Küstenland, Steiermark u. Leo¬ — Ladislaus (27.Juni), Siebenbürgen. Ober¬ pold (15. Nov.), Niederösterreich und Galizien. Michael (29. Sept.), österreich. —Ru¬ Rochus (16. August), Kroatien. —Spiridion pertus (24. Sept.), Salzburg. Stanislaus (14. Dezember), Dalmatien. — 7.Mai), Galizien. — Stephan, König (20. Aug. Nov.), Diözese Virgilius (27. Ungarn. Trient. — Wenzel (28. Sept.), Böhmen.

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