bis 800 Mark oder 1000 Franks, nach Nor¬ wegen, Schweden bis 720 Kronen (norweg Währung), nach den Niederlanden bis 500 fl. holländisch zulässig. —Formulare bei allen Postämtern zu 2 h sind vom Aufgeber ent¬ sprechend auszufüllen, dann mit quittierter Rech¬ nung oder Wechsel u. dgl. zusammen in ein Kuvert zu geben, das geschlossen und an das Postamt des Wohnortes desjenigen, von dem man einen Betrag einziehen will, zu adressieren. Auf die Adreßseite des Kuverts gehört auch oben die Bemerkung „Postauftrag“. Sonstige chriftliche Mitteilungen dürfen diese Briefe nicht enthalten. Postaufträge müssen frankiert und re kommandiert werden. Gebühr dieselbe wie für rekommandierte Briefe und in Marken aufzu kleben. —Der vom Postamke einkassierte Betrag wird dem Auftraggeber mittels Postanweisung unter Abzug der entfallenden Anweisungsgebühr und einer Einzugsgebühr von 10 h für jedes eingelöste Forderungsdokument übermittelt. Bei verweigerter Zahlung wird der Auftrag amt Beilagen dem Absender zurückgesendet. IV. Fahrpost. Dieselbe befördert: Briefe mit Geld= und Wertpapieren=Sendungen und Sendungen aller Art, die als Pakete, Schachteln, Kisten, Körten.s.w. aufgegeben werden. 1. Geldbriefe mit österreichischen Banknoten über 4000 K und 250 Gramm Gewicht können gegen anderthalbfache Werttaxe offen (zum Nach¬ zählen durch den Postbeamten) aufgegeben werden, wobei die Postanstalt für den richtigen Inhalt haftet. Bei geschlossen aufgegebenen Geldbriefen haftet die Post nur für unverletzte Siegel und äußeren Zustand. Gebühr richtet sich nach Gewicht, Wert und Entfernung. (Siehe Tabelle nebenan.) Für die Versendung von Geldbriefen empfiehlt sich die Benützung der postamtlichen Geldbrief=Ku¬ verts à 2 h, die nur zwei Siegel erfordern, zu anderen Kuverts aus festem Papier sind füns Siegel nötig. Auf Geldbriefe nach dem Auslande die Bemerkung „Lettre de valeur“ zu setzen. 2. Fahrpostsendungen als: Pakete, Schachteln, Kisten, Körbe u. s. w. müssen gut verpackt, verschnürt und bei Wertangabe auch versiegelt werden. Im Falle des Verlustes wird der auf der Adresse und dem Frachtbrie angegebene Wert und bei Sendungen ohne Wertangabe 4 K für jedes Kilogrammersetzt. Beschädigung ersetzt die Post nur dann went daran nicht die ungenügende Verpackung schuld Von der Postbeförderung überhaupt ausgeschlossen sind: 1. Lebende Thiere (außer Blutegel, Bienen, lebendes Hausgeflügel, Eulen, Kaninchen und sonstige kleinere Säugetiere); 2. leicht entzünd¬ bare, explodierbare, ätzende, überhaupt gefährliche Stoffe; 3. in Eis verpackte Sendungen nach Ungarn; 4. die Gewichtsgrenze (siehe unten) über¬ steigende Pakete; 5. Tabak= und Zigarrensendung österreichischen Fabrikates nach dem Okkupations gebiete und Ungarn (samt Nebenländern) von Seite der Trafikanten. Falsche Inhaltsangabe wird mit 50 K bestraft, außerdem ist der even¬ tuelle Schaden zu ersetzen. —Postfrachten können im allgemeinen bis 30 kg schwer sein, nach Schweden 25 kg, nach dem Okkupationsgebiete 20 kg. Jeder Fahrpostsendung und jedem * Geldbriefe über 250 g ist eine Begleitadresse bei den Postämtern à 12 h käuflich, beizugeben, Sendungen nach Deutschland auch 3 Zoll=De¬ klarationen in der Form von Adressen mit der Bezeichnung oben „Deklaration“, dann der Adresse des Empfängers und links in der unteren Ecke mit der Bemerkung „Enthaltend ... ohne (oder mit so und so viel) Wert“. Formulare à 1 h bei allen Postämtern. Adresse und Deklaration fürs Ausland in lateinischer Schrift zu schreiben. Mit einem Frachtbriefe können 3 Pakete zugleich an dieselbe Adresse aufgegeben werden. Gewichts= u. Entfernungstaxe: II. I. III. VI. IV. V. U ne Gewicht 3 da¬ in kg bis 20 50 10 100 150 rüber Meilen=Entfernung .24 48 250 g 48 —.48 48 48 3( 5 kg 60 60 60 60 60 36 .72 6 kg 96 108 120 84 d. i. für jedes 12 06 48 24 .60 36 weitere Kilo¬ gramm um: mehr. Für unfrankierte Geldbriefe und Pakete bis 5 kg wird ein Zuschlag von 12 h an¬ gerechnet und für Pakete mitWertangabe eine Werttaxe. (Bis 100 K 6 h, darüber bis 300 K 12 h, für je weitere 300 K 6 h mehr. Für Sperrgutsendungen d. s. solche, die 1. sich in irgend einer Richtung über 1½ m oder in einer über im in einer anderen über ½m ausdehnen, dabei weniger als 10 kg wiegen, 2. sich nicht bequem mit anderen Sendungen verladen lassen, zu großen Raum einnehmen, orgsame Behandlung verlangen (z. B. Körbe mit Pflanzen, solche mit zu großen Henkeln, Möbel, Korbgeflechte 2c.), 4. mit in keinem Ver¬ hältnis zum Umfange stehendem Gewichte, oder 5. mit gebrechlichem oder flüssigem Inhalt, oder C*
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