XLV Tarif zur Entlohnung der Dienstleistungen der in Stadt Steyr concessionirten Dienstmänner, Expressmänner und Stadtträger. Für einen Gang ohne oder mit Gepäck bis zu 15 Kilo (für je 15 Kilo mehr sind I. 10 kr. mehr zu entrichten), ohne Unterschied, ob das Gepäck getragen oder geführt wird: Innerhalb der inneren Stadt, ferner in die oder innerhalb der Vorstädte 1. Schönau, Reichenschwall, Ennsdorf, Vogelsang (mit Ausschluß des Eysn¬ eldes), ferner in die Vorstädte Steyrdorf bis zur Gleinker= oder Sierninger¬ 10 fl. Pöltlhause in der Schlüsselhofgasse Nr. 25 * straße und Ort bis zum 20 Schweinen nach diesen Orten, per Stück 2. Für das Verführen von „ 20 Von oder nach diesen Orten zum oder vom Bahnhof (Gepäck wie oben bei I) 3. „ I): Für einen Gang (Gepäck wie oben bei II. In's Eysnfeld, ferner in die oder innerhalb der Vorstädte Steyrdorf über die 1. Kirchengasse hinaus oder in Ort über das Pöltlhaus in der Schlüsselhofgasse 15 Nr. 25 hinaus, ferner in die Vorstädte bei der Steyr, Wieserfeld oder Aichet „ 40 Für das Verführen von Schweinen nach diesen Orten, per Stück 2. „ 25 Von oder nach diesen Orten zum oder vom Bahnhof (Gepäck wie oben bei l) 3. „ 05 Wartezeit bis 10 Minuten frei, sonst für jede weitere Viertelstunde III. „ IV. Für Zurückgänge (Gepäck wie oben bei I) die Hälfte der jeweiligen tarifmäßigen Taxe. Für gewöhnliche Hausarbeiten, z. B. Stiefelputzen, Ausstauben u. s. w.: V. 10 Fürdie erste halbe Stunde 1. „ 08 jede weitere halbe Stunde „ 2. „ 1.50 Tag (10 Stunden) einen ganzen 3. en ohne Unterschied der Größe, innerhalb des Stadt¬ VI. Claviertrag Für 2.— ganzen Bahnhofes Einschluß des gebietes, daher mit „ über Land, ohne oder mit Gepäck bis zu 15 Kilo: VII. Botengänge Für 50 jede Wegstunde Für 1. „ 25 die bestellte Rückkehr für jede Wegstunde 2. VIII. Holzschneiden sammt Schlichten: Für Für einen Raummeter weiches Holz 1. —.20 Für jeden Schnitt a) „ Für's Hacken des ganzen Raummeters, ohne Unterschied, ob er ein=, b) geschnitten wird zwei= oder dreimal „ —.30 * Für einen Raummeter hartes Holz 2. Für jeden Schnitt a) „ —.25 b)Für's Hacken des ohne Unterschied, ob er ein=, ganzen Raummeters, .40 geschnitten wird zwei= oder dreimal der Nachtstunden von 10 Uhr Nachts bis IX. Werden solche Dienstleistungen während zu entrichten. 5 Uhr Morgens verlangt, so ist die doppelte tarifmäßige Taxe Alle in diesem Tarife nicht angeführten Dienstleistungen, so z. B. die Besorgung X. größerer Transporte beim Uebersiedeln oder Waarenaustragen nach Zeit, werden nach freiem Uebereinkommen entlohnt. Jeder Partei ist über Verlangen derselben bei Uebernahme der Dienstleistung seitens XI. eines Dienst= oder Expreßmannes oder Stadtträgers eine Marke, worauf der Name ist Dienstmann, Expreß oder Stadtträger und die Nummer desselben ersichtlich auszufolgen. XII. Die von der Behörde vidirte Legitimationskarte, auf deren Rückseite dieser Tarif ersichtlich ist, hat jeder Dienst= oder Expreßmann oder Stadtträger über Verlangen der Partei vorzuweisen. Dieser Tarif ist strenge einzuhalten und sind die Parteien jederzeit zuvorkommend XIII. und höflich zu behandeln. augenscheinliche Ueberhaltung der Parteien, Dienstver¬ Taxüberschreitungen oder XIV. weigerung oder unanständiges Benehmen gegen Parteien werden gemäß § 56 des bis 100 fl. oder 6 Stunden bis 14 Tagen Arrest bestraft, Gemeinde=Statutes mit 1 Fällen gemäß § 138 der Gewerbe=Ordnung mit der Ent¬ oder in besonders groben Dienstmannstelle geahndet. ziehung der betreffenden Der Bürgermeister: Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr G. Pointner. am 14. Jänner 1882.
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