Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1905

Zeit= und Festrechnung auf das Jahr 1905. Kalender Julian. Gregor. Kalender 6 6 Goldene Zahl VI XXIV Epakten 10 10 Sonnenzirkel 3 3 Römer=Zinszahl B A Sonntagsbuchstabe Jahrescharakter oder 33 Festzahl Sonn= und Feiertage zusammen 68. Das Judenjahr 5665, welches Samstag den 10. September 1904 begonnen hat, ist ein überzähliges Schaltjahr von 385 Tagen und endet Freitag den 29. September 1905, worau am Samstag den 30. September das Juden¬ jahr 5666 beginnt, welches ein überzähliges OUK Gemeinjahr von 555 Tagen ist. Bewegliche Feste. Griechen Katholiken 15. Jänner Namen=Jesufest 6. Februar. Triodium Septuagesimä 19. 13. Februar 8. Aschermittwoch März März 2. Schmerz Maria 14. April 16 10. April. Palmsonntag 7 6) April Ostersonntag 20 17. # Bitttage 29., 30. und 31. Mai Christi Himmelfahrt 26. Mai. 1. Juni Pfingstsonntag 5. Juni. 11. Dreifaltigkeitssonnt. 18 — Fronleichnamsfest 22. Herz=Jesufest 30. September — Schutzengelfest 3. Maria=Namensfest — 10. — Rosenkranzfest 1. Oktober Kirchweihfest 15. Dezemb. 27. Novemb Adventsonntag 3. 1. Von Weihnachten bis Aschermittwoch sind = 10 73 Tage Wochen 3 Tage. Sonntage nach Epiphania 6, nach sind — Pfingsten Trinitatis 23. Fastnacht¬ 24, nach — 725 sind 6. Länge derFastnacht 60 onntage =8 Wochen 4 Tag. —Fastenanfang der Tage Fasten¬ . März, Fastenende den 22. April. dauer 46 Tage. Quatember=Fasttage. Für Katholiken: 44. Juni, 20. September und 15. März 20. Dezember. Für Griechen: 8. Juni, 21. September und 9. März, 14. Dezember. Hof=Normatage, geschlossen sind: an welchen die k. k. Hoftheater Am 3. Mai wegen des Sterbetages weil. Kaiserin Maria Anna 28. Juni wegen des Sterbetages weil. Kaiser Am Ferdinand I. In Fällen besonderer Hindernisse findet mit Allerhöchster Genehmigung eine Verlegung dieser Normatage statt. Normatage, an welchen alle öffentlichen Bälle, Belusti¬ en und Theater=Vorstellungen untersagt sind. gun Offentliche Bälle sind verboten: an den letzten Tagen der Karwoche, am Öster¬ drei Pfingstsonntage, am Frohnleichnamstage, und 24. und 25. Dezember. am Andere öffentliche Belustigungen wie Konzerte oder andere Musikproduktionen Schaustellungen u. dgl., sind verboten: an den drei letzten Tagen der Karwoche, am Fron¬ leichnamstage und am 24. Dezember. Theater=Vorstellungen sind verboten: an den drei letzten Tagen der Karwoche, am Fronleichnamstage und am 24. Dezember. Am Oster= und Pfingstsonntage und am 25. Dezember dürfen Theatervorstellungen nur zu wohltätigen Zwecken mit Bewilligung der kompetenten poli¬ tischen Behörden stattfinden. Gerichtsferien und Sonntagsruhe bei Gericht. Die Gerichtsferien beginnen bei allen Ge¬ richten in Österreich am 15. Juli und dauern bis einschließlich 25. August. An Sonntagen, dürfen Tagsatzungen owie am Weihnachtstage Die Anberaumung nicht abgehalten werden. einer Tagsatzung auf einen anderen Feiertag ist nur bei Gefahr im Verzuge zulässig. Landespatrone welche in den verschiedenen Kronländern der österr.=ungar. Monarchie gefeiert werden. Blasius Kärnten. (1. Sept.) Agidius Cyrillusund Me¬ Küstenland. (3. Februar —Elias(20. Juli), Juli), Mähren thudins (5. Oberösterreich. — Mai), Florian (4. Kroatien. Hedwig Krain Georg (24. April), Johann der Täufer (17. Oktober), Schlesien. — — Johann von Nep. 24. Juni), Slavonien. 16. Mai), Böhmen. — Josef, Nährv. (19. März), Kärnten, Krain, Küstenland, Steiermark u. Tirol. Leo¬ Ladislaus (27.Juni), Siebenbürgen. — pold (15. Nov.), Niederösterreich und Ober¬ Galizien. Michael (29. Sept.) österreich. — —Ru¬ Rochus (16. August), Kroatien Spiridion pertus (24. Sept.), Salzburg. — Stanislaus 44. Dezember), Dalmatien. — 7.Mai), Galizien. — Stephan, König (20. Aug.), Virgilius (27. Nov.), Diözese Ungarn. Trient. — Wenzel (28. Sept.), Böhmen.

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