Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1905

Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit ver¬ doch wird in der Regel die infolge der Kün¬ langt werden. digung dem Einsender franko zugesandte, au der Anweisungs= (Scheck=) Verkehr. zwei Monate giltige Zahlungsanweisung auch Wünscht Jemand von dieser Einrichtung Gebrauch früher, meist sofort, ausbezahlt zu machen, so hat er ein dementsprechendes Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger Gesuch um Ausfolgung eines Scheckbüchels auf Erleger zu unterfertigen und mit dem oder der, bei jedem Postamte hiezu gratis erhältlichen Einlagebuch an die betreffende Zahlstelle zu senden Drucksorte, rekommandiert an das k. k. Post¬ Der Einleger kann auch eine dritte Person parkassen=Amt zu richten und den Betrag für welche sich an demselben oder einem anderen K 3 die Empfang= (Erlag=) Scheine nebst Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen als Gebühr für das Scheckbüchel beizuschließen. oder teilweisen Rückzahlung ermächtigen; die Die Stammeinlage per 100 K ist innerhalb hiezu nötigen gesetzlichen Bestimmungen finden eines Monates nach der Bewilligung mittels sich in jedem Einlagebuche genau verzeichnet. eines Empfang= (Erlag=) Scheines bei einer Die höchste zulässige Einlage beträgt 2000 K Sammelstelle zu erlegen. Der Anweisungs¬ Übersteigt das Guthaben diesen Betrag, so wird Scheck=) Verkehr ermöglicht dem Einleger, von der zur Verminderung desselben aufgefordert; wenn eingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jeder¬ binnen einem Monat dieser Aufforderung keine zeit zur Zahlung an beliebige Personen oder Folge geleistet wird, werden für den entsprechen¬ Firmen in der österreichisch=ungarischen Monarchie den Betrag österreichische Staatspapiere an anweisen zu können. Genaue deutliche Be¬ gekauft. ehrungen sind in jeder k. k. Postsparkassen¬ jedem Ankauf von Staatspapieren wird Post¬ Sammelstelle gratis erhältlich. Inhaber eines Postsparkassa Buches vom Porto= und gebührenfrei sind alle parkassen=Amt gegen mäßige Provision besorgt. Korrespondenzen und Eingaben in Postsparkassen¬ Die Staatspapiere werden dem Einleger auf Angelegenheiten, mit Ausnahme der Zusendung eine Kosten und Gefahr zugesendet oder von der Staatspapiere. Amtswegen unter Garantie aufbewahrt. Über werden alle zum Verkehre Unentgeltlich aufbewahrte Staatspapiere wird dem Einleger Postsparkassen=Amte nötigen mit dem k. k. ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden amtlichen Drucksorten an sich legitimierende Ein¬ gut¬ regelmäßig eingelöst und als Einlage leger verabfolgt. Der gebracht oder auch in Barem übersendet. Bestimmungen über Telegramme. In Österreich=Ungarn, Bosnien, Herzego¬ Wo Nach allen Orten Depeschen zulässig. vina und Deutschland Gebühr per Wort 6 h, keine Station, wird die Depesche durch Post oder Minimaltaxe 60 h. Expressen weiterbefördert Mittels Briefmarken frankierte Telegramme Zurücktelegraphieren einer empfangenen De¬ können per Post oder Bote in Briefform gefaltet pesche, um die Überzeugung vom richtigen und gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zur Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr. Abtelegraphierung übersendet werden. für Frankierte Antwort gewöhnlich Depeschen in allen Sprachen zulässig be¬ 10 Worte durch „R. p. vor der Adresse welche in Lateinschrift geschrieben werden. 30) zeichnen; mehr Worte (jedoch nicht über Chiffreschrift, ausgenommen in Kriegszeiten ausdrücklich nach „R. p.“ beizusetzen. ebenfalls gestattet. Ist das Rücktelegramm an einen andern Ermittlung der Wortzahl einer Depesche: zu als den Aufgabsort der Ursprungsdepesche a) Alles, was der Aufgeber in das Original übermitteln, so kommt der Tarifsatz zwischen der seiner Depesche schreibt, wird mitgezählt; b) Maxi¬ Aufgabe= und Adreß=Station der Retourdepesche 15 Buchstaben; mum der Länge eines Wortes in Anwendung. c) bei Verbindung Überschuß noch ein Wort; von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als Empfangsbestätigung einer Depesche d) je 5 Ziffern ein besonderes Wort gezählt; gegen Erlag einer Taxe für ein zehnwortiges wird Wort; e) einzelne Schriftzeichen, Buchstaben, je Telegramm bewirkt. ein Wort; k) zum Worttexte gehörige Inter¬ Bei Weiterbeförderungs= Gebühren. punktionen werden nicht gerechnet; g) Sprach¬ Telegrammen, welche außerhalb des Ortes der Zusammenziehungen nicht gestattet; widrige Telegraphenstation gehören, ist vom Aufgeber h) Unterstreichungszeichen, Klammern und An eine Zustellungsgebühr einzuheben. führungszeichen (je 1 Paar) ein Wort.

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