Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1906

doch wird in der Regel die infolge der Kün¬ Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit ver¬ digung dem Einsender franko zugesandte, auf langt werden. zwei Monate giltige Zahlungsanweisung auch Der Anweisungs= (Scheck=) Verkehr. früher, meist sofort, ausbezahlt. Wünscht Jemand von dieser Einrichtung Gebrauch Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger zu machen, so hat er ein dementsprechendes oder Erleger zu unterfertigen und mit den Gesuch um Ausfolgung eines Scheckbüchels auf Einlagebuch an die betreffende Zahlstelle zu senden der, bei jedem Postamte hiezu gratis erhältlichen Der Einleger kann auch eine dritte Person, Drucksorte, rekommandiert an das k. k. Post¬ welche sich an demselben oder einem anderen sparkassen=Amt zu richten und den Betrag ür Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen die Empfang= (Erlag=) Scheine nebst K oder teilweisen Rückzahlung ermächtigen; dieals Gebühr für das Scheckbüchel beizuschließen. hiezu nötigen gesetzlichen Bestimmungen finden Die Stammeinlage per 100 K ist innerhalb sich in jedem Einlagebuche genau verzeichnet. eines Monates nach der Bewilligung mittels Die höchste zulässige Einlage beträgt 2000 K. eines Empfang= (Erlag=) Scheines bei einer Übersteigt das Guthaben diesen Betrag, so wird Sammelstelle zu erlegen. Der Anweisungs¬ zur Verminderung desselben aufgefordert; wenn (Scheck=) Verkehr ermöglicht dem Einleger, von der binnen einem Monat dieser Aufforderung kein eingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jeder¬ Folge geleistet wird, werden für den entsprechen¬ zeit zur Zahlung an beliebige Personen oder den Betrag österreichische Staatspapiere an¬ Firmen in der österreichisch=ungarischen Monarchie gekauft. anweisen zu können. Genaue deutliche Be¬ Ankauf von Staatspapieren wirdjedem lehrungen sind in jeder k. k. Postsparkassen¬ Inhaber eines Postsparkassa Buches vomPost¬ Sammelstelle gratis erhältlich. sparkassen=Amt gegen mäßige Provision be sorgt. Porto= und gebührenfrei sind alle Die Staatspapiere werden dem Einleger auf Korrespondenzen und Eingaben in Postsparkassen¬ seine Kosten und Gefahr zugesendet oder von Angelegenheiten, mit Ausnahme der Zusendung Amtswegen unter Garantie aufbewahrt. Über der Staatspapiere. aufbewahrte Staatspapiere wird dem Einleger Unentgeltlich werden alle zum Verkehre ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werdenmit dem k. k. Postsparkassen=Amte nötigen regelmäßig eingelöst und als Einlage gut¬ amtlichen Drucksorten an sich legitimierende Ein¬ gebracht oder auch in Barem übersendet. Der leger verabfolgt. Bestimmungen über Telegramme. Nach allen Orten Depeschen zulässig. Wo In Österreich=Ungarn, Bosnien, Herzego¬ keine Station, wird die Depesche durch Post oder vina und Deutschland Gebühr per Wort 6 h, Expressen weiterbefördert. Minimaltaxe 60 h. Mittels Briefmarken frankierte Telegramme Zurücktelegraphieren einer empfangenen De¬ können per Post oder Bote in Briefform gefaltet pesche, um die Überzeugung vom richtigen und gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zur Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr. Abtelegraphierung übersendet werden. Depeschen in allen Sprachen zulässig, Frankierte Antwort gewöhnlich für welche in Lateinschrift geschrieben werden. 10 Worte durch „R. p. vor der Adressebe¬ Chiffreschrift, ausgenommen in Kriegszeiten, zeichnen; mehr Worte (jedoch nicht über30) ebenfalls gestattet. ausdrücklich nach „R. p.“ beizusetzen. Ermittlung der Wortzahl einer Depesche: Ist das Rücktelegramm an einen andern a) Alles, was der Aufgeber in das Original als den Aufgabsort der Ursprungsdepesche zu seiner Depesche schreibt, wird mitgezählt; b) Maxi¬ übermitteln, so kommt der Tarifsatz zwischen der mum der Länge eines Wortes 15 Buchstaben Aufgabe= und Adreß=Station der Retourdepesche Überschuß noch ein Wort; c) in Anwendung. bei Verbindung von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als besonderes Wort gezählt Empfangsbestätigung einer Depesche d) je 5 Ziffern ein wird gegen Erlag einer Taxe für ein zehnwortiges Wort: e) einzelne Schriftzeichen, Buchstaben,je Telegramm bewirkt. ein Wort; k) zum Worttexte gehörige Inter¬ punktionen werden nicht gerechnet: g)Sprach¬ Weiterbeförderungs= Gebühren. Bei widrige Zusammenziehungen nicht gestattet; Telegrammen, welche außerhalb des Ortes der h) Unterstreichungszeichen, Klammern und An¬ Telegraphenstation gehören, ist vom Aufgeber führungszeichen (je 1 Paar) ein Wort. eine Zustellungsgebühr einzuheben.

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