Gibraltar, Griechenland, Gro߬ und Monako, Irland= und Zypern, Helgoland“ britannien und San Marino* Luxemburgs Italien* und Niederlande (Holland), Nor¬ Malta=Insel wegen, Portugal* Madeira und Azoren=Inseln, Rumänien“, Rußland mit Polen und Finnland, Schweiz* Spanien mit den Schweden* Balearischen, Pithiusischen und Kanarischen Inseln und der Republik Andorra, Türkei Afrika (exklusive Vereins=Ausland). Amerika Nord= und Süd=). Asien (exklusive Vereins=Aus¬ land) Australien (exklusive Vereins=Ausland). ad III. Vereins=Ausland: Afrika: Abes¬ siniens) 5), Aszension*)*), Betschuanaland*), Kap¬ kolonie*), Oranje=Freistaat“), Ostafrika (britisch)“ Ostafrika (französisch)') *), St. Helena“). Asien: Arabien (exkl. Aden)')*), Sarawal Afghanistan')e (Borneo)s)*). Australien: Kook=Inseln?). II. Postanweisungen. 1. Im Inland bis 1000 K an alle Post¬ ämter von allen Postämtern. In das Formular (2 h) ist vom Aufgeber der Betrag der An weisung in Ziffern und derjenige der Kroner auch in Buchstaben, die genaue Adresse des Empfängers mit Bestimmungsort und links in den Coupon sein eigener Name einzutragen. Im inländischen Verkehre darf der Coupon außerden noch schriftliche Mitteilungen enthalten oder mit Adreßschleife von Zeitungen beklebt werden. Die Post haftet für den laut Aufgabeschein einge zahlten Betrag. 20 h Gebühr bis 20 K 10 h, bis 100 K bis 300 K 40 h bis 600 K 60 h bis 1000 K 100 h, Expreß=Anweisungen wie Expreß=Briefe. Auszahlungsbestätigung 25 h. Im Verkehre mit Bosnien, der 2. Herzegovina und Novi=Bazar: Maximal¬ 20 h, bis Betrag 1000 K Gebühr bis 40 K bis 600 K 100 K 40 h, bis 300 K 80 h, 120 h, bis 1000 K 2 K Expreßanweisungen un¬ zulässig. Im Verkehre mit Deutschland, 3. Helgoland, Luxemburg, k. k. Postämter in der Türkei: (mit Anweisungs=Formularien ürs Ausland à 2 h) bis 40 K 20 h und für je 20 K weiter um 10 h mehr. Maximal betrag 1000 K. die nicht als Korrespondenz zu betrachten sind, verstanden Selbe dürfen in keiner Richtung die Ausdehnung von 45 Zentimeter, ebenso nicht das Gewicht von 2 Kilogramn überschreiten. Im Inlande, Okkupationsgebiet, Sandschak¬ Novi=Bazar und Deutschland jedoch nur als Briefe oder Fahrpostsendung aufzugeben. 1) Korrespondenzkarten nur nach Britisch=Betschuana¬ land und Kaptolonie zulässig; Taxe 10 h, Antwortkarten 20 h *) Rückscheine nach der Kapkolonie zulässig, 25 U ) Frankierungszwang.*) Rekommandation gestattet. 5) Re¬ kommandation nur bis zum Ausschiffungshafen möglich. )Rekommandation unzulässig. 4. Im Verkehre mit der Argentinischen (mit Republik, Bulgarien, Dänemark, Faröer=Insel und nach Reykjawik auf Island) Zanzibar, Malta, Rumänien, Siam (nur Bangkok und Chiengmai), Maximalbetrag K 500. (nur nach Mit Belgien, Chile, Kongostaat Matadi) Banana, Boma, Leopoldville und Tewfikig Zypern, Egypten (mit Suakim und Italien im Sudan), Frankreich (mit Algerien) Marino mit der Kolonie Erythrea und San ch=Ost¬ Japan, Niederlande, Niederländi indien, Norwegen, Portugal, (nach Madeira Tunis und den Azoren), Schweden, Schweiz fürs Ausland à 2 h. mit Anweisungs=Formularen 75 K h, h, 50 K 50 Gebühr bis 25 K 25 75 h, 100 K 100 h, 150 K 125 h und je Ausstellung und Ein¬ — weitere 50 K 25 h. Maximal¬ zahlung in österr. Währung. betrag K 1000. — Anweisungen nach Gro߬ britannien, Irland, Vereinigten Staaten von Nordamerika und Kanada sind an das Postanweisungsamt in Wien zu adressieren Bebühr 25 K 25 h, 50 K 50 h, 75 K 75 h, 100 K 100 h u. s. w. Maximalbetrag 500 K. Schriftliche Mitteilungen auf dem Coupon außer Name des Absenders, des Betrages und des Datums nur bei Anweisungen nach dem Kongostaat, den britischen Besitzungen, Zypern Gibraltar, Großbritannien, Malta, Vereinigten Staaten und Kanada nicht gestattet. 5. Im Verkehre nach Serbien: Für 40 K 20 h, 100 K 40 h, 300 K 80 h, 600 K 120 h, 1000 K 200 h. (bei 6. Telegraphische Anweisungen An¬ der Post aufzugeben und in telegraphische allen weisungs=Formulare einzutragen) nach Postämtern im Inlande, Okkupationsgebiet und Serbien bis 1000 K zulässig. Außer den Post¬ anweisungs=Gebühren ist noch die Übertragungs¬ gebühr zum Telegraphenamte mit 25 h, dann die nach der Worttaxe entfallende Telegraphen¬ gebühr (siehe unter Telegraphen=Tarif) und die Expreßgebühr von 30 h im Orte und von 100 h pro 7½ Kilometer (1 Meile) außer Orte zu bezahlen. dem Telegraphische Anweisungen sind von allen größeren Postämtern Österreich=Ungarns auch nach Belgien, Deutschland Frankreich (mit Algier Japan (nur und Tanger), Helgoland Italien, Tokio und Yokohama), Luxemburg, den Nieder¬ landen, Norwegen, Schweden, Schweiz und Tunis bis 1000 K zulässig, bis 500 K nach Bulgarien, Dänemark und Rumänien. III. Postaufträge. In Österreich=Ungarn, dem Okkupations gebiete bis 1000 K, ferner im Verkehre mit Belgien, Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier, Italien, Luxemburg, Rumänien, der Tunis), Schweiz, Tunis und der Türkei (k. k. Postämter)
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